https://queer.de/?56793
Kommentar
Schluss mit dem Reformstau in der Queerpolitik!
Den queeren Aktionsplan hat die Bundesregierung mit Verweis auf den Koalitionsvertrag für erledigt erklärt. Doch um Reformen beim Abstammungsrecht und beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wird Schwarz-Rot nicht herumkommen.

Familienministerin Karin Prien (CDU) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) auf der Regierungsbank im Deutschen Bundestag (Bild: IMAGO / dts Nachrichtenagentur)
- Von
7. Februar 2026, 05:43h 6 Min.
Von Reformen ist derzeit viel die Rede – ob es die Steuern, die Rente, der Sozialstaat, die Arbeit und was weiß ich noch alles betrifft. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) überhäuft uns förmlich mit lauter Parolen wie jüngst: Es brauche einen "Paradigmenwechsel". Oh ja! Nur einen? Reicht nicht!
Kurios daran, dass diejenigen, die dauernd "Reform! Reform!" ins Land hineinrufen und einen wahren Ideen-Aktionismus entfalten, zugleich diejenigen sind, die für den Reformstau verantwortlich zeichnen. Denn wer zerredet über Regierungen und Koalitionen hinweg von Legislatur zu Legislatur all die Reformen und kommt nicht zu Potte? Richtig, diejenigen, die wir eigentlich dafür wählen und bezahlen.
Lassen wir hier mal die großen Themen beiseite, die meistens mächtig ins Geld gehen, und schauen uns dafür ganz bescheiden in der Queerpolitik um und blicken auf die Dinge, die die queere Community und damit unsere Lebenssituationen unmittelbar und sehr spezifisch angehen. Und die oft kaum was kosten würden außer guten Willen und politisches Rückgrat. Denn auch da gibt es nach wie vor Reformstau.
Ignorieren und Aussitzen in der Queerpolitik
Nur war hier die Union schlauer und hat dafür gesorgt, dass queer im Koalitionsvertrag als Nullnummer leer ausgeht. Und deshalb ruft auf der Regierungsbank niemand "Reform! Reform!" Was nirgendwo Schwarz auf Weiß steht, existiert auch nicht. Ignorieren und Aussitzen geht am besten.
Deshalb konnte Familienministerin Karin Prien (CDU) neulich die Frage lässig abschmettern, ob es denn eine Fortsetzung des queeren Aktionsplans gebe, um trocken zu Protokoll zu geben: Steht nicht im Koalitionsvertrag (queer.de berichtete). Erledigt. Dort also Reform-Aktionismus, hier Reform-Apathie. Klar, geht ja nur um Minderheiten, und die können sich weiter hintenanstellen. Das war bei unionsgeführten Regierungen schon immer so. Hat also Tradition, wir haben es scheinbar nur vergessen.
Im Ernst: Der queere Aktionsplan wird bleiben, was er war und jetzt ist. Er war die Hoffnung, dass unsere Gesellschaft ein stückweit inklusiver wird, und daraus wurde mit dem Regierungswechsel eine Projekt-Ruine. Adieu, liebe Hoffnung.
Zwei Reformen stehen im Koalitionsvertrag
Um zwei Themen auf der queerpolitischen Reformstau-Agenda wird die Bundesregierung allerdings nicht herumkommen, denn die stehen immerhin im Koalitionsvertrag, wenn auch nur klitzeklein: Reform des inzwischen zwanzig Jahre alten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das schon längst nicht mehr die wirklichen Bedarfe abdeckt, und schließlich Reform des Abstammungsrechts, wo im Alltag von Regenbogenfamilien schreiende Ungerechtigkeit und juristische Absurditäten fortbestehen. Von trans Elternschaft ganz zu schweigen – da bleibt Deutschland erst recht Absurdistan (selbst wenn es eines Tages ein neues Abstammungsrecht geben wird, so meine Prognose).
Dass das AGG dringend ein Update nötig hat, wissen wir seit Jahren. 2023 wurde eine Ergänzungsliste zur AGG-Novellierung veröffentlicht. Auf 87 (!) Seiten werden tabellarisch Vorschläge zur Erweiterung des Diskriminierungskatalogs unterbreitet samt Begründungen. Ich habe sie nicht gezählt, aber es dürften annähernd hundert zivilgesellschaftliche Organisationen und Verbände sein, die hier der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zugearbeitet haben.
Wem das zu viel und zu unübersichtlich ist und wer das Wissen, was heute im AGG alles fehlt, etwas handlicher haben möchte, dem bietet das "Bündnis AGG Reform jetzt" eine Stellungnahme mit elf Forderungen (Stand September 2025). Die zentralen Aspekte sind der soziale Status, die Staatsangehörigkeit, Körpergewicht, chronische Krankheiten, um nur einige herauszugreifen, aber auch notwendige Konkretisierungen von "Rasse" oder Geschlecht – letzterer ein Begriff, der die Lebenswirklichkeit queerer Menschen nur unter Einbeziehung der Geschlechtsidentität abzubilden vermag, der aber eben fehlt.
