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Neue Handreichung

Trans, inter und nichtbinäre Menschen haben das Recht auf ihrer Seite

Im Arbeitsleben ist das Thema Nicht-Binarität nach wie vor oft unterbelichtet. Die Broschüre "Geschlechtervielfalt anerkennen, Gleichstellung gestalten" der Bundesstiftung Gleichstellung klärt Unternehmen und Behörden auf.


Symbolbild: Protestschild "Respect my existence or expect my resistance" beim CSD Bamberg 2024 (Bild: IMAGO / Müller-Stauffenberg)

Es gibt noch gute Nachrichten, auch wenn der Tante-"Emma"-Horrorladen gerade wieder mächtig und auf gewohnt perfide Art auf die trans Community losgeht und – wie so oft – ganz speziell gegen trans Frauen. Und es macht wirklich keinen Unterschied mehr, ob wir das bei "Nius", in der "Emma", bei der AfD lesen und hören oder auch bei der Initiative Queer Nations, wo neulich Werbung für "Geschlecht zählt" gemacht wurde. Sie brauchen ihr Feindbild, mit dem sie Ängste erzeugen und sie tun es schamlos. Klar, ein Missbrauch der geschlechtlichen Selbstbestimmung bleibt Missbrauch – aber nicht als Generalverdacht.

Doch, wie gesagt, es gibt zum Glück noch gute Nachrichten – und diesmal kommen sie von der Bundesstiftung Gleichstellung. Schon im letzten Jahr hatte die Rechtsanwältin Friederike Boll zusammen mit Nick Markwald im Auftrag der Bundesstiftung eine Studie mit dem Titel "Keine halben Sachen. Nicht-binäre Personen im Gleichstellungsrecht" (PDF) erarbeitet, wo die rechtliche Situation nichtbinärer Menschen mit Blick auf Gleichstellung und Antidiskriminierung untersucht wird. Der Ausgangspunkt der Untersuchung:

"Nicht-binäre Menschen stellen eine Grundannahme unserer Gesellschaft in Frage: dass es nur Frauen und Männer gibt. Dass das Infragestellen dieser Binarität so viel Aufsehen erregt, zeigt uns, dass die binäre Geschlechterordnung bei weitem nicht nur symbolisch ist. Geschlecht hat in unserer Gesellschaft weiterhin eine herausragende Bedeutung. Es ist nicht egal, ob jemand ein Mann oder eine Frau ist. Wenn diese Unterteilung ins Wanken gerät, scheint etwas auf dem Spiel zu stehen."

Rechtliche Grundlagen und Handlungsräume für Geschlechtervielfalt


Die Broschüre "Geschlechtervielfalt anerkennen, Gleichstellung gestalten" gibt es als PDF zum Download (Link unten)

Richtig, was auf dem Spiel steht, ist nichts weniger als die Geschlechtervielfalt und deren Anerkennung und somit eine inklusive Geschlechterordnung. Ganz frisch veröffentlicht und im Internet abrufbar ist nun eine Broschüre (PDF), die konzentriert und vor allem praxisorientiert "Rechtliche Grundlagen und Handlungsräume für Geschlechtervielfalt in der Gleichstellungsarbeit" ausleuchtet. Zu Wort kommt auch als ein gelungenes Beispiel für Gleichstellungspolitik vor Ort die Arbeit in der Verwaltung der Stadt Münster, verbunden etwa mit der Frage, was Geschlechterparität in Bezug auf nichtbinär bedeutet.

Friederike Boll ist natürlich keine Unbekannte in der queeren Community. Schon seit Längerem setzt sie sich für die Rechte queerer Menschen ein. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und ihre Kanzlei trägt den vielsagenden Namen BOLLwerk gegen Diskriminierung. Ihre Handreichung richtet sich in erster Linie an all jene, die in Institutionen, Firmen und Behörden sich mit Fragen der Gleichstellung befassen. Der Praxisbezug steht darum ebenso im Vordergrund wie die Vermittlung der rechtlichen Grundlagen. Aber auch alle anderen, seien es nichtbinäre Menschen oder Beschäftigte in Beratungsstellen der Community oder überhaupt interessierte Menschen, erhalten eine Orientierung in Sachen Basics.

Unwissen und Ignoranz als Einfallstore für Diskriminierung

Der Bundesstiftung Gleichstellung war dabei klar, wie notwendig eine solche Broschüre ist. Denn in vielen Alltagsbereichen ist das Thema Nicht-Binarität nach wie vor eindeutig unterbelichtet. Obschon seit 2017 mit dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten "Dritten Option" (also keinen Geschlechtseintrag beziehungsweise den Eintrag divers) rechtliche Klarheit geschaffen wurde, hinkt die Praxis hinterher. Unwissen und Ignoranz erweisen sich dabei als zuverlässige Einfallstore für Diskriminierung.

Boll verweist ausdrücklich auf diese Problematik. Trotzdem gilt:

Rechtlich ist nun abgesichert, was gesellschaftlich schon lange gelebte Realität und in Medizin und Geschlechterforschung anerkannt ist: Geschlecht hat nicht nur zwei Ausprägungen und ist mehrdimensional.

Andererseits wäre hier daran zu erinnern, einen welch schwierigen Stand das Thema Geschlechtsidentität nicht nur in rechtspopulistischen und rechtsextremen wie auch in gewissen feministischen Kreisen hat. Die Abwertung als "Gender-Gaga" ist noch das Geringste. Auch in der Politik ist noch längst nicht angekommen, welche Bedeutung die geschlechtliche Identität besitzt, nämlich als das, was die Lebensrealität von trans, inter und nichtbinären Menschen prägt. Näheres zum Thema unter diesem Link (Inputvortrag im Rahmen des Kolloquiums "Ein Jahr Selbstbestimmungsgesetz" der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld).

Die Anerkennung von Geschlechtervielfalt ist Ausdruck einer offenen Demokratie. Angriffe auf Geschlechtervielfalt und auf Frauen- und Gleichstellungspolitik haben ihren Ursprung meist in denselben antifeministischen Bewegungen und Diskursen.

Anzumerken bliebe, dass darunter eben auch vermeintlich feministische Gruppen existieren, die sich in ihren Angriffen gegen trans und auch nichtbinäre Menschen auf einen extrem rechten Sound eingestellt haben. Die von ihnen vorzugsweise geführte Missbrauchs-Debatte erweist sich am Ende doch nur als Vorwand für eine Kritik und Infragestellung der Geschlechtervielfalt. Wer so denkt und argumentiert, der verweigert eine offene, inklusive Gesellschaft. Dass trans, inter und nichtbinäre Menschen dabei das Recht auf ihrer Seite haben, wie uns Friederike Boll darlegt, ist immerhin ein Trost. Aber ohne Kampf ist das Recht nicht zu haben.

-w-