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Oberlandesgericht Frankfurt

Julian Reichelt erleidet vor Gericht wieder Niederlage gegen Alfonso Pantisano

Der Chef des rechten Hetzportals "Nius" nahm es bei seinen queerfeindlichen Attacken mit der Wahrheit nicht so genau. Darin erinnerte ihn nun ein Gericht – nicht zum ersten Mal.


Das neue Jahr beginnt für den rechten Chefredakteur Julian Reichelt mit einer Niederlage (Bild: IMAGO / dts Nachrichtenagentur)

  • 9. Januar 2026, 14:27h 2 Min.

Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat in einer Entscheidung vom Dienstag eine Beschwerde von "Nius"-Chefredakteur Julian Reichelt gegen ein Ordnungsgeld abgewiesen. Hintergrund ist eine Falschbehauptung über den SPD-Politiker Alfonso Pantisano, den Queerbeauftragten des Landes Berlin. Reichelt hatte einem Posting auf der Plattform X behauptet, ein wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften verurteilter Mann sei "u.a. vom Queer-Beauftragten Alfonso Pantisano" finanziert worden. Dabei bezog er sich auf Dragqueen Jurassica Parka (queer.de berichtete).

"Damit ist klar: Die Missachtung von Gerichtsentscheidungen und fortgesetzte Diffamierung von Menschen bleiben nicht folgenlos", kommentierte Pantisano die Entscheidung gegenüber queer.de.

Pantisano hatte im November eine einstweilige Verfügung gegen Reichelt erwirkt (queer.de berichtete). Die Äußerungen Reichelts stellten eine "schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung" dar, hieß es damals. Da der Rechtsaußen-Journalist den Beitrag allerdings trotz Zustellung der einstweiligen Verfügung zunächst nicht löschte, verhängte das Landgericht Anfang Dezember ein Ordnungsgeld von 2.500 Euro gegen Reichelt. Mit einer Entscheidung von Ende Dezember bestätigte das Oberlandesgericht, dass Reichelt diese Äußerungen nicht wiederholen dürfe (queer.de berichtete).

Pantisano: System Reichelt wirkt "wie Gift für unsere Gesellschaft"

Der Fall zeige laut Pantisano auch, "wie gefährlich das Fake-News-System von Julian Reichelt ist". Dieses wirke "wie Gift für unsere Gesellschaft, vernebelt Fakten, lähmt eigenständiges und klares Denken und untergräbt demokratische Klarheit – genau davor müssen wir unsere Demokratie schützen".

Pantisano sieht in dem erneuten Sieg eine klare Botschaft: "Auch lautstarke Meinungsmacher stehen nicht über dem Recht. Wer diffamiert, verliert – notfalls vor Gericht. Denn der Rechtsstaat ist keine Meinung. Er gilt. Für alle. Auch für Julian Reichelt."

Hintergrund der Behauptung waren sogenannte "Kieztouren" durch den Berliner Regenbogenkiez, bei denen unter anderem der vorbestrafte Mario O. unter dem Künstlernamen Jurassica Parka als Dragqueen auftrat. Diese Touren wurden zeitlich im Umfeld des staatlich geförderten Magnus-Hirschfeld-Gedenktages angeboten. Es handelte sich jedoch nicht um offizielle Veranstaltungen des Gedenktages, vielmehr wurden sie privat organisiert und von den Teilnehmenden selbst bezahlt.

Reichelt bzw. sein rechtes Onlineportal "Nius" mussten bereits mehrfach Niederlagen vor Gericht einstecken: So verurteilte das Landgericht Frankfurt das Portal, weil es eine trans Frau u.a. als "Mann" und "Herr in Damenbekleidung" bezeichnet hatte. Der Klägerin wurde ein Schadensersatz in Höhe von 6.000 Euro zugesprochen (queer.de berichtete). (cw)

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