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Nazi-Clown
Liebich will Geschlechtseintrag erneut ändern – darf aber nicht
Seit vier Monaten ist der verurteilte Neonazi Liebich, der seit rund einem Jahr den Vornamen Marla-Svenja trägt, untergetaucht. Aus diesem Grund scheitert bislang eine bereits angemeldete erneute Änderung nach dem SBGG.

Rechtsextreme Politclownerie: Mit einem "Free Marla"-Transparent demonstrierten die Freien Sachsen am 29. August 2025 vor der Justizvollzugsanstalt Chemnitz – obwohl Liebich gar nicht zum Haftantritt erschien (Bild: IMAGO / HärtelPRESS)
- Von Keven Nau
23. Dezember 2025, 15:53h 4 Min.
Seit rund vier Monaten wird nach Sven Liebich gefahndet. Der verurteilte Rechtsextremist, der Anfang 2025 seinen Geschlechtseintrag ändern ließ und seither amtlich als Marla Svenja Liebich geführt wird, hätte Ende August seine Haft antreten sollen, erschien jedoch nicht. Polizei und Staatsanwaltschaft suchen seither nach Liebich – bislang ohne Erfolg. "Es gibt keinen neuen Sachstand zu melden", teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Halle am Montag auf dpa-Anfrage mit. "Die Fahndungsmaßnahmen dauern an."
Während der Staat sucht, bleibt Liebich verschwunden und zugleich präsent. Denn erneut sorgt es für öffentliche Aufmerksamkeit, diesmal mit der Ankündigung, den Geschlechtseintrag und den Vornamen ein weiteres Mal ändern zu wollen.
Das Urteil
Im Juli 2023 verurteilte das Amtsgericht Halle Liebich wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Das Urteil bündelte mehrere Verfahren und wurde rechtskräftig. Eine Bewährung lehnte das Gericht ab, unter anderem wegen der wiederholten Straffälligkeit und fehlender Einsicht (queer.de berichtete).
Liebich war über Jahre hinweg eine bekannte Figur der rechtsextremen Szene in Sachsen-Anhalt, trat regelmäßig bei Demonstrationen auf und suchte gezielt die öffentliche Provokation. Zum Zeitpunkt der Verurteilung trat die Person noch unter dem Namen Sven Liebich auf. Der Haftantritt für Ende August 2025 vorgesehen.
Der Personenstandswechsel
Anfang 2025 wurde öffentlich, dass Liebich seinen Geschlechtseintrag von "männlich" auf "weiblich" ändern ließ und fortan den Vornamen "Marla Svenja" trägt (queer.de berichtete). Die Änderung erfolgte nach den Regelungen des seit November 2024 geltenden Selbstbestimmungsgesetzes, das keine medizinischen Gutachten mehr vorsieht, aber formale Erklärungen und Fristen verlangt.
Dass hinter dem geänderten Geschlechtseintrag und dem neuen Vornamen ein glaubhaftes trans Coming-out steckt, wurde öffentlich bezweifelt. Denn Liebich trat auch immer wieder mit queerfeindlichen Aktionen in Erscheinung, etwa mit Demonstrationen gegen CSDs. 2022 störte Liebich etwa den CSD Halle und sagte laut einem Bericht zu den Teilnehmenden: "Ihr seid Parasiten dieser Gesellschaft" (queer.de berichtete). Außerdem warnte Liebich laut "Spiegel" (Bezahlartikel) vor "Transfaschismus".
Auch der zeitliche Zusammenhang sorgte für erhebliche Diskussionen. Die Änderung erfolgte nach der rechtskräftigen Verurteilung, aber vor dem geplanten Haftantritt. Kritiker*innen sahen darin eine bewusste Provokation, andere warnten davor, rechtliche Möglichkeiten mit politischen Motiven zu vermengen. Obwohl die Entscheidung, ob Liebich in einem Männer- oder einem Frauengefängnis untergebracht wird, erst nach Haftantritt getroffen wird, verlagerte sich die Debatte rasch weg vom Strafvollzug hin zu Grundsatzfragen über Selbstbestimmung und Missbrauch.
Der Haftantritt, der ausblieb
Ende August hätte Liebich seine Haft antreten sollen, erschien jedoch nicht (queer.de berichtete). Seitdem läuft eine aktive Fahndung. Öffentlich ausgeschriebene Fahndungsmaßnahmen wurden bislang nicht bekanntgegeben. Vier Monate nach dem geplanten Haftantritt bleibt damit eine zentrale Leerstelle bestehen: Ein rechtskräftiges Urteil ist gesprochen, sein Vollzug steht aus.
Eine neue Ankündigung
Nun kommt eine weitere Wendung hinzu. In einem Interview mit "Euronews" erklärte Liebich, den Geschlechtseintrag erneut ändern zu wollen. Das ist nach einem Jahr tatsächlich möglich. Liebich begründete dies damit, das "Privatleben von der öffentlichen Kunstfigur trennen" zu wollen. Der aktuelle Geschlechtseintrag passe nicht mehr, auch wegen angeblicher Anfeindungen. Den neuen Namen will Liebich nicht verraten. Der Geschlechtseintrag könnte zurück "männlich", aber auch zu "divers" oder "nicht eingetragen" geändert werden.
Laut "Euronews" hat Liebich die Änderung bereits am 5. August 2025 beim zuständigen Standesamt angemeldet, am 6. November sollte sie in Kraft treten. Das scheiterte allerdings am Pochen des Standesamts auf persönliches Erscheinen. Liebich selbst, der offenbar einer Festnahme auf der Behörde entgehen möchte, hält eine notarielle Unterschrift für ausreichend und hat eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Standesamt erhoben. Ein entsprechendes Dokument liegt "Euronews" vor.
Debatte auf Kosten von trans, inter und nichtbinären Menschen
Der Fall Liebich ist längst mehr als ein einzelnes Strafverfahren. Eine verurteilte rechtsextreme Person ist nicht in Haft, prägt aber weiterhin mit ihren Polit-Clownereien die öffentliche Debatte – auf Kosten von trans, inter und nichtbinären Menschen. Die Justiz fahndet, die Politik diskutiert über Gesetzesfolgen, Medien ringen um Sprache und Einordnung.
Dabei droht der Ausgangspunkt aus dem Blick zu geraten: ein rechtskräftiges Urteil, dessen Vollzug bislang aussteht. Der Fall zeigt, wie schnell sich strafrechtliche Fragen in gesellschaftliche Grundsatzdebatten verwandeln können und wie schwer es ist, dabei beides zugleich auszuhalten: den Schutz liberaler Rechte und die konsequente Durchsetzung des Rechtsstaats.