Schutz vor sexueller Belästigung
Auch muss es darum gehen, die Diskriminierungsformen zu erweitern. Hier wäre die sexuelle Belästigung zu nennen, vor der das AGG bisher nur im beruflichen Kontext schützt. Dazu wird in einer gerade erst erschienenen Broschüre, herausgegeben von Ferda Ataman, der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, klargestellt, dass sexuelle Belästigung kein Randphänomen darstellt und eben nicht nur im Arbeitsumfeld auftritt, sondern ebenso im privaten Bereich oder im öffentlichen Raum: "Grundsätzlich können Menschen aller Geschlechter und jeden Alters sexuelle Belästigung erleben. Allerdings sind vor allem jüngere Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nichtbinäre, trans* und agender Personen überdurchschnittlich stark betroffen."
Dass Deutschland in Sachen Schutz vor sexueller Belästigung im europäischen Vergleich das Schlusslicht bildet, zeigt wohl auch, was von einer konservativen Leitkultur zu halten ist. Hier kann sich die Regierung zumindest nicht wie im Fall der Queerpolitik damit herausreden, das stehe nicht im Koalitionsvertrag. Mal schauen, wie weit der Wille reicht, die Strafbarkeitslücken zu schließen und das AGG zu reformieren.
Trotz Ehe für alle kein Abstammungsrecht für alle
Wie es allerdings um das Abstammungsrecht bestellt ist, das unserer Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärtermaßen am Herzen liegt, ist schwer zu sagen. Auf jeden Fall ging es bei der Stärkung der leiblichen Väter und der vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Verbesserung der Vaterschaftsanfechtung jetzt recht schnell mit einem Gesetzentwurf. Doch wenn es um die Regenbogenfamilie geht, sieht es nach wie vor trübe aus.
Dabei läge nach der Ehe für alle nichts näher, als endlich auch ein Abstammungsrecht für alle auf den Weg zu bringen. Derzeit liegen sechs Fälle von Zwei-Mütter-Familien in Karlsruhe zur Entscheidung auf dem Tisch. Doch die Verfassungsrichter*innen tun sich offenbar schwer, die Lebenswirklichkeit juristisch kompatibel zu machen. Dabei sagt das Bürgerliche Gesetzbuch schon alles über die Zuordnung des zweiten Elternteils. Man bräuchte nur "Vater" um "zweite Mutter" zu erweitern. Wer es genauer wissen will, dem sei dieser Beitrag der Rechtsanwältin Lucy Chebout empfohlen. Der ist zwar schon von 2024, aber leider immer noch brandaktuell.
Es ist ja nicht so, dass sich in Sachen Abstammungsrecht nichts tut, nur ist offenbar der Weg vom Bundesrat in der Leipziger Straße zu lang, um beim Bundestag anzukommen oder die Schneckenpost zu langsam. Zum Beispiel hatte der Bundesrat im Mai letzten Jahres eine Entschließung auf den Weg gebracht mit dem wunderbaren Titel "Abstammungsrecht ändern: Zwei-Mütter-Familien stärken" (queer.de berichtete). Darin wird gefordert, das "BGB dahingehend zu erweitern, dass die Ehefrau der gebärenden Frau rechtliche Mutter eines Kindes wird". Es wäre so einfach.
Die queere Community braucht eine starke journalistische Stimme – gerade jetzt! Leiste deinen Beitrag, um die Arbeit von queer.de abzusichern.
Und damit die Bundesregierung nicht vergisst, wie leicht Gleichberechtigung im Fall von Zwei-Mütter-Familien herzustellen ist, haben die Bundesländer Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachen zum Ende des letzten Jahres noch einen inhaltlich gleichlautenden Antrag hinterhergeschickt. Wie eingangs schon gesagt, lasse ich das Thema trans Eltern hier beiseite, obschon eine Regelung genauso wichtig wäre. Aber eine realistische Chance für einen Paradigmenwechsel, der endlich gebärende Väter anerkennt, sehe ich leider nicht.
Dobrindts Sonderregister noch nicht vom Tisch
Noch ein anderer bitterer Drops zum Schluss: Von der Meldedatenverordnung, mit der uns das Innenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) im Fall von Personenstandsänderungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz letztes Jahr mächtig schockiert hat und von der schon eine Weile nichts mehr zu hören war, dürfte sich das BMI noch keineswegs verabschiedet haben. Im Gegenteil. Die Heimatschützer finden ihren Plan, nämlich jene Menschen, die das SBGG in Anspruch nehmen, gesondert zu erfassen, zu schön, um ihn fallen zu lassen. Natürlich hieß es, es gelte ein Verbot, Listen zu erstellen, aber ich wiederhole mich da gerne: Ein Verbot schließt Missbrauch nicht aus.
Als queere Community dürfen wir uns nicht in die Bittsteller-Ecke schieben lassen so nach dem Motto, ihr kommt erst dran, wenn wir es wollen. Vielleicht sollten wir endlich unseren eigenen Aktionsplan auf die Beine stellen – und der sollte bitteschön recht laut und deutlich sein. Wir haben mitgewählt, verehrte Politiker*innen, und ihr sitzt mit unseren Stimmen im Bundestag. Also tut was!















