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  • 24. Dezember 2025, 05:56h 1 Min.

Das Selbst­bestimmungs­gesetz trat am 1. November 2024 in Kraft (Bild: Twitter / ChangeGER)

Hunderte Menschen haben seit dem Inkrafttreten des Selbst­bestimmungs­gesetzes vor gut einem Jahr in Niedersachsen ihren Geschlechtseintrag geändert. In Salzgitter waren es nach Angaben der Stadt beispielsweise 69 Menschen. In Göttingen waren es 164 Personen. 72 Menschen in Wolfsburg änderten ihren Eintrag bis Ende Oktober dieses Jahres.

Der Eintrag kann in "männlich", "weiblich" und "divers" geändert werden. Außerdem können Menschen die Option "keine Angabe" im Geschlechtereintrag auswählen oder diesen ganz streichen. In Hannover wurden 352 Anträge auf eine Änderung des Geschlechtseintrags aufgenommen. In Göttingen waren es 164, in Osnabrück 124 und in Braunschweig 171. Die meisten Änderungen in den großen Städten in Niedersachsen waren demnach von "männlich" zu "weiblich" und andersherum.

Das seit dem 1. November 2024 geltende Selbst­bestimmungs­gesetz (SBGG) regelt, dass man seinen Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung im Personenstandsregister ändern lassen kann – ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. Die Erleichterungen betreffen vor allem trans­geschlechtliche, inter­geschlechtliche und nicht binäre Menschen. Seitdem das neue Gesetz gilt, haben bundesweit 22.000 Menschen ihren Eintrag ändern lassen. (dpa)

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