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  • 04. Februar 2004 5 1 Min.

Köln Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Kölner Kardinal Joachim Meisner wegen des Verdachts der Volksverhetzung und Beleidigung eingestellt. Die umstrittene Rede des Erzbischofs in Budapest Ende Oktober sei "unter dem Gesichtspunkt der freien Meinungsäußerung strafrechtlich nicht zu beanstanden", erklärte die Kölner Staatsanwaltschaft am Dienstag. Dem Kardinal war in neun Strafanzeigen unter anderem vorgeworfen worden, er habe Homosexuelle beleidigt. Doch die von mehreren Privatpersonen und dem LSVD in Köln angezeigte angebliche Äußerung, Homosexuelle seien "ein Gift, das der europäische Mensch ausschwitzen" müsse, habe dieser nicht getätigt, so die Staatsanwaltschaft nach der Anhörung von Meisners Sekretär und eines Journalisten, der das Zitat damals im "Kölner Stadt-Anzeiger" verbreitete. "Meisner hat allgemein über Homosexualität aus Sicht der katholischen Moral, nicht aber über Homosexuelle gesprochen. Somit sind auch keine Äußerungen gegen homosexuelle Menschen getätigt worden", so die Staatsanwaltschaft. (nb)

-w-

#1 ChrisAnonym
  • 04.02.2004, 17:16h
  • Und die Moral von der Geschicht? - eine Moral die gibt es nicht.
    Und wieder einmal haben sich die Juristen nicht getraut, sich einzumischen, aufzuschreien gegen gesprochenes Unrecht.
    Dies scheint immer häufiger dann der Fall zu sein, wenn es um Rechte von Schwulen und Lesben oder sonstigen Minderheiten geht. (Ich weiss wovon ich rede - ;-) Wir sind von einem liberalen Denken und Handeln Verantwortlicher noch sehr weit entfernt. Und was spielt es letztendlich für eine Rolle, ob eigene Meinung oder Moral der Kirche - gesagt ist gesagt und Beleidigung ist Beleidigung.
    Da bleibt nur eins - der Kirche den Rücken zu kehren. ...
    auch wenn geschrieben steht "Liebe deinen Nächsten - wie Dich selbst.." Dies scheinen jedoch selbst für Kardinäle und Kirchenmenschen nur leere Worte zu sein.
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#2 TomAnonym
  • 04.02.2004, 21:36h
  • Naja, Juristen haben sich nicht eingemischt kann man so nicht sagen, aber Juristen können nur anhand der Gesetze eingreifen, und eine allgemeine Äußerung über Homosexualität als solche ist nicht strafbar, dazu müsste er diese Aussage schon konkret gegen einen einzelnen Schwulen getätigt haben!
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#3 SebastianAnonym
  • 05.02.2004, 09:54h
  • Wenn nicht der LSVD genau aufpassen würde, würde doch in Deutschland niemand mehr die Frechheiten des Klerus (und da insbesondere der Obersten) vernehmen. Wenn man sich vor die Kirschen stellt, stellt man fest, dass die Gesundheitsreform auch ihr Gutes hat, die Rentner sparen sich die Batterien für die Hörgeraete auf, für den Tratsch nach der Messe. Und da sind alle Menschen bekanntlich gleich.
    Also, wenn die Menschen eher mitbekommen dass Daniel Kübelböck eine Schlange gegessen hat o.ä., als wenn irgendein Kardinal etwas anachronistisches von sich gibt, können wir doch ganz ruhig bleiben und das Problem aussitzen und uns den Dingen widmen, die noch problematisch sind, und die gibt es doch oder?
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