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Bayern

Prozess nach mutmaßlich homophobem Angriff in Augsburg beginnt

In dem Prozess um die Gewalttat auf einer Partymeile ist auch ein Mann angeklagt, der schon einschlägig bekannt ist. Mit einem einzigen Schlag hatte er vor sechs Jahren einen Familienvater getötet.


Der Prozess am Augsburger Landgericht könnte bis Mitte März gehen (Bild: Alois Wüst / wikipedia)

Nach einem mutmaßlich homophoben Angriff auf zwei Männer in der Augsburger Innenstadt müssen sich von Montag (9 Uhr) an fünf Angeklagte vor dem Augsburger Landgericht verantworten. Vier von ihnen sind wegen gefährlicher Körper­ver­letzung angeklagt, einer wegen Bedrohung. Die damals 22 bis 25 Jahre alten Männer sollen im vergangenen März die zwei Männer zusammengeschlagen haben (queer.de berichtete).

Die Ermittler gehen davon aus, dass bei der Tat ein queer­feindliches Motiv eine wesentliche Rolle spielte. Die Angeklagten sollen auf die zwei Opfer nachts in der Maximilianstraße, der bekanntesten Feiermeile in Augsburg, aufmerksam geworden sein, weil das Duo als schwules Paar erkennbar gewesen sei. Nach mehreren Beleidigungen mit sexuellem Hintergrund soll einer der beiden Männer versucht haben, einen der nun Beschuldigten am Kragen zu packen. Daraufhin sollen die beiden Männer mit Faustschlägen und Tritten traktiert worden sein, sie erlitten insbesondere Verletzungen am Kopf und Oberkörper.

Generalstaatsanwaltschaft übernahm Ermittlungen zu dem Fall

Wegen des angenommenen homophoben Hintergrunds der Tat hatte die Generalstaatsanwaltschaft in München den Fall übernommen. Die bei der Behörde angesiedelte Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus ist für schwerwiegende Hasskriminalität zuständig.

Der Fall hatte auch deswegen für Aufsehen gesorgt, weil unter den vier Hauptbeschuldigten ein 23-Jähriger ist, der vor etwas mehr als sechs Jahren mit einer Gewalttat bundesweit für Schlagzeilen sorgte. Der damals 17-jährige Halid S. hatte am Nikolausabend 2019 am Augsburger Königsplatz einen 49 Jahre alten Familienvater nach einem Streit mit einem einzigen Faustschlag getötet. Er wurde dafür wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt.

Für den Prozess um die mutmaßlich homophobe Gewalttat sind elf Verhandlungstage eingeplant. Ein Urteil könnte es am 13. März geben. (cw/dpa)

Update 24.2.: Angeklagte bestreiten Queerfeindlichkeit

Am ersten Verhandlungstag gaben drei der fünf Beschuldigten über ihre Verteidiger Erklärungen ab, wonach sie die Schläge und Tritte auf die beiden Opfer grundsätzlich einräumen. Sie betonen jedoch, nicht aus queerfeindlichen Motiven gehandelt zu haben. Als Grund nannten sie eine Enthemmung durch vorhergehenden massiven Wodka-Konsum und Kokain-Einnahme. Auch eine Gruppendynamik soll eine Rolle gespielt haben. Dass die Opfer als Homosexuelle zu erkennen gewesen seien, spielte nach den Verteidigerausführungen keine Rolle. Halid S. ließ sich insofern zitieren, dass er "keinerlei Schwulenhass" habe.

Der Vorwurf eines Hassverbrechens muss in den nächsten Wochen von der Strafkammer beleuchtet werden, unter anderem stehen dafür Videobilder von der Tat zur Verfügung. Eine Rolle dürfte bei der Aufklärung auch spielen, ob eines der Opfer die Gruppe junger Männer provoziert hatte. In der Anklageschrift heißt es, dass es in jener Nacht im März 2025 in der Maximilianstraße, der bekanntesten Feiermeile in Augsburg, erst zu sexuell motivieren Beleidigungen gekommen sei. Daraufhin habe einer der beiden Männer versucht, einen aus der Gruppe "am Kragen zu packen", führt die Staatsanwaltschaft aus.

Die drei geständigen Männer meinten, es sei schon mehr als nur ein Zupacken gewesen. Sie räumten aber ein, dass ihre Reaktion darauf überzogen gewesen sei. Sie boten in dem Prozess Entschuldigungen sowie Geldzahlungen an die Opfer an. Sie erklärten auch, dass sie sich künftig voreinander fernhalten wollten. "Der gemeinsame Umgang ist für niemanden gut", hieß es in einer der von den Anwälten verlesenen Erklärungen. Die zwei weiteren Angeklagten äußerten sich zunächst zu den Vorwürfen nicht. Insgesamt sind elf Verhandlungstage bis 13. März geplant. (cw/dpa)

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