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Tschechien

Liebich-Auslieferung – Gericht setzt Verhandlung an

Am 18. Mai verhandelt das Landgericht Pilsen über die Auslieferung des verurteilten Nazi-Kaspers Sven alias Marla Svenja Liebich. Der Landkreis Saalekreis versucht unterdessen, die Änderung seines Geschlechtseintrags rückgängig zu machen.


Offenbar um zu provozieren, ließ Sven Liebich nach dem Selbstbestimmungsgesetz seinen Geschlechtseintrag und Vornamen ändern (Bild: IMAGO / Hanno Bode)

In die Entscheidung über die Auslieferung des verurteilten Rechtsextremisten Sven alias Marla Svenja Liebich von Tschechien nach Deutschland kommt Bewegung. Das Landgericht in Pilsen (Plzen) habe in der Sache für den 18. Mai eine öffentliche Verhandlung angesetzt, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Ob noch am selben Tag eine Entscheidung fallen werde, könne er nicht vorwegnehmen.

Liebich war am 9. April in Luby (Schönbach) bei As (Asch) nahe der deutschen Grenze festgenommen worden (queer.de berichtete). Bei der Festnahme soll Liebich nach einem Bericht der "Mitteldeutschen Zeitung" Männerkleidung getragen haben. Außerdem sei sein Kopf kahlrasiert gewesen. Liebich selbst postete auf X ein kurzes Video des Polizeizugriffs.

/ MarlaSvenjaL

Liebich sitzt in Auslieferungshaft

Liebich befinde sich derzeit in Auslieferungshaft, teilte der Gerichtssprecher mit. Liebich habe die Auslieferung nach Deutschland mit der Begründung abgelehnt, dass er Sorge vor einer Verletzung seiner Bürgerrechte habe (queer.de berichtete). Daher müsse nun das Gericht entscheiden.

Das tschechische Gericht verwende für Liebich gemäß den deutschen Meldedaten das weibliche Geschlecht, erläuterte der Justizsprecher. In der Haftanstalt seien sowohl weibliche als auch männliche Gefangene untergebracht. Nach der Festnahme war die Staatsanwaltschaft Halle davon ausgegangen, dass die Entscheidung über die Auslieferung in den nächsten Wochen getroffen wird.

Der jetzt 55-jährige Liebich war im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Anfang 2025 war dann bekanntgeworden, dass Sven Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja hatte ändern lassen (queer.de berichtete).

Neuerdings möchte Liebich "Anne Frank" heißen

Zuvor hatte Liebich stets gegen trans Menschen polemisiert – und etwa vor "Transfaschismus" gewarnt. Beobachter*innen gehen daher davon aus, dass Liebich das Selbstbestimmungsgesetz nur zur Provokation benutzt. Zuletzt kündigte der auch wegen antisemitischer Äußerungen berüchtigte Nazi-Kasper etwa an, dass er seinen Namen in Anne Frank ändern wolle (queer.de berichtete). Dies scheiterte bislang daran, dass der per Haftbefehl Gesuchte nicht persönlich auf dem Standesamt erscheinen wollte.

Aktuell versucht der Landkreis Saalekreis, die Änderung von Liebichs Geschlechtseintrags von "männlich" auf "weiblich" rückgängig zu machen. Die Behörde stützt sich bei dem Präzedenzfall auf eine Regelung im Personenstandsgesetz, nach der fehlerhafte oder unvollständige Einträge im Personenstandsregister berichtigt werden können. Das Verfahren liegt aktuell beim Amtsgericht Halle.

Die Änderung von Liebichs Geschlechtseintrag war auch Thema in der Politik. Politiker*innen der Union haben bereits mehrfach auf den Fall verwiesen, um gegen das Selbstbestimmungsgesetz Stimmung zu machen (queer.de berichtete). Auch die AfD argumentiert, dass wegen Liebich das Selbstbestimmungsgesetz wieder abgeschafft werden müsse. LGBTI-Organisationen warnen seither gebetsmühlenartig, der Fall könne von Gegner*innen des Selbstbestimmungsgesetzes instrumentalisiert werden.

Rechte Parteien nutzten Liebich für Kulturkampf

Union und AfD schürten insbesondere die Angst, dass männliche Straftäter mit Hilfe des Selbstbestimmungsgesetzes in Frauengefängnissen untergebracht werden würden. Allerdings gibt es dafür bereits heute keinen Automatismus: So berichtete "Legal Tribune Online", dass die endgültige Entscheidung der Zuordnung in ein Frauen- oder Männergefängnis bei der JVA selbst liege. Das müsse in einem Aufnahmegespräch geprüft werden. Gäbe es eine Gefahr für "Sicherheit und Ordnung", wäre eine Verlegung möglich. Auch der Jurist Christian Rath erklärte in einem "taz"-Beitrag: "Wer das Geschlecht nur zu Provokationszwecken ändert, wird im Strafvollzug voraussichtlich weiter als Mann behandelt."

Liebich war auch juristisch gegen seine Bezeichnung in der Presse als Mann vorgegangen, wegen angeblicher Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Dies hatte aber keinen Erfolg. Auch ein Einspruch beim Presserat wurde einstimmig abgewiesen, denn es sei wahrscheinlich, dass Liebich "die Änderung des Personenstands in missbräuchlicher Art und Weise vorgenommen hat, um zu provozieren und den Staat vorzuführen".

Haftantritt war schon für August 2025 vorgesehen

Sollte Liebich nach Deutschland gebracht werden, würde der Rechtsextremist wohl in die Justizvollzugsanstalt im sächsischen Chemnitz kommen. Dort sollte Liebich schon im August 2025 seine Haft antreten, war allerdings nicht erschienen. Daraufhin wurde zunächst deutschland-, dann europaweit nach dem 55-Jährigen gefahndet. (cw/dpa)

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