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Ljubljana (queer.de) - In Ljubljana (Laibach) hat sich heute das erste Homo-Paar des Zwei-Millionen-Einwohner-Landes Slowenien das Ja-Wort gegeben. Mitja Blažic und Niki Kern nannten die Verpartnerungs-Zeremonie allerdings "erniedrigend". "Das hat sich mehr so angefühlt, als ob wir eine Pkw-Zulassung beantragen", so Blažic in einem Interview nach der Trauung. Dem Gesetz nach dürfen bei der Zeremonie keine Zeugen anwesend sein, sondern nur das Paar und der Standesbeamte. Die Eingetragene Partnerschaft ist zudem beschränkt auf das Eigentums- und Erbrecht. Bei der Sozialversicherung oder im Steuerrecht werden die Lebenspartner nach wie vor wie Fremde behandelt; außerdem sind sie nicht offiziell miteinander verwandt. Schwul-lesbische Gruppen nannten das Gesetz daher nur einen "ersten Schritt". Im Juli hatte das Parlament die Homo-Ehe mit klarer Mehrheit beschlossen (queer.de berichtete). (dk)

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-w-

#1 RalfAnonym
  • 06.10.2006, 15:40h
  • Dann läuft ja alles so ähnlich ab wie in Deutschland. Mein Mann und ich durften auch keine offiziellen Trauzeugen haben (durften allerdings Gäste mitbringen) und mussten auf die für die Kfz-Zulassung zuständige Kreisverwaltung statt aufs Standesamt. Steuerrechtlich werden Lebenspartner ebenfalls wie Fremde behandelt, und es gibt zahlreiche weitere Schlechterstellungen gegenüber Ehepaaren. Übrigens: In Deutschland sind nicht mal Eheleute miteinander verwandt.
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#2 SvenAnonym
  • 06.10.2006, 17:18h
  • Genau, Inzestverbot.
    Aber ich denke die Verwandschaft bezieht sich aufs Erben und auf Zeugnisverweigerung vor Gericht und ähnliches.

    Freunde von mir hatten auch richtige Trauzeugen bei ihrer Verpartnerung. Die mussten auf dem Standesamt auch unterschreiben, wie die Trauzeugen bei Heteros.
    Aber den Abluaf regeln ja die Bundesländer, in Niedersachsen ist das so gut wie möglich angepasst.
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#3 gerdAnonym
  • 06.10.2006, 20:56h
  • Erstmal Glückwunsch nach Slowenien...

    Dies ist schon ein Erfolg und sollte entsprechend gewürdigt werden, bevor man über die Schwächen des Gesetzes in Slowenien spricht.

    Für ein so "kleines" Land wie Slowenien, das sogar an Kärnten unter Haider angrenzt, ist es schon ein bedeutender Schritt, dass dieses Gesetz zustandegekommen ist. Das benachbarte Österreich und Italien haben dies noch nicht geschafft. Daher es ist ein Erfolg.

    Was die fehlenden Rechtsbereiche angeht, da muss in Slowenien in den kommenden Jahren nachgebessert werden, wie dies auch in Deutschland vor zwei Jahren mit der Novelle (Stiefkindadoption,...) geschehen ist.

    Übrigens verwandt sind in Deutschland die Lebenspartner mit den Angehörigen, wie dies auch bei Ehepaaren und deren Angehörigen der Fall ist.
    Siehe alles genauere unter www.lsvd.de

    Übrigens Unterstützer für den LSVD werden immer gern willkommen geheissen, denn auch in Deutschland sind wir immer noch nicht am Ziel, wie uns das Ehegattensplitting, das Verbot der Adoption von Kindern oder das Erbschafts-/Schenkungssteuerrecht zeigen.

    Übrigens in meinem Bundesland Nordrhein-Westfalen sind die Standesämter geöffnet. Es wird Zeit, dass dies in Bayern und in den ländlichen Regionen von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen auch geschieht und dort nicht die Landkreise weiterhin zuständig sind.
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