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  • 07. Oktober 2006 21 1 Min.

Köln (queer.de) - Von einem Schöffengericht in Köln wurde Ende September ein 21-jähriger Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte war 20 Jahre alt, als er mit einem 13-jährigen Jungen Sex auf einem Spielplatz hatte. Laut dem mittlerweile 14-jährigen Gymnasiasten und seiner Mutter, die beide vor dem Gericht aussagten, ging die Initiative zum Quickie allein vom minderjährigen "Opfer" aus. Aus diesem Grunde kam es zu dem "milden" Urteil für den verführten Erwachsenen. "Üblicherweise sind Straftaten in diesem Bereich komplett anders gelagert – nämlich mit Übergriffen Erwachsener auf Kinder", sagte der Vorsitzende Richter Dr. Wolfgang Hilgert in der Urteilsbegründung. Deshalb könne man mit einem Jahr Haft auf Bewährung im unteren Bereich des gesetzlich vorgeschriebenen Strafrahmens bleiben. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre auf Bewährung gefordert. Anklage und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel, damit ist das Urteil bereits rechtskräftig. (cw)

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#1 Was soll das?Anonym
  • 07.10.2006, 22:55h
  • Wenn man 21 ist, sollte man schon in der Lage sein zu unterscheiden, ob es rechtens ist oder nicht Sex mit einem Kind zuzulassen - egal ob von diesem gewollt oder nicht! Da sollte man schon seine "Geilheit" etwas mehr im Griff haben.

    Der Typ kann daher froh sein, dass die Strafe so mild ist - obwohl es auch noch auf einem öffentl. Spielplatz stattgefunden hat.
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#2 KaiAnonym
  • 07.10.2006, 23:31h
  • ...wenn sowohl Mutter (!), als auch "Opfer" aussagten, dass es nicht die Schuld des "Täters" ist; wie konnte es überhaupt zu einer Anzeige kommen?

    Wenn der dreizehnjährige weiss, was er will, kann man dem 21-jährigen keinen Vorwurf machen.
    Dieses Gesetz sollte die Intention haben sexuell nicht mündige Kinder zu schützen, doch unsere "Kinder" werden immer früher reif und zudem wachsen sie sexuell viel progressiver und mit anderen Ansprüchen auf, doch die Gesetzeslage ist noch immer die alte wie vor XX Jahren.
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#3 redforceAnonym
  • 08.10.2006, 00:28h
  • Bitte ein 13jähriger, der vielleicht noch wie 15 oder 16 ausschaut... wenn der wirklich mit einem 21jährigen will - warum nicht? Find es eigentlich nicht ok, sowas unter Strafe zu stellen. Man sollte sich lieber freuen, dass es auch noch Lust gibt und nicht nur Prüderie und gesellschaftlich bedingte Verklemmung.
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