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Provokation
Rechtsextremist Liebich will jetzt "Anne Frank" heißen
Erneut provoziert der flüchtige Rechtsextremist Sven alias Marla Svenja Liebich: Jetzt will sich der erklärte Antisemit nach Anne Frank benennen.

Sven (Marla Svenja) Liebich trollt auch gerne auf Social Media – und will sich jetzt nach Anne Frank benennen (Bild: X, Anonymous / wikipedia)
- 3. Februar 2026, 14:13h 3 Min.
Marla Svenja Liebich sorgt wieder einmal für Schlagzeilen: Der verurteilte und flüchtige Rechtsextremist versucht jetzt laut einem Bericht des Stadtmagazins dubisthalle.de, seinen Geschlechtseintrag auf "divers" und seinen Vornamen auf "Anne Frank" zu ändern. Anne Frank (1929-1945) war ein jüdisches Mädchen, das durch sein nach dem Zweiten Weltkrieg veröffentlichtes Tagebuch weltweit bekannt wurde.
Dem Bericht zufolge hat Liebich bereits im August einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Standesamt in Merseburg gestellt. Laut Liebich habe er sich bei der Namenswahl "nichts dabei gedacht". Anne und Frank bezeichnete der Neonazi, der sich in den letzten Jahren immer wieder mit Aktionen und Aussagen antisemitisch geäußert hatte, als "normale Vornamen". In einer E-Mail an die Gedenkstätte Anne Frank in Amsterdam habe er zudem erklärt, dass seine Namenswahl "in keinerlei Zusammenhang mit Anne Frank als historischer Person, ihrem Leben oder ihrem Schicksal" stünden. Die Namensübereinstimmung bezeichnete er als zufällig, eine Bezugnahme zur historischen Anne Frank sei "zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt" gewesen.
Freilich ist mehr als fraglich, ob dies der Wahrheit entspricht. Liebich hatte – nach einer Verurteilung wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung – vor einem Jahr bereits seinen Geschlechtseintrag auf "weiblich" und seinen Vornamen auf Marla Svenja ändern lassen (queer.de berichtete). Er hätte bis zum 29. August seine anderthalbjährige Haft in der Justizvollzugsanstalt in Chemnitz antreten sollen, war jedoch nicht erschienen und ist weiterhin verschwunden.
Debatte um Selbstbestimmungsgesetz: CDU beruft sich auf Liebich
Die erste Änderung von Liebichs Geschlechtseintrags fachte die Debatte über das von der Ampel beschlossene Selbstbestimmungsgesetz zuletzt wieder an. Die Union zog das Ampel-Gesetz, als Reaktion grundsätzlich in Zweifel. Es wird vermutet, dass Liebich die eigene Transidentität nur vorschiebt, um zu trollen – schließlich hatte das große Vorbild für viele Rechtsextreme vorher vor "Transfaschismus" gewarnt und bei einer Demo gegen einen CSD erklärt: "Ihr seid Parasiten dieser Gesellschaft."
Die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens dürfte allerdings nicht so einfach sein: Schließlich müsste er bei Standesamt Merseburg persönlich vorsprechen, bevor sie vollzogen werden könne. Liebich erklärte jedoch, er könne wegen des Haftbefehls nicht vorsprechen, da ihm die Verhaftung drohe. Er legte eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen das persönliche Vorsprechen ein. Dies sei ein "unverhältnismäßiger Eingriff" in seine Grundrechte.
Das am 1. November 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) sieht keine feste Obergrenze dafür, wie oft eine Person ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern lassen kann. Es gibt lediglich eine Reflexionsfrist von drei Monaten und bei erneuter Änderung eine Sperrfrist von einem Jahr. In anderen Ländern mit entsprechenden Selbstbestimmungsgesetzen, etwa Dänemark oder Spanien, sind die Fristen in der Regel kürzer oder existieren nicht.
Queere Organisationen haben bereits wiederholt davor gewarnt, die Kampagne von Liebich für eine Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts von geschlechtlichen Minderheiten zu missbrauchen. "Ein strategischer Angriff auf das SBGG wie der von der rechtsextremen Person Liebich darf nicht dazu genutzt werden, das Selbstbestimmungsgesetz und damit auch die Grund- und Menschenrechte von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen insgesamt in Frage zu stellen", erklärte etwa Robin Ivy Osterkamp von Bundesverband Trans* im vergangenen Herbst in einer Pressemitteilung. "Anstatt die Existenz des Selbstbestimmungsgesetzes zu hinterfragen, müsste im Zentrum stehen, wie Diskriminierung, die in verschiedenen Paragrafen des SBGG fortgeschrieben wird, beendet werden kann", so Osterkamp. (cw)














