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Düsseldorf
Geschlechtseintrag vorgetäuscht? Keine Beförderung für Polizeikommissarin
Das Polizeipräsidium wirft einer Polizistin vor, den Geschlechtseintrag geändert zu haben, um befördert zu werden. Mit Eilklagen gegen ausgesetzte Beförderungsverfahren scheiterte sie nun vor dem Verwaltungsgericht.

Das Polizeipräsidium Düsseldorf hatte ein Disziplinarverfahren gegen die Beamtin angestrengt (Bild: Joschi71 / wikipedia)
- 24. Februar 2026, 09:24h 2 Min.
Eine Polizeikommissarin in Nordrhein-Westfalen darf einer Gerichtsentscheidung zufolge von einem Beförderungsverfahren ausgeschlossen werden, weil sie ihren Geschlechtseintrag im Mai 2025 beim Standesamt nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz mutmaßlich aus taktischen Gründen ändern ließ. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach einer Mitteilung vom Montag. Dem Gericht zufolge besteht ein begründeter Verdacht, dass die Kommissarin den Eintrag auf weiblich ändern ließ, um von der Frauenförderung zu profitieren und schneller befördert zu werden.
Das Polizeipräsidium Düsseldorf berücksichtigte sie deshalb bei Beförderungen in den Monaten November und Dezember 2025 sowie Januar 2026 nicht. Dagegen wehrte sie sich in drei Eilverfahren. Diese wurden nun abgewiesen (Az. 2 L 3912/25, 2 L 4140/25, 2 L 134/26).
Das Gericht bestätigte, dass das Polizeipräsidium die Kommissarin vom sogenannten Beförderungsauswahlverfahren ausschließen durfte. Hintergrund sei ein gegen sie laufendes Disziplinarverfahren, das rechtlich nicht zu beanstanden sei.
Vorwurf Verstoß gegen Dienstpflichten
In dem Disziplinarverfahren werden der Beamtin mehrere, von ihr nicht bestrittene Äußerungen gegenüber Kollegen vorgeworfen. Demnach kündigte sie nach einem Bericht über eine beförderte Polizeibeamtin mit geändertem Geschlechtseintrag an: "Das mache ich auch." Später soll sie gesagt haben, im nächsten Jahr sei sie "wieder ein Mann". Gegenüber einem weiteren Kollegen habe sie angegeben, bei ihrer geplanten Trauung im kommenden Jahr nicht mit dem weiblichen Geschlechtseintrag heiraten zu wollen.
Das Gericht sah bereits in diesen Ankündigungen einen möglichen Verstoß gegen Dienstpflichten. Sie seien geeignet, den Betriebsfrieden zu stören und das Vertrauen in die Integrität der Beamtin zu erschüttern, hieß es. Zudem bestehe der Verdacht, dass die gegenüber dem Standesamt abgegebene Versicherung zum Geschlechtseintrag unwahr gewesen sein könnte, falls Beförderungsabsichten maßgeblich für die Änderung des Eintrags waren.
Anwalt hatte Präsidium Queerfeindlichkeit vorgeworfen
Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. Das Polizeipräsidium hatte neben einem Disziplinarverfahren auch eine Anzeige zum Vorwurf des versuchten Betrugs gestellt, die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren aber "mangels Strafbarkeit eingestellt" (queer.de berichtete).
Der Anwalt der Frau hatte damals der dpa gesagt, bei den vorgworfenen Äußerungen habe es sich um missverstandene Ironie gehandelt, und dem Präsidium Queerfeindlichkeit vorgeworfen (queer.de berichtete). Seine Mandantin identifiziere "sich schon seit Jahren als Frau, deshalb hat sie ihren Personenstand beim Standesamt auf weiblich ändern lassen". (cw/AFP)














