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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Arbeitsgericht Berlin weist Klage wegen Diskriminierung von nichtbinärer Person ab
Eine nichtbinäre Person hatte gegen Diskriminierung bei einer Bewerbung für einen Job geklagt. Das Arbeitsgericht schmetterte die Klage ab, weil die klagende Person die Stelle angeblich nicht ernsthaft antreten wollte.

Das Berliner Arbeitsgericht lehnte die Klage der nichtbinären Person ab (Bild: IMAGO / Steinach)
- 29. Mai 2026, 11:40h 2 Min.
Das Arbeitsgericht Berlin hat am Donnerstag nach einer mündlichen Verhandlung die Klage einer nichtbinären Person gegen das Dienstleistungsunternehmen Deutsche Vergabenetzwerk GmbH (DVNW) abgewiesen. In der Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ging es um Diskriminierung und Misgendering in einem Bewerbungsverfahren.
Das Gericht war der Auffassung, dass sich die klagende Person nicht ernsthaft auf die Stelle beworben hatte. Eine Entscheidung, ob das Verhalten des beklagten Unternehmens gegen das AGG verstoßen hatte, gab es aber nicht.
Bewerbung im Februar
Der Hintergrund: Die klagende Person Nick hatte sich im Februar auf eine Stelle als "Referent/in Vergaberecht und öffentliche Beschaffung" beworben. In der Bewerbung hatte Nick den Geschlechtseintrag "divers" genannt und dabei auch darum gebeten, als nichtbinäre Person angesprochen zu werden. Die Firma schickte daraufhin ein Ablehnungsschreiben per E-Mail und sprach die Person mit "Herr T." an. Daraufhin verlangte Nick laut Medienberichten 5.000 Euro von der Firma wegen Diskriminierung, sonst würde ein Gericht angerufen werden. Die Firma lehnte ab und Nick klagte nach dem AGG auf 17.500 Euro Schadensersatz. Kritisiert wurde auch, dass die Stellenanzeige rein binär gewesen sei, also nicht direkt diverse Menschen durch einen Anhang wie m/w/d ansprach.
Nach Ansicht des Gerichts sei die Bewerbung aber nicht ernstgemeint gewesen, etwa weil Nick nicht über die geforderten Fachkenntnisse verfügt habe, zum Zeitpunkt der Bewerbung an zwei Unis eingeschrieben war und sofort nach der Absage die Entschädigung gefordert habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die klagende Person kann noch Rechtsmittel beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
Nick will in Berufung gehen
"Dass das Gericht die Klage abgewiesen hat, ist enttäuschend", so reagierte Nick auf die Entscheidung. "Selbstverständlich habe ich mich ernsthaft auf die Stelle beworben. Es ist wichtig, dass wir nun in Berufung gehen und dafür kämpfen, dass die Rechte von trans*, inter* und nicht-binären Personen auf dem Arbeitsmarkt durch ein höherinstanzliches Urteil geschützt werden."
René_ Rain Hornstein von der TIN-Rechtshilfe, die die klagende Person unterstützt hatte, bezeichnete das Urteil als "bedauerlich". "Stellenausschreibungen sollten so formuliert werden, dass sie auch nicht-binäre Personen adressieren. Es ist nicht hinzunehmen, dass ein Unternehmen in der Absage für eine Stellenbewerbung die bewerbende Person misgendert. Deshalb ist es wichtig, in die nächste Instanz zu gehen." (cw)













