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Grässliches aus Graz

Ein österreichischer Homo­sexuellen-Skandal

Heute vor 100 Jahren – am 8. März 1926 – wurde in Graz Rudolf M. verhaftet. Damit begann ein heute fast vergessener Skandal, der sich um die Homosexualität von insgesamt 100 Männern drehte.


Der Grazer Schloßberg im Kern der historischen Altstadt soll bis 1926 ein Treffpunkt von schwulen und bisexuellen Männern gewesen sein (Bild: Ralf Roletschek / wikipedia)

Der Grazer Homo­sexuellenskandal von 1926 ist heute weitgehend in Vergessenheit geraten. Er lässt sich jedoch anhand von rund 20 online verfügbaren Zeitungsartikeln gut nachzeichnen. Mein Dank gilt der Österreichischen Nationalbibliothek für die Digitalisierung ihrer Zeitungsbestände und dem Grazer Homo­sexuellenaktivisten Hans-Peter Weingand für wichtige Hinweise auf Publikationen von ihm und anderen Historikern zu diesem Skandal.

Die Vorgeschichte ab März 1926

Als erste Zeitung berichtete offenbar das "Neue Wiener Journal" (18. März 1926) über den Homo­sexuellenskandal, in den zunächst 70 Personen verwickelt gewesen sein sollen, vier Personen seien bereits verhaftet worden. Erwähnt wurden "geheime Zusammenkünfte, zu denen arbeitslose oder sonst mittellose junge Leute eingeladen worden waren", was hier wohl als dezenter Hinweis auf mann-männliche Prostitution zu verstehen ist. Einige Tage später wurden weitere Informationen nachgereicht: Die Ermittlungen begannen damit, dass am 8. März der arbeitslose Rudolf M. unter dem Verdacht verhaftet wurde, mit Männern "Unzucht wider die Natur" begangen zu haben. Beim Verhör belastete er drei "Burschen" schwer. In vielen Artikeln wird erwähnt, dass bei den Beschuldigten zwei Listen mit den Namen von Männern gefunden wurden, die (vermutlich) homo­sexuell seien ("Neues Grazer Tagblatt", 22. März 1926). Zwei ehemalige Unteroffiziere (das sind Alexander Winternitz und Alfred Mitkrois, bei denen meistens der Dienstgrad "Hauptmann" genannt wird) seien geständig und hätten – basierend auf diesen zwei ominösen Listen – 100 zum Teil "angesehene Persönlichkeiten" genannt, die homo­sexuell sein sollten ("Neue Freie Presse", 26. März 1926).


Der erste Artikel zum Skandal im "Neuen Wiener Journal" (18. März 1926)

Die Petition bzw. der Protest im April 1926

Die Bedeutung der beiden Listen von (angeblich) homo­sexuellen Männern für den späteren Prozess und die Verurteilung bleibt in den Zeitungsmeldungen weitgehend unklar. Heute ist bekannt, dass die beiden Ex-Soldaten Alexander Winternitz und Alfred Mitkrois, die ein Liebesverhältnis verband, diese beiden Listen auch für eine Petition verwendeten, mit der Straffreiheit für homo­sexuelle Handlungen gefordert wurde. Dies geschah aus emanzipatorischen Gründen und aus eigenem Interesse als Beschuldigte in einem Strafverfahren.

Nach Hannes Sulzenbacher ("'Man bekommt aber den Eindruck, als ob Ulrichs nicht recht normal wäre.' Acht Petitionen gegen den österreichischen Unzuchts-Paragraphen", in: "Capri", Nr. 17, September 1994, PDF S. 753 ff, hier 755-756) machten Winternitz und Mitkrois im "Verhör etwa hundert honorige Grazer Bürger namhaft, die mit ihnen bestraft werden müssten". Ihr offensichtlicher Wunsch, die Polizei unter Druck zu setzen und dadurch vielleicht Straffreiheit zu erreichen, erfüllte sich nicht. Im Gegenteil: Die Grazer Polizei dehnte das Verfahren aus. Die beiden Männer reichten nun auch eine Petition für die Legalisierung von Homosexualität ein und führten darin mehrere Punkte an, "die für die Abschaffung des § 129 I b. und auch für die Begnadigung aller danach Verurteilten und Einstellung aller laufenden Verfahren sprechen sollen". Eine Abschrift dieser Petition wurden an den österreichischen Bundeskanzler, an das Landesgericht Graz und an das Wissenschaftlich-humanitäre Komitee (WhK – erste Interessenvertretung für Homo­sexuelle mit Sitz in Berlin) geschickt. Die Petition war – so Sulzenbacher – in einem "beachtlich aggressiven Tonfall gehalten". So heißt es darin, der Paragraph diene auch "der Geilheit und Befriedigung gelüstiger Sexualtriebe" der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Richterschaft, die durch das Gesetz zur "Ausschnüffelung sexueller Geheimnisse" ermächtigt sei. Der Tonfall der Petition scheint dabei ihr ernsthaftes Anliegen zu gefährden, muss jedoch auch vor dem Hintergrund der verzweifelten Situation und der existenziellen Bedrohung der beiden Männer gesehen werden.

