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- 22. September 2006 6 1 Min.
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Los Angeles (queer.de) - Der jamaikanische Reggaesänger Buju Banton darf nicht in einem Nachtclub in Hollywood auftreten. Der Highland-Clubs gab gestern bekannt, dass der Künstler nach telefonischen Beschwerden und kritischen E-Mails ausgeladen worden sei. Das Konzert hätte am 2. Oktober stattfinden sollen. "Wir dachten, dass das angebracht ist, nachdem wir etwas über ihn recherchiert haben", so Adam Manacker vom Highland-Club. Banton ruft in Songs wie "Boom Bye Bye" zum Mord an Schwulen auf. Bei geplanten Konzerten kommt es regelmäßig zu Protesten von Homo-Gruppen. (dk)
- 22.09.2006, 15:48h
- Gegenüber Menschen, die zu Gewalt aufrufen, darf man keine Toleranz zeigen.
Das hat auch nichts mehr mit Meinungsfreiheit oder künstlerischer Freiheit zu tun, denn Freiheiten finden immer dort ihre Grenzen, wo die die Freiheiten anderer einschränken. Ansonsten hätten wir Anarchie und das Recht des Stärkeren. - Direktlink »
- 22.09.2006, 23:32h
- Man darf grundsätzlich niemandem gegenüber, der zur gewalt gegen andere Menschen aufruft, toleranz zeigen. Egal, ob es dabei um homosexuelle, Anhänger einer anderen Religion oder gar "rasse" geht.
Egal wer zu so etwas aufruft, ob er dies nun aus Komerziellen, "Religiösen" oder Politischen "Gründen" tut, sollte mit der schlimmsten aller Strafen bestraft werden: Der Ignoranz! - Direktlink »
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das wird mir immer klarer.
grad gestern, ich schalt so den fernseher ein, sehe einen wütenden älteren herren in shorts einen deutschen journalisten, kurz vorm reinschlagen, angehen und denk mir,
oh, was da los ? hammerhart.
da klapperte ein fernsehteam des ndr doch
tatsächlich 3 adressen von mitglieder einer größeren gang von schwerkriminellen ab,
um sie über entführungen zu interviewen. haustür, bimm-bamm, frage, tür zu.
wie gesagt, das ganze 3 x, aber immerhin. alles gehobene mittelschicht,
geschmackvoll eingerichtet, soweit man das über den kamerablick in die häuser beurteilen konnte.
das beste kam aber noch, ein bayrischer staatsanwalt, kennt die identitäten und ladungsfähigen anschriften der gangmitglieder in amerika aus spanischen ermittlungsakten schon länger, kennt ein kidnapping eines deutschen staatsbürgers auf deutschem boden und bejaht vor laufender kamera die frage, ob die gang das gleiche jederzeit mit den bekannten falschen identitäten wiederholen könne. dürfen das nur amerikanische kriminelle oder auch kriminelle aus dem nahen osten mit entsprechendem "wertehintergrund" ?
" bildet banden" kannte ich aus der ecke noch nicht.
verblüffend war die offenheit über die art der nutzung des staatlichen gewaltmonopols
auf dem boden des grundgesetzes. meiner meinung nach sollte man sich nicht nur
über die gestaltung der sozialen (generalstreik), sondern auch der rein physischen notwehr gedanken machen.
wo man auch hinschaut, die welt ist nicht mehr sicher.
das ganze lief in 'panorama', ard, 21.09.06.