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Entscheidung
Europäischer Gerichtshof: Ungarns "Homo-Propaganda"-Gesetz verstößt gegen EU-Recht
Ein umstrittenes ungarisches Gesetz gegen queere Menschen verstößt gegen die EU-Grundrechtscharta, so das höchste Gericht der Staatengemeinschaft.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg stärkt die Rechte queerer Menschen (Bild: IMAGO / Patrick Scheiber)
- 21. April 2026, 10:12h 5 Min.
- Zu Update springen: EU begrüßt "bahnbrechendes" Urteil (13:20h)
Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat in einem am Dienstag bekanntgegeben Urteil entschieden, dass das von der Orbán-Regierung erlassene "Homo-Propaganda"-Gesetz gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt (C-769/22, PDF). Geklagt hatte die Europäische Kommission von Präsidentin Ursula von der Leyen (CDU).
Die fragliche ungarische Gesetzgebung verstoße gegen gleich mehrere EU-Regeln. So stigmatisiere und marginalisiere es "insbesondere" nichtheterosexuelle und transgeschlechtliche Menschen, weil sie allein wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität als Gefahr für Minderjährige dargestellt werden würden.
Schon der Titel des Gesetzes "bringt sie mit pädophiler Kriminalität in Verbindung, was geeignet ist, diese Stigmatisierung zu verstärken und hassgetriebenes Verhalten ihnen gegenüber zu schüren", teilte der EuGH mit. Es behandle eine Gruppe von Menschen wegen ihrer sexuellen Identität oder ihrer sexuellen Ausrichtung "als eine Gefahr für die Gesellschaft" und stehe im Widerspruch zur "Identität" der EU. "Der stigmatisierende und kränkende Charakter des Änderungsgesetzes führt dazu, dass ihre soziale 'Unsichtbarkeit' begründet, aufrechterhalten oder verstärkt wird, was ihre Würde verletzt", argumentiert der EuGH.
In dem Verfahren geht es um ein Gesetz aus dem Jahr 2021 (queer.de berichtete). Es beschränkt oder verbietet Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder von Transidentität etwa im Fernsehen und in Büchern. Sie müssen mit dem Hinweis "Verboten für unter 18-Jährige" versehen werden, Filme dürfen nicht mehr zu Hauptsendezeiten ausgestrahlt werden.
Laut dem EU-Gericht verstoße das Gesetz auf gegen die garantierte Freiheit, Dienstleistungen zu erbringen und in Anspruch zu nehmen. TV-Sender seien etwa eingeschränkt, Inhalte über Homosexualität oder Geschlechtsanpassungen zu entwickeln. Außerdem verstoße das Gesetz gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das in der Charta garantierte Recht auf Datenschutz, weil in dem Gesetz der Zugang zum Strafregister vereinfacht worden war.
/ EUCourtPressJudgment in Case C-769/22 Commission v Hungary on restrictions to LGBTI+ content allegedly aimed at protecting children.
EU Court of Justice (@EUCourtPress) April 21, 2026
President Koen Lenaerts explains with subtitles in all EU languages https://t.co/xwNYJt2CyC
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Die autoritäre Regierung des scheidenden Ministerpräsidenten Viktor Orbán hatte argumentiert, dass das Gesetz dem Jugendschutz und dem Schutz vor dem sexuellen Missbrauch von Kindern dienen soll. Insbesondere queere Organisationen beklagten, dass es in Wirklichkeit aber nur die Sichtbarkeit queerer Menschen einschränkt. 16 Mitgliedsländer, darunter Deutschland, und das Europaparlament hatten sich der Klage angeschlossen.
Das Urteil erfolgte nur eine Woche nach der Abwahl der autoritären Orbán-Regierung (queer.de berichtete). Der designierte konservative Ministerpräsident Péter Magyar gilt als offener gegenüber queeren Rechten. Er könnte das Gesetz aufheben lassen.