Auch Hans-Peter Weingand ("'Einer feindlich gesinnten Majorität entgegentreten'. Homo­sexuellen-Bewegung in der Steiermark", in: "L[i]eben und Begehren zwischen Geschlecht und Identität", 2010, S. 66-83, hier: S. 69, 72-73) behandelt diese Petition, von der sich ein Exemplar mit Datum vom 9. April 1926 heute im Österreichischen Staatsarchiv befindet. Weingand zeigt, wie sich deutsche Homo­sexuellenaktivisten solidarisch zeigten, sich aber auch von der Vorgehensweise der Grazer "Artgenossen" distanzierten.

Wenn Weingand in "Queere Geschichte(n)" (2021, S. 12) später davon schreibt, dass Mitkrois mit dieser Petition "zu den ersten Homo­sexuellen (gehörte), die sich in Österreich selbstbewusst an die Bundes­regierung gewandt und die Streichung des Strafrechtsparagraphen gefordert hatten", wird sein Respekt vor dieser Petition deutlich. Die Petition blieb erfolglos. Winternitz und Mitkrois wurden später nicht nur wegen sexueller Handlungen, sondern auch wegen Verleumdungen verurteilt.

Die Urteile im August 1926

Die Verhandlung vor dem Grazer Schöffengericht war zwar geheim, die Urteilsverkündung nach neuntägiger Verhandlung am 21. August 1926 jedoch öffentlich. Nach einer Anklage gegen 43 Männer wurden 25 von ihnen verurteilt. Mehrere Zeitungen nannten einige der Verurteilten auch mit Namen. Verurteilt wurden u. a. der 23-jährige Hilfsarbeiter Alfred Gerstl, der 19-jährige Chauffeur Mayer-Brucker, der 18-jährige Friseur Viktor Tiber, der 20-jährige Johann Andreas Dialer, der Hauptmann a. D. Alexander Winternitz und der Hauptmann a. D. Alfred Mitkrois zu mehreren Monaten Arrest bzw. Kerker (u. a. "Neue Freie Presse", 21. August 1926). Der Hinweis auf das Alter der erstgenannten Verurteilten diente vermutlich als Hinweis darauf, dass sie als "Verführte", Winternitz und Mitkrois hingegen als "Verführer" angesehen wurden. In Bezug auf den "Friseurgehilfen" Viktor Tiber wies später eine Friseur-Zeitung darauf hin, dass die "Verbrechen in einem sogenannten 'Herrensalon' begangen wurden" ("Neue Wiener Friseur-Zeitung", 1. September 1926).

Die Zeitungsberichte zum Skandal und zum Urteil

Die meisten der rund 20 Zeitungsartikel sind sachlich-informativ; nur einige kommentierten diesen Skandal. Ein klares (und seltenes) Statement für Homosexuelle kam vom national-liberalen "Salzburger Volksblatt" (24. März 1926): "Auch in Österreich sollte man sich entschließen, zu einer anderen Auffassung und Beurteilung jenes 'Verbrechens' zu kommen, das seinen Grund in einer unglücklichen Naturveranlagung und nicht in strafbaren Neigungen hat."

