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Oberverwaltungsgericht Münster

NRW: Trans Kommissarin vorerst von Beförderung ausgeschlossen

Die NRW-Polizei glaubt, dass eine trans Polizistin nur ihren Geschlechtseintrag ändern ließ, um Vorteile im Job zu haben. Ihr Anwalt sprach hingegen von "queerfeindlichen Ressentiments". Nun erzielt das Polizeipräsidium einen vorläufigen Sieg.


Geht die NRW-Polizei aus Queer­feindlichkeit gegen eine trans Beamtin vor? (Bild: René Mentschke / flickr)

  • 5. Mai 2026, 16:06h 3 Min.

Eine Polizeikommissarin in Nordrhein-Westfalen darf nach einer von ihren Vorgesetzten kritisierten Änderung des Geschlechtseintrags nach dem Selbst­bestimmungs­gesetz vorerst von Beförderungen ausgeschlossen werden. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte dies im Eilverfahren, wie das Gericht in Münster am Dienstag mitteilte. Grund sei ein laufendes Disziplinarverfahren gegen die Beamtin. Es bestehe der Verdacht, dass die Kommissarin ihren Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern ließ, um mithilfe der Frauenförderung schneller befördert zu werden.

Der im Bereich des Polizeipräsidiums Düsseldorf tätigen Beamtin wurden mehrere, von ihr nicht bestrittene Äußerungen gegenüber Kolleg*­innen vorgeworfen. Laut früheren Angaben des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts kündigte sie nach einem Bericht über eine beförderte Polizeibeamtin mit geändertem Geschlechtseintrag an: "Das mache ich auch."

Später soll sie gesagt haben, im nächsten Jahr sei sie "wieder ein Mann". Gegenüber einem weiteren Kollegen habe sie angegeben, bei ihrer geplanten Trauung im kommenden Jahr nicht mit dem weiblichen Geschlechtseintrag heiraten zu wollen.

Das Polizeipräsidium Düsseldorf berücksichtigte die Beamtin deshalb bei Beförderungen in den Monaten November und Dezember 2025 sowie Januar 2026 nicht. Dagegen wehrte sie sich vor dem Verwaltungsgericht, scheiterte dort jedoch mit mehreren Eilanträgen.

Gericht: Zweifel an Eignung von trans Polizistin liegen vor

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Beschlüsse nun vorerst. Zur Begründung hieß es, der Dienstherr dürfe Beamt*innen während eines laufenden Disziplinarverfahrens von Beförderungen ausschließen. Voraussetzung seien Zweifel an deren Eignung, die hier vorlägen.

Solche Zweifel ergäben sich aus den Äußerungen der Beamtin selbst. Diese könnten sowohl auf falsche Angaben zum Geschlechtseintrag als auch auf eine Störung des Betriebsfriedens hindeuten. Die Darstellung der Beamtin, ihre Äußerungen seien "scherzhaft gemeint" gewesen, entkräftete den Verdacht nach Ansicht des Gerichts nicht. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

"Queerfeindliche Ressentiments" bei der Polizeiführung?

Der Anwalt der Beamtin hatte im November erklärt, dass die Äußerungen, die ihr entgegengehalten werden, missverstandene Ironie gewesen seien. Er warf der Düsseldorfer Polizeipräsidentin Miriam Brauns vor, "queerfeindliche Ressentiments" zu verbreiten. Brauns bezeichnete diesen Vorwurf als "absurd" (queer.de berichtete).

Queerfeindlichkeit kommt allerdings in der NRW-Polizei immer wieder vor: 2021 wurde einem Kölner CSD-Besucher etwa ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro zugebilligt, weil Beamte ihn niedergeschlagen und als "Schwuchtel" beschimpft haben sollen (queer.de berichtete). Das Opfer wurde auf der Wache unrechtmäßig Blut abgenommen. Nach sieben Stunden wurde er mitten in der Nacht in Unterwäsche freigelassen. Seine Kleidung durchnässten die Polizei zuvor, offenbar um sicherzustellen, dass das Opfer friert. Die verantwortlichen Polizisten erhielten für diese Aktionen keinerlei Strafen. (AFP/cw)

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