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"Nicht gerecht und unzureichend"
Antidiskriminierungsstelle und LSVD+ kritisieren AGG-Reförmchen
Die Merz-Regierung beschließt eine Mini-Reform beim Antidiskriminierungsrecht – und löst damit keine Begeisterung aus.

Antidiskriminierungs-Chefin Ferda Ataman appelliert seit Jahren an die Bundesregierung, den Schutz vor Ungleichbehandlung zu verbessern – bislang vergeblich (Bild: Steffen Kugler / Bundespresseamt)
- 6. Mai 2026, 16:39h 2 Min.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen. Er sieht unter anderem vor, die Kirchenklausel einzuschränken und die Frist für die Geltendmachung der Ansprüche von zwei auf vier Monate zu verlängern. Ansonsten sind die Änderungen aber eher klein.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und LGBTI-Aktivist*innen halten die Reform für bei weitem zu kurz gegriffen. Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, erklärte etwa: "Der vorliegende Gesetzentwurf schließt punktuell einige Schutzlücken, etwa beim Schutz vor sexuellen Belästigungen. Er wird aber dem Reformbedarf beim Diskriminierungsschutz in Deutschland nicht gerecht und ist unzureichend, insbesondere mit Blick auf europäische Vorgaben und Standards".
Konkret kritisierte Ataman in einer Stellungnahme unter anderem, dass das Gesetz weiterhin keinen Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen biete und den von Diskriminierung Betroffenen den Schutz unnötig erschwere: "Das AGG bliebe somit weiterhin eines der restriktivsten Gesetze in Europa." Ataman hatte unter anderem gefordert, die Einspruchsfrist auf mindestens zwölf Monate – und nicht wie von Schwarz-Rot jetzt beschlossen auf vier Monate – zu verlängern (queer.de berichtete).
LSVD+: Lücken seit Jahren bekannt
Auch LSVD+-Bundesvorstandsmitglied Alexander Vogt übte im Namen des Verbandes scharfe Kritik an der Reform: Der beschlossene Entwurf verbessere den Schutz vor Diskriminierung nur punktuell. "Für ein wirksames Antidiskriminierungsrecht braucht es den Mut, die seit Jahren bekannten Lücken endlich zu schließen!", so Vogt.
Bereits im April hatte die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) den AGG-Entwurf kritisiert – etwa die Tatsache, dass geschlechtliche Identität unter dem Merkmal "sexuelle Identität" eingeordnet wird (queer.de berichtete). (cw)














