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- 07. Oktober 2006 1 Min.
Köln (queer.de) - Von einem Schöffengericht in Köln wurde Ende September ein 21-jähriger Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte war 20 Jahre alt, als er mit einem 13-jährigen Jungen Sex auf einem Spielplatz hatte. Laut dem mittlerweile 14-jährigen Gymnasiasten und seiner Mutter, die beide vor dem Gericht aussagten, ging die Initiative zum Quickie allein vom minderjährigen "Opfer" aus. Aus diesem Grunde kam es zu dem "milden" Urteil für den verführten Erwachsenen. "Üblicherweise sind Straftaten in diesem Bereich komplett anders gelagert – nämlich mit Übergriffen Erwachsener auf Kinder", sagte der Vorsitzende Richter Dr. Wolfgang Hilgert in der Urteilsbegründung. Deshalb könne man mit einem Jahr Haft auf Bewährung im unteren Bereich des gesetzlich vorgeschriebenen Strafrahmens bleiben. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre auf Bewährung gefordert. Anklage und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel, damit ist das Urteil bereits rechtskräftig. (cw)















Der Typ kann daher froh sein, dass die Strafe so mild ist - obwohl es auch noch auf einem öffentl. Spielplatz stattgefunden hat.