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Gießen
Gericht: Bamf-Mitarbeiter zu Unrecht wegen queerfeindlicher "Stolzmonat"-Fahne entlassen
Ein Mitarbeiter der Asylbehörde hatte in seinem Büro eine rechtsextreme Flagge aufgehängt und war deshalb gekündigt worden. Zu Unrecht, wie das Arbeitsgericht Gießen jetzt feststellte.

Der "Stolzmonat" wird seit Jahren in rechtsextremen Kreisen verwendet, um gegen queere Menschen Stimmung zu machen (Bild: Twitter / AfD Thüringen)
- 23. April 2026, 13:34h 3 Min.
Das Arbeitsgericht Gießen hat am Mittwoch die Kündigung eines Angestellten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wegen einer queerfeindlichen Aktion für ungültig erklärt. Wie die HR-"Hessenschau" berichtet, muss die Gießener Außenstelle der Bundesbehörde den Juristen nun weiterbeschäftigen.
Der Mittdreißiger, der seit 2024 beim Bamf angestellt war, hatte im Juni 2025 in seinem Büro die rechtsextreme "Stolzmonat"-Flagge aufgehängt. In dem Büro empfing er regelmäßig Asylsuchende. Er hängte sie schließlich ab, als er von Vorgesetzten dazu aufgefordert wurde. Später erhielt er die Kündigung zum 30. September, weil die Behörde in dieser Hinsicht eine "Null-Toleranz-Politik" verfolge.

Queerfeindliche Abgeordnete wie Beatrix von Storch wirbt auf X für die "Stolzmonat"-Fahne
Bei der "Stolzmonat"-Flagge handelt es sich um eine Aktion gegen den Pride Month im Juni: Die in rechtsextremen Kreisen kreierte Fahne ist an die Regenbogenflagge angelehnt, enthält aber als Farben lediglich Abstufungen von Schwarz-Rot-Gold. Laut AfD sei sie ein Symbol "gegen Regenbogenmist und Genderirrsinn" (queer.de berichtete). Das Wort "Stolzmonat" ist bereits 2024 vom niedersächsischen Verfassungsschutz als "rechtsextremistischer Kampfbegriff" eingeordnet worden (queer.de berichtete).
/ LfV_NIDer rechtsextremistische #Stolzmonat ist aufgeladen mit Nationalismus, Diskriminierung und Hass. Er ist demokratiefeindlich und verstößt gegen unser Grundgesetz.
Verfassungsschutz Niedersachsen (@LfV_NI) July 8, 2024
Traditionell zelebriert die LGBTQIA+-Community den Juni als Pride Month und das schon seit 1969. (1/7) pic.twitter.com/8f15vm6U0T
Gericht: Mitarbeiter hätte erst Abmahnung erhalten müssen
Zwar, so stellte das Arbeitsgericht Gießen fest, sei das Aufhängen der rechtsextremen Flagge unzulässig, allerdings hätte der Mitarbeiter vor einer Kündigung erst eine Abmahnung erhalten müssen. Daher müsse das Bamf den Mann weiterbeschäftigen und ihm rückwirkend den Lohnausfall von rund 17.000 Euro bezahlen – zudem müssen Steuerzahler*innen für die Gerichtskosten aufkommen.
Der Jurist hatte vor Gericht behauptet, ihm sei die politische Dimension der rechtsextremen Fahne nicht bewusst gewesen. Er habe lediglich sein Büro "verschönern" wollen. Dem glaubte Richter Tim Schömig allerdings nicht, da der Kläger sich als politisch interessierter Mensch gezeigt habe. Laut Schömig sei es auch problematisch, wenn etwa ein homosexueller Asylbewerber mit einer Fahne konfrontiert werde, die sich gegen seine sexuelle Orientierung wende.
"Das Arbeitsrecht setzt darauf, dass Menschen sich ändern können"
Der Kläger, so das Gericht weiter, habe jedoch inzwischen eine Diversitätsschulung besucht. "Das Arbeitsrecht setzt darauf, dass Menschen sich ändern können", erklärte der Richter. Zudem seien bei einer Überprüfung seiner Asylentscheidungen keine Fehler festgestellt worden und er habe betont, dass er sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekenne. Sollte er erneut die rechtsextreme Flagge aufhängen, sei aber eine Kündigung möglich.
Der Richter erklärte weiter, dass auch andere Flaggen unzulässig seien: "Der Staat muss neutral sein, deshalb wäre es auch nicht besser gewesen, wenn Sie eine IG-Metall- oder Antifa-Fahne aufgehängt hätten", so Schömig. Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel möglich.
In anderen Zusammenhängen wurden Menschen wegen Aufhängen der Regenbogenfahne sofort gekündigt. So feuerte die katholische Jugendbildungsstätte Haus Altenberg in Odenthal bei Köln etwa eine Honorarkraft, weil diese in einer Kapelle eine Regenbogenfahne aufgehängt hatte (queer.de berichtete). (dk)















