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Beschränkungen auch für K.o.-Tropfen

Lachgas-Verbot gilt ab 12. April


Symbolbild: Im niederländischen Groningen gilt ein Lachgas-Verbot seit 2021 (Bild: Cdreue / wikipedia)

Das bundesweite Verbot von Lachgas, das zusehends auch als Partydroge bei Kindern und Jugendlichen kursiert, greift ab dem 12. April 2026. Das geht aus der Verkündung im Bundes­gesetz­blatt hervor. Untersagt werden dann Erwerb und Besitz für Minderjährige. Generell verboten werden der Online-Handel und der Kauf an Automaten. Beschränkt wird zudem die Verfügbarkeit chemischer K.o.-Tropfen, die als "Vergewaltigungsdroge" eingesetzt werden.

Das Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) war im Dezember auch vom Bundesrat gebilligt worden. Es sieht aber noch eine Übergangszeit von drei Monaten von der Verkündung bis zum Inkrafttreten der neuen Regeln vor, um Umstellungen im Handel und an Automaten zu ermöglichen.

Hintergrund der Neuregelungen ist, dass der Konsum von Lachgas gerade für Minderjährige mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden ist, wie Warken deutlich gemacht hatte – etwa mit Bewusstlosigkeit bis hin zu bleibenden Schäden des Nervensystems. Häufig atmen Konsument*­innen Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), als euphorisierenden Stoff über Luftballons ein.

Strikte Regeln kommen auch für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO). Sie sind als K.-o.-Tropfen bekannt, die in Getränke gegeben werden können. (cw/dpa)

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