Außerdem muss das ungarische Verfassungsgericht das "Propaganda"-Gesetz bis Juni überprüfen. Ein Bezirksgericht hatte es angerufen, in einem Strafverfahren gegen Budapests Bürgermeister Gergely Karácsony, weil er die der letztjährige CSD-Demo genehmigt hatte, obwohl diese nach dem Gesetz verboten worden war (queer.de berichtete).
Bereits 2017 hatte der zum Europarat gehörige Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass regionale Vorläufer zum russischen Gesetz gegen Homo-"Propaganda" gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen haben (queer.de berichtete).
LGBTIQ+-Intergroup begrüßt Urteil
Die LGBTIQ+-Intergroup im Europaparlament – eine Gruppe von Abgeordneten, die sich für queere Rechte engagieren – begrüßte die Entscheidung überschwänglich: "Dieses Urteil schützt den Raum von LGBTIQ+-Menschen in (Schul-)Büchern, bei CSD-Demonstrationen, in Fernsehshows und im öffentlichen Raum besser. Es stellt außerdem klar, dass es keinen Platz für Anti-LGBTIQ+-Gesetze gibt. Ein großer Erfolg für die Rechtsstaatlichkeit sowie für die ungarische LGBTIQ+-Community", erklärte die Intergroup-Co-Vorsitzende Kim van Sparrentak, eine grüne Abgeordnete aus den Niederlanden.
"Dieses Urteil ist eine gute Nachricht für Menschenrechte", erklärte der deutsche Europaabgeordnete Rasmus Andresen (Grüne). "Das ungarische Anti-LGBTI*-Gesetz steht im Widerspruch zu EU-Recht. Viktor Orbáns Hass-Gesetz ist noch schneller Geschichte als seine Amtszeit." Das Urteil zeige, dass die EU-Kommission viel konsequenter gegen Menschenrechtsverstöße von EU-Mitgliedsstaaten vorgehen könne. "Ursula von der Leyen sollte aus dem Urteil lernen. Der neue ungarische Regierungschef Péter Magyar hat den klaren Auftrag die Hass Politik von Orbán zu beenden und Minderheiten in seinem Land gleichzustellen."
Auch der Bundesvorstand von SPDqueer zeigte sich erfreut über das Urteil: "Das Urteil macht unmissverständlich deutlich: Der Schutz von Kindern darf niemals als Vorwand missbraucht werden, um queeres Leben unsichtbar zu machen oder gezielt zu diffamieren. Wer Vielfalt aus dem öffentlichen Raum verdrängen will, greift die offene, pluralistische Gesellschaft im Kern an", teilte die queere Organisation der SPD mit.
Die LGBTI-Dachorganisation ILGA-Europe fordert nun eine schnelle Umsetzung der Entscheidung: "Péter Magyars proeuropäische Haltung wird nur glaubwürdig sein, wenn sie durch Taten untermauert wird. Das bedeutet ein klares Bekenntnis, dieses Gesetz zurückzunehmen und das CSD-Verbot aufzuheben. Ein solches Bekenntnis ist bislang nicht erfolgt", teilte der Verband mit. "Wenn Ungarn nicht schnell handelt, muss die Europäische Kommission von der Analyse zur Durchsetzung übergehen – einschließlich finanzieller Sanktionen." (dk/cw)
Artikel mehrfach ergänzt
Update 13:20h: EU begrüßt "bahnbrechendes" Urteil
Die EU hat das "bahnbrechende" Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Ungarns "Homo-Propaganda"-Gesetz begrüßt. Es sei das erste Mal, dass der Gerichtshof eine Verletzung "zentraler Vertragsbestimmungen zu den Werten der EU festgestellt" habe, sagte eine Sprecherin der EU-Kommission am Dienstag in Brüssel. "Jetzt ist es an der ungarischen Regierung, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von heute Morgen umzusetzen", fügte eine zweite Sprecherin hinzu. (AFP)
















