10 Kommentare
- 06.10.2006, 15:40h
- Dann läuft ja alles so ähnlich ab wie in Deutschland. Mein Mann und ich durften auch keine offiziellen Trauzeugen haben (durften allerdings Gäste mitbringen) und mussten auf die für die Kfz-Zulassung zuständige Kreisverwaltung statt aufs Standesamt. Steuerrechtlich werden Lebenspartner ebenfalls wie Fremde behandelt, und es gibt zahlreiche weitere Schlechterstellungen gegenüber Ehepaaren. Übrigens: In Deutschland sind nicht mal Eheleute miteinander verwandt.
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- 06.10.2006, 17:18h
- Genau, Inzestverbot.
Aber ich denke die Verwandschaft bezieht sich aufs Erben und auf Zeugnisverweigerung vor Gericht und ähnliches.
Freunde von mir hatten auch richtige Trauzeugen bei ihrer Verpartnerung. Die mussten auf dem Standesamt auch unterschreiben, wie die Trauzeugen bei Heteros.
Aber den Abluaf regeln ja die Bundesländer, in Niedersachsen ist das so gut wie möglich angepasst. - |
- 06.10.2006, 20:56h
- Erstmal Glückwunsch nach Slowenien...
Dies ist schon ein Erfolg und sollte entsprechend gewürdigt werden, bevor man über die Schwächen des Gesetzes in Slowenien spricht.
Für ein so "kleines" Land wie Slowenien, das sogar an Kärnten unter Haider angrenzt, ist es schon ein bedeutender Schritt, dass dieses Gesetz zustandegekommen ist. Das benachbarte Österreich und Italien haben dies noch nicht geschafft. Daher es ist ein Erfolg.
Was die fehlenden Rechtsbereiche angeht, da muss in Slowenien in den kommenden Jahren nachgebessert werden, wie dies auch in Deutschland vor zwei Jahren mit der Novelle (Stiefkindadoption,...) geschehen ist.
Übrigens verwandt sind in Deutschland die Lebenspartner mit den Angehörigen, wie dies auch bei Ehepaaren und deren Angehörigen der Fall ist.
Siehe alles genauere unter www.lsvd.de
Übrigens Unterstützer für den LSVD werden immer gern willkommen geheissen, denn auch in Deutschland sind wir immer noch nicht am Ziel, wie uns das Ehegattensplitting, das Verbot der Adoption von Kindern oder das Erbschafts-/Schenkungssteuerrecht zeigen.
Übrigens in meinem Bundesland Nordrhein-Westfalen sind die Standesämter geöffnet. Es wird Zeit, dass dies in Bayern und in den ländlichen Regionen von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen auch geschieht und dort nicht die Landkreise weiterhin zuständig sind. - |
- 07.10.2006, 03:17h
- Ein Zeugenverweigerungsrecht hat man schon, wenn man "nur" verlobt ist, dann muss man vor Gericht nichts sagen, wenn man nicht will, dazu bedarf es auch keiner eingetragenen Partnerschaft.
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- 07.10.2006, 10:18h
- Ich glaube kaum, dass jemand nur wegen des Zeugnisverweigerungsrechts eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen würde. Dafür ist dieses "Rechtsinstitut" ja auch nicht geschaffen worden.
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- 07.10.2006, 18:05h
- "(...)nannten die Verpartnerungs-Zeremonie allerdings "erniedrigend"."
Das ist auch in Deutschland in manchen unionsgeführten Kommunen nicht anders, wo man das statt im Standesamt in irgendeiner Hinterkammer machen muss.
Ein weiterer Grund, warum echte Gleichberechtigung nur die Öffnung der Ehe ist!! Dann kann auch keiner mehr das Standesamt verwehren. - |
- 07.10.2006, 22:08h
- Ich muss Flo zustimmen, selbst in einer Grosstadt
wie Essen....mussten mein Mann und ich in Schwulenkammer. Na immerhin in dem dem selben Hetenstandesamt!!! - |
- 08.10.2006, 09:44h
- Hallo,
bin ja recht erstaunt.
Bei uns im Münsterland (katholisch schwarz wie die Nacht) hatten wir eine traumhafte Hochzeit. Und unsere Rechte sind bis auf Steuerrecht wie Hetenrecht. Merkwürdig Merkwürdig.............. - |
- 08.10.2006, 09:53h
- An Martin, dann habt Ihr im Meunsterland mehr Rechte als in ganz Deutschland. Oder Du bist nicht richtig informiert, von einer Gleichstellung mit den Heten sind wir noch weit, weit entfernt!!!
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- 08.10.2006, 11:47h
- Meine Verpartnerung unterschied sich nur bei ein paar Rechtsbegriffen von einer Heten-Trauung.
Der Standesbeamte machte alles so Hetro-Nah wie möglich, da er keinen Anlass für einen künstlichen Unterschied sah.
Unsere Mamas haben geheult, die Kollegen sind mit Bier vorbeigekommen, so wie sich das gehört.
Kommt wohl drauf an, ob man in NRW oder woanders heiratet. - |