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Machtwort der Justiz
Österreichisches Höchstgericht: Nichtbinäre Menschen müssen anerkannt werden
In Österreich war der dritte Geschlechtseintrag bislang intergeschlechtlichen Menschen vorbehalten. Doch jetzt stellte der Verfassungsgerichtshof klar, dass dies nicht menschenrechtskonform ist.

Der österreichische Verfassungsgerichtshof in Wien weitet die Rechte für geschlechtliche Minderheiten aus (Bild: IMAGO / CHROMORANGE)
- 12. Januar 2026, 16:18h 2 Min.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat das Recht nichtbinärer Menschen gestärkt – und gleichzeitig der Politik einen Rüffel gegeben. Auch nichtbinäre Personen haben demnach Anspruch auf eine adäquate Bezeichnung ihres Geschlechts im Personenstandsregister und auf gänzliche Streichung des Geschlechtseintrags, berichtete am Wochenende die LGBTI-Organisation Rechtskomitee Lambda.
Der Verfassungsgerichtshof hatte eigentlich bereits 2018 in einem Urteil erklärt, dass Menschen "jene Geschlechtszuschreibungen durch staatliche Regelung akzeptieren müssen, die ihrer Geschlechtsidentität entsprechen" (queer.de berichtete). Dabei beriefen sich die Richter*innen auf das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbriefte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
Innenminister blockierten Anerkennung
Allerdings wurde diese dritte Option in Österreich nur auf intergeschechtliche Menschen beschränkt – auf Veranlassung des früheren Bundesinnenministers Herbert Kickl von der rechtsextremen FPÖ. Aber auch seine konservativen Nachfolger Karl Nehammer und Gerhard Karner (beide ÖVP) folgten dieser Linie. Im Dezember 2024 entschied auch der Verwaltungsgerichtshof, dass diese Regelung nicht zu beanstanden sei.
Doch in einem jetzt zugestellten Urteil vom 18. Dezember 2025 (E 1297/2025) stellte das österreichische Höchstgericht klar, dass der Staat die individuelle Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Geschlecht zu respektieren habe. Dabei erklärte das Gericht einschränkend, dass nur eine "ernsthafte" Geschlechtsidentität rechtlich anzuerkennen sei und die Standesämter zur entsprechenden Prüfung auch fachliche Expertisen einholen dürften.
"Ein großartiger Tag für die Menschenrechte"
"Heute ist ein großartiger Tag für die Menschenrechte", erklärte RKL-Chef Helmut Graupner, der als Rechtsanwalt in den Verfahren des Verwaltungsgerichtshofs und des Verfassungsgerichtshofs involviert war. Ganz patriotisch ergänzte der Aktivist: "Unser Verfassungsgerichtshof, der erste und älteste der Welt, hat sich wieder einmal als wahrer Hüter der Menschenrechte erwiesen".
Auch in Deutschland war die dritte Geschlechtsoption "divers" bei der Einführung zum Jahr 2019 nur intergeschlechtlichen Menschen vorbehalten gewesen (queer.de berichtete). Erst mit dem 2024 von der Ampel beschlossenen Selbstbestimmungsgesetz steht allen nichtbinären Menschen die Eintragung offen. Union und AfD würden das Gesetz aber gerne wieder abschaffen. (dk)













