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Verhetzende Beleidigung
Moderator als "hässliche Schwuchtel" bezeichnet – Verfahren zunächst eingestellt
Bei der Verfolgung queerfeindlicher Straftaten könne zwischen politischem Anspruch und praktischer Rechtsdurchsetzung eine erhebliche Lücke klaffen, beklagt der schwule TV-Moderator Andreas Wendt – und berichtet aus eigener Erfahrung.
- 1. Juni 2026, 13:10h 3 Min.
Während bundesweit über einen Strafbefehl gegen einen Mann berichtet wird, der Bundeskanzler Friedrich Merz als "Lackaffe" bezeichnet hatte und dafür mit 30 Tagessätzen belegt wurde, macht der schwule TV-Moderator und Unternehmer Andreas Wendt einen eigenen Fall öffentlich: Eine Frau hatte Wendt in mehreren queerfeindlichen Nachrichten unter anderem als "hässliche Schwuchtel" bezeichnet und die Tat bereits im Dezember 2024 bei der Polizei gestanden. Trotzdem stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren zunächst ein. Zur Begründung hieß es, es handele sich um "Streitigkeiten, die nur den Lebensbereich der unmittelbar Beteiligten berühren".
"Die Beschuldigte hatte die Tat gestanden. Trotzdem stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein und verwies mich auf den Privatklageweg", berichtet Andreas Wendt. "Ich wurde sogar darauf hingewiesen, dass ich selbst Privatklage erheben könne, falls ich mir davon Erfolg versprechen würde. Das wirft die Frage auf, warum ein Opfer in einem solchen Fall zunächst selbst dafür kämpfen muss, dass der Staat seine Aufgabe wahrnimmt."
Im zweiten Anlauf 