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Sachsen
CSD Döbeln: Beschlagnahme von Protestbus war rechtswidrig
Aktivist*innen des Zentrums für politische Schönheit wollten mit dem "Adenauer SRP+"-Bus den Pride unterstützen – wurden aber von der Polizei daran gehindert. Das war rechtswidrig, entschied nun das Landgericht Chemnitz.

Der "Adenauer SRP+"-Bus wurde am 20. September 2025 von der Polizei an der CSD-Teilnahme abgehalten (Bild: Zentrum für Politische Schönheit / twitter)
- 20. Februar 2026, 13:31h 3 Min.
Der CSD in Döbeln machte im letzten September gleich mehrfach Schlagzeilen: Über 700 Personen nahmen an der Demonstration teil, an einer Gegenveranstaltung rechtsextremer Gruppen rund 90 (queer.de berichtete). Den Pride unterstützen wollte auch das Zentrum für politische Schönheit, doch der Bus "Adenauer SRP+", bekannt durch die Störung eines TV-Interviews der AfD-Chefin Alice Weidel, wurde auf der Anfahrt von der Polizei aus dem Verkehr gezogen.
Das Landgericht Chemnitz hat den Ablauf der Beschlagnahmung nun für rechtswidrig erklärt, wie zuerst die "Freie Presse" und später unter anderem netzpolitik.org berichteten. Bereits zuvor hatte es Kritik gegeben, dass die Polizei quasi das rechtsstaatliche Verfahren umgangen habe. So hatte sie eine Bereitschaftsrichterin am Landgericht kontaktiert, die aber aus der Ferne eine Beschlagnahme abgelehnt und die Polizei auf die Möglichkeit einer Stilllegungsverfügung in eigener Verantwortung verwiesen habe.
In einer Pressemitteilung vom CSD-Samstag und laut den Zentrums-Aktivist*innen auch ihnen vor Ort gegenüber hatte die Polizei behauptet, den Bus nach richterlicher Bestätigung beschlagnahmt zu haben. In Wirklichkeit ließ sie sich die Aktion am Montag vom Amtsgericht bestätigen. Das Landgericht entschied nun laut den Medienberichten, nach dem Involvieren der Richterin habe sich die Polizei nicht mehr auf ihre Eilkompetenz, also auf eigene direkte Entscheidungen bei "Gefahr in Verzug", berufen können. Auch hätte das Amtsgericht keine Entscheidung treffen können.
Kritik an Beschlagnahme und Pressearbeit
"Im Ergebnis ist die Beschlagnahme damit für rechtswidrig erklärt worden", erklärte Arne Klaas, Rechtsanwalt des Zentrums für Politische Schönheit. "Aus der Verfahrensakte geht eindeutig hervor, dass die telefonisch erreichte Bereitschaftsrichterin die Anordnung der Beschlagnahme ablehnte. Damit fehlt jeder Raum für die anschließend polizeilich angeordnete Beschlagnahme."
Laut dem Anwalt gehe man in gesonderten Verfahren gegen die Polizei wegen ihrer Pressearbeit vor. Diese habe "eine Vielzahl nachweislicher Falschdarstellungen und Lügen über den Vorgang" enthalten und etwa zu einem "Bild"-Bericht unter der Überschrift "Was Berliner Behörden nicht schafften – Sachsen legt Protest-Bus endgültig still" geführt.
/ politicalbeautySkandal in Chemnitz: Polizei Sachsen beschlagnahmte den Adenauer SRP+ beim CSD Döbeln illegal! Schon damals hatte eine Richterin abgelehnt, Polizei beschlagnahmt trotzdem. Danach Bestätigung. Gericht: Bestätigung illegal. Sachsen muss jetzt blechen.https://t.co/hBx1SjGqvq
Zentrum für Politische Schönheit (@politicalbeauty) February 19, 2026
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"Bis heute existiert insbesondere in der rechtsextremen Szene der Irrglaube, der Bus wurde endgültig aus dem Verkehr gezogen", Anwalt Klaas. "Doch die Wahrheit ist: Bereits wenige Wochen nach der rechtswidrigen Beschlagnahme wurde der Bus 'Ohne Mängel' geprüft und wieder zugelassen. Die rechtswidrige Beschlagnahme und die darauf folgende Desinformation durch die Polizei Sachsen führte zu einem regelrechten Triumph der rechtsextremen Szene. Es wurde dazu aufgerufen, den Bus anzuzünden, zu sprengen und die Insassen zu vergasen." (cw)
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