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Budapest
Acht Jahre Haft für Maja T.
Maja T. wurde in dem Indizenprozess in Budapest schuldig gesprochen. Dabei hätte die deutsche nichtbinäre Person nicht nach Ungarn ausgeliefert werden dürfen.

Maja T. am 22. Januar im Budapester Gerichtssaal (Bild: IMAGO / ZUMA Press Wire)
- 4. Februar 2026, 14:45h 3 Min.
Das Budapester Stadtgericht hat am Dienstag die nichtbinäre deutsche Person Maja T. zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt. Richter József Sós, der das Urteil verlas, sah es als erwiesen an, dass die 25-jährige antifaschistische Person an blutigen Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt war.
Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dagegen kann noch Berufung eingelegt werden. Es stellt die Straftatbestände der versuchten lebensbedrohenden Körperverletzung sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung fest. Die Strafe könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte Richter Sós. Die Staatsanwaltschaft hatte 24 Jahre Gefängnis verlangt, die Verteidigung einen Freispruch.
In ihrem letzten Wort vor der Urteilsverkündung sagte T.: "Antifaschismus ist die notwendige Selbstverteidigung demokratischer Gesellschaften. (…) Da ist kein Wunsch zu verletzen und zu töten." Isolationshaft, erniedrigende Zwangsmaßnahmen und Schlafentzug hätten sie zermürben sollen. "Auch ein Mensch braucht das Sonnenlicht." Sie habe sich aber nicht zermürben lassen, fügte T. hinzu.
Rund 20 deutsche und andere mutmaßliche Linksextremist*innen hatten zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 an fünf Stellen der ungarischen Hauptstadt Menschen mit Teleskop-Schlagstöcken, Gummihämmern und Pfefferspray angegriffen, unter ihnen ein deutsches Paar. Von ihren Opfern nahmen die Angreifer*innen an, dass sie am sogenannten "Tag der Ehre" teilgenommen hatten, einem jährlichen SS-Gedenken, das die Behörden in Budapest tolerieren. Bei den meist brutal durchgezogenen Angriffen sollen neun Menschen verletzt worden sein, vier von ihnen schwer.
Die Staatsanwaltschaft warf Maja T. die Beteiligung an zwei dieser Angriffe vor. T. selbst nahm im Prozess zu den Vorwürfen nicht Stellung. Auch die Beweislage war dünn: So gab es weder Aussagen von Zeug*innen gegen Maja T. noch DNA-Spuren. Die Staatsanwaltschaft argumentierte mit einer Indizienkette. So seien in der Nähe des Tatorts Bildaufnahmen entstanden, die T. gezeigt hätten. Die Verteidigung hielt dem entgegen, dass die Person, die T. gewesen sein soll, sichtlich keine Tatwaffe bei sich gehabt habe.
Orbán forderte lange Haftstrafe
Der Fall hatte in Ungarn für großes Aufsehen gesorgt. Ministerpräsident Viktor Orbán und andere Regierungsmitglieder hatten mehrfach ihre Erwartung nach einer harten Bestrafung geäußert. Orbán stufte außerdem die "Antifa-Gruppierung" als Terrororganisation ein. Der autoritäre Rechtspopulist setzt derzeit auf Stärke, weil im April Parlamentswahlen anstehen und sein Sieg laut Umfragen gefährdet ist.
Scharfe Kritik kam aus der demokratischen Opposition in Deutschland. Helge Limburg, der grüne Sprecher für Rechtspolitik im Bundestag, erklärte: "Das Verfahren war eine Farce. Ein rechtsstaatliches Verfahren war in Ungarn von Anfang an nicht gewährleistet. Der Prozess wurde durch die ungarische Regierung politisiert. Die Haftzustände entsprechen nicht europäischen Standards. Und die Haftstrafe ist unverhältnismäßig hoch."
Martin Schirdewan, Ko-Vorsitzender der Linksfraktion im Europaparlament, beschrieb das Verfahren als "politischen Schauprozess": "Trotz der lückenhaften, lediglich auf Indizien bauende Anklage, folgte der Richter der Linie der Staatsanwaltschaft und befand Maja schuldig, auch wenn das Strafmaß nicht deren geforderte drakonische Höhe hat", so der Linkenpolitiker. "Viktor Orbán hat diesen Prozess bewusst für seinen Wahlkampf instrumentalisiert. Das Urteil fügt sich nahtlos in die autoritäre Inszenierung seiner Regierung ein, die mit Härte gegen politische Gegner*innen punkten will und dabei die Justiz missbraucht." T. sei zum "Spielball einer autoritären Politik" gemacht worden.
Instagram | Es sind Demos für Maja T. geplant
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Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen worden. Im Juni 2024 folgte die Auslieferung nach Ungarn – ungeachtet eines laufenden Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, das dann auch unmittelbar nach erfolgter Überstellung in einer einstweiligen Verfügung die Auslieferung untersagte (queer.de berichtete). Trotz dieser verfassungwidrigen Auslieferung wurde T. der Prozess gemacht.
Die nichtbinäre Person trat dann im Juni letzten Jahres in einen Hungerstreik. Mitte Juli beendete T. ihn mit dem Verweis auf die Gesundheit (queer.de berichtete). (dpa/cw)















