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Baden-Württemberg

Kritik an geplanter Weitergabe von SBGG-Daten an Polizei

Queere Verbände beklagen eine neue Verordnung, wonach Polizei und Landeskriminalamt automatisiert über einen veränderten Geschlechtseintrag oder Vornamen informiert werden sollen.


Symbolbild: Trans-Flaggen beim Capital TransPride in Washington 2019 (Bild: Ted Eytan / flickr)

  • 16. Februar 2026, 12:11h 3 Min.

"Mit großer Besorgnis und Enttäuschung" haben mehrere queere Verbände und Vereine in Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung auf Pläne des Innenministeriums reagiert, Daten über einen Änderung des Geschlechtseintrags nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) automatisiert an Polizeibehörden und das Landeskriminalamt zu übermitteln.

Eine entsprechende Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Meldeverordnung war im November veröffentlicht worden und soll zum 1. November 2026 in Kraft treten. Bei Änderungen des Geschlechtseintrags oder Namensänderungen seien ebenso wie bei Anmeldungen (etwa nach einem Umzug) die örtliche Polizei sowie das LKA zu informieren. Die zu übermittelnden Daten sollen den früheren Geschlechtseintrag und frühere Namen enthalten. Über eine Namensänderung ist zudem der SWR zum Einzug der Rundfunkbeiträge zu informieren.

"Wir halten diese automatische und anlasslose Weitergabe hochsensibler personenbezogener Daten für einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung", so die Stellungnahme vom Queeren Netzwerk Baden-Württemberg, regionalen LSVD+, Stuttgarter CSD und von PLUS Rhein-Neckar e.V. "Informationen über frühere Vornamen oder Geschlechtseinträge sind hochsensible Daten. Dass sie künftig routinemäßig zwischen Behörden übermittelt werden sollen, ohne dass ein konkreter Anlass vorliegt, ist aus unserer Sicht nicht verhältnismäßig und datenschutzrechtlich höchst problematisch."

Gefahr "pauschaler Verdachtslogiken"

Bereits nach geltendem Recht könnten Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden bei Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage und eines konkreten Anlasses auf Meldedaten zugreifen, betonen die Verbände. "Identitätsänderungen waren bislang und sind weiterhin problemlos nachvollziehbar, wenn dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Eine pauschale und regelmäßige Übermittlung ohne Einzelfallbezug halten wir deshalb für nicht erforderlich."

Dass die Regelung unter anderem mit Sicherheitsargumenten im Bereich Extremismus- und Terrorismusprävention begründet werde, berge "die Gefahr pauschaler Verdachtslogiken gegenüber Menschen, die ihren Vornamen oder Personenstand rechtlich ändern". Auch sei enttäuschend, dass Interessenvertretungen der queeren Community nicht in die Vorbereitung der Verordnung einbezogen wurden.

Mangelnder Dialog mit Community beklagt

Daher fordere man das von Thomas Strobl (CDU) geführte Innenministerium auf, die geplante Datenübermittlung erneut rechtlich und datenschutzrechtlich zu überprüfen, die Auswirkungen auf die Grundrechte der Betroffenen transparent darzustellen und in den Dialog mit den betroffenen Communities zu treten. Man müsse erwarten, "dass bei Maßnahmen mit weitreichenden Folgen für sensible personenbezogene Daten die Grundrechte der Betroffenen und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit uneingeschränkt gewahrt bleiben".

Das zum 1. November 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz vereinheitlicht und vereinfacht Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens für alle Personen, für die statt einem Gerichts- und Gutachtenverfahren nun eine einfache Erklärung vor dem Standesamt nötig ist. Im letzten Sommer hatten bereits Pläne von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) für Kritik gesorgt, mit einer Verordnung zum Meldewesen entsprechende persönliche Daten zentral zu erfassen und an Behörden weiterzugeben. Nach Kritik an dem "Sonderregister" wurden die Pläne im Oktober von der Tagesordnung des Bundesrats genommen (queer.de berichtete). (cw/pm)

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