Der sozialdemokratische "Arbeiterwille" gibt zunächst aussagekräftige Hinweise auf die Grazer Homosexuellen-Treffpunkte, die eine Szene andeuten: Die Homosexuellen "hatten ihre Zusammenkunft in einem Kaffeehaus oder in der Dammallee. Als Salon benutzten sie den Schlossberg." Danach bewertete die Zeitung diesen Fall: "Der Prozeß ergab das übliche Bild der Päderastenumtriebe, widerwärtig, aber mitleiderregend und traurig. (…) Widernatürlich ist (…) nicht nur der Päderast, sondern das Gesetz, das diese Unglücklichen zu Verbrechern stempelt." Verwerflich sei nur, wenn sie Jugendliche "missbrauchen" würden, nicht, wenn sie unter "gleichgearteten Erwachsenen ihr armseliges Geschlechtsleben" auslebten. Die Zeitung wollte bewusst die Namen der Verurteilten nicht nennen, weil sie "diese Menschen für Unglückliche und nicht für Verbrecher" hielt und um sie nicht "wegen ihrer Krankheit anzuprangern" ("Arbeiterwille", 22. August 1926). In politisch linken Kreisen war es durchaus typisch für diese Zeit, in Homosexuellen keine Kriminellen, sondern Kranke zu sehen.


Ein weiterer Treffpunkt der Grazer Homosexuellen: die Dammallee

Unter der Überschrift "Der Homosexuellenskandal in Graz. Ein Monsterprozeß mit Ausschluss der Öffentlichkeit" berichtete die bürgerlich-konservative Zeitung "Der Montag" über den Fall: "Denn in Graz hat die Homosexualität, die ja in allen Großstädten und besonders in Deutschland verbreitet ist, die unangenehmsten Begleiterscheinungen gezeitigt." In Großstädten könnten Fälle wie dieser diskret behandelt werden, aber in Graz kenne jeder jeden, darum könnten Homosexuelle hier vermehrt zu Opfern von Erpressungen werden. Es gehe um viele "stadtbekannte Persönlichkeiten" und es gebe auch in Graz "Homosexuelle aus Neigung und solche aus Zwang". Die Zeitung verwies auf Prostitution und spätere Erpressungen von beiden Seiten. Dadurch seien "Verführer und die Verführte" "aneinander gefesselt". Junge Burschen würden "zum Opfer" und von "älteren Herren" in Lokalen oder auf der Straße angesprochen. Dazu gehöre auch der aus Wien und Graz bekannte "Baron S." mit seinen "Freundschaften" mit jungen Männern. Die Zeitung bezeichnete es als richtig, die "Auswüchse" zu bekämpfen, auch wenn "man gut auf dem Standpunkt stehen kann, Homosexualität sei Privatsache" ("Der Montag", 23. August 1926).


Die Behandlung des "Monsterprozesses" in Graz in "Der Montag" (23. August 1926).

Die Reaktionen der deutschen Schwulenbewegung

In der deutschen Schwulenbewegung des Jahres 1926 scheint der Skandal keine großen Wellen geschlagen zu haben. Einzig "Das Freundschaftsblatt" (3. September 1926, S. 1-2) zeigte sich sehr engagiert und sah aufgrund ähnlicher Strafbestimmungen auch Parallelen zu Deutschland: "Dieser Massenprozeß ist ein Schandfleck für die deutsch-österreichische Republik. Was haben die Angeklagten getan?" Die Grazer Staatsanwaltschaft habe ein "Kesseltreiben" gegen Menschen veranstaltet, "die ihrem angeborenen Naturtrieb folgten". Sie hätten Taten begangen, "mit denen sie niemand schädigten" und nicht die Rechte Dritter verletzt hätten. "Wann endlich werden sich die berufenen Männer der beiden freien Republiken darauf besinnen, daß nicht die Macht, sondern das Recht herrschen soll?"


Bericht über die Massenverurteilungen in Graz in "Das Freundschaftsblatt" (3. September 1926)

Das Wissenschaftlich-humanitäre Komitee und sein Protagonist Magnus Hirschfeld haben sich offensichtlich nie zu diesem Skandal geäußert. Über die Gründe lässt sich nur spekulieren. Die aggressiv vorgetragene Petition der Hauptbeschuldigten Alexander Winternitz und Alfred Mitkrois (s. o.) wird vermutlich nicht nur als schädlich für die Bewegung, sondern auch als schädlich für die Petition des WhK angesehen worden sein. Vielleicht gingen sie auch davon aus, dass sich ein Skandal im Zusammenhang mit Prostitution nicht gut in eine emanzipatorische Verteidigungsstrategie einbinden lasse.

Der weitere Werdegang einiger Verurteilter

Der Verurteilte Viktor Tiber stand zehn Jahre später noch einmal vor Gericht, weil er den 15-jährigen Adolf Hudetz entführt haben sollte. Wegen der Entführung wurde er zwar freigesprochen, aber wegen "Unzucht wider die Natur" mit Hudetz noch einmal verurteilt: diesmal zu 15 Monaten schweren Kerkers ("Salzburger Volksblatt", 15. Dezember 1936).

Nach Hans-Peter Weingand ("Queere Geschichte(n)", 2021, S. 12) starb Alfred Mitkrois (* 16. Januar 1897) nach dem "Anschluss" Österreichs an das nationalsozialistische Deutsche Reich im KZ Dachau. Seine Häftlingskarte ist abgedruckt.

In derselben Publikation (S. 15) verweist Weingand auf Anton Zierler (* 17. November 1900), der 1945 im KZ Mauthausen starb. "1926 kam Zierler wegen 'Unzucht wider die Natur' vor Gericht und wurde nach § 129 Ib zu 3 Monaten schweren Kerker verurteilt." Auch seine Häftlingskarte ist abgedruckt. Ein Zusammenhang zwischen Zierlers Verurteilung von 1926 und dem großen gleichzeitigen Homosexuellenprozess ist zwar nicht belegbar, aber recht wahrscheinlich. Heute erinnert in Graz ein Stolperstein an Anton Zierler.


Die Häftlingskarte von Alfred Mitkrois und der Stolperstein für Anton Zierler

Resümee

Die Berichte in den Zeitungen sind in mehrfacher Hinsicht typisch für die Einstellungen zur Homosexualität in dieser Zeit. Die Einteilung in "Verführer" und "Verführte", die moralische Verurteilung und auch das Mitleid für Homosexuelle – in Verbindung mit der offenbar immer mitschwingenden Angst vor Missbrauch und "Verführung" von Kindern und Jugendlichen.

Aus heutiger Sicht bleiben viele Fragen offen. Was aus den vielen Verurteilten später wurde, ist nur bei wenigen von ihnen bekannt, und man kann nur hoffen, dass sie nicht wie Alfred Mitkrois und Anton Zierler im KZ endeten. Die Frage, wie die Situation der Grazer Homosexuellen vorher war und wie einschneidend sich dieser Skandal auf auf sie auswirkte, kann nicht beantwortet werden.

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In den Listen von Winternitz und Mitkrois sollen auch viele prominente Homosexuelle aus Graz gestanden haben, die in den Zeitungsartikeln nicht namentlich genannt wurden. Mit dem mysteriösen "Baron S." ist vielleicht "Erich Salm-Reifferscheidt" (1868-1945) gemeint, dem 1926 in Graz vorgeworfen wurde, ein "Päderast" zu sein ("Der Tag", 9. Oktober 1926). Aber zu welchem Zweck wurden die beiden Listen (angeblicher) Homosexueller überhaupt erstellt? Nach einem Zeitungsbericht sollen die Personen auf diesen beiden Listen von Winternitz und/oder Mitkrois "ausgekundschaftet" worden sein, was die Vorbereitung einer Erpressung andeutet ("Illustriertes Wiener Extrablatt", 23. März 1926). Eine andere Zeitung schrieb, dass in diesen Listen "Feldherren, Künstler und Staatsmänner" aufgeführt seien ("Arbeiterwille", 26. März 1926).

Insgesamt erscheint es wahrscheinlicher, dass diese Listen der politischen Argumentation für die Forderung nach Straffreiheit dienen und gleichzeitig den Homosexuellen positive Identifikationsmöglichkeiten bieten sollten. Möglich ist auch, dass sich Winternitz und Mitkrois von diesen Personen Unterstützung für ihre Forderung erhofften, sei es als Unterzeichner oder als finanzielle Unterstützer einer geplanten Kampagne. Insofern sind Winternitz und Mitkrois, trotz ihrer sicher nicht geschickt formulierten Petition, frühe Homosexuellenaktivisten gewesen, die nicht nur für sich, sondern auch für andere mutig gegen Unrecht gekämpft haben.

-w-