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Worms
Frau schlägt mit Verwandten neuen Freund von Ex-Mann zusammen – Bewährungsstrafe
Eine Frau war sauer auf ihren Ex, der mit seinem neuen Freund die gemeinsamen Kinder besuchen wollte. Sie beleidigte den Freund als "Schwuchtel", rief ihre Verwandten zur Hilfe, die dem Freund dann gemeinsam schwere Verletzungen zufügten.
- 26. Januar 2026, 13:57h 2 Min.
Das Amtsgericht im rheinland-pfälzischen Worms hat zwei Frauen und zwei Männer nach einer homophoben Gewaltattacke zu Bewährungsstrafen von je acht Monaten verurteilt. Wie die "Wormser Zeitung" (Bezahlartikel) berichtet, müssen sie dem Opfer auch jeweils 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Ereignet hatte sich die brutale Attacke im Dezember 2023 am Wormser Hauptbahnhof. Der Ex-Mann einer der Angeklagten wollte damals die fünf gemeinsamen Kinder besuchen, die bei der damals 27-jährigen Mutter leben. Er brachte dabei seinen neuen Partner mit. Dies erzürnte die Ex-Frau. Sie fragte eigenen Angaben zufolge am Bahnhof: "Warum hast du den Schwulen mitgenommen?" und "Kleinen Kindern kann man nicht zumuten, sie so früh mit so etwas zu konfrontieren." Als der Partner dann eines der Kinder in den Arm nehmen wollte, zischte sie ihm entgegen: "Fass meine Kinder nicht an, du Schwuchtel!" Außerdem drohte sie ihrem schwulen Ex, die gemeinsamen Kinder nie mehr wiederzusehen.
Danach kam es zu Rangeleien, das schwule Paar rief die Polizei. Die Ex-Frau rief daraufhin ihre Schwester und ihren Bruder zur Hilfe, auch der Vater ihres neuen Lebensgefährten kam zum Tatort. Zu viert sollen sie dann das schwule Paar homophob beleidigt haben, wodurch die beiden erneut die Polizei riefen.
Opfer leidet nach Attacke an Depressionen und PTBS
Im Anschluss wollten die beiden Männer die Reise abbrechen und wieder per Bahn abreisen. Die vier Angeklagten kamen dann in den Waggon und schlugen insbesondere auf den neuen Partner des Ex-Ehemannes ein. Dieser erlitt schwere Verletzungen im Gesicht und Prellungen an Kopf und Körper. Auch seelisch habe ihn die Attacke belastet: So wurden bei ihm Depressionen und eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert.
Die vier Angeklagten behaupteten, sie seien von den Schwulen provoziert und beleidigt worden. Die Schläge seien dann Notwehr gewesen. Die Richterin folgte dieser Auffassung nicht und folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine Verurteilung wegen Körperverletzung. Schließlich hätten die Täter*innen nicht in den Zug einsteigen müssen, um die Gewalttat zu begehen.
"Wir leben in einer pluralen, diversen Gesellschaft, in der jede Lebensform angenommen wird", erklärte die Richterin. "Homosexualität abzulehnen, steht ihnen frei. Der Papa muss mit den Kindern aber auch sein können, wie er ist." Sie erklärte weiter, die vier homophoben Angeklagten, von denen drei Bürgergeld beziehen, seien mit dem Urteil noch "gut davongekommen". (cw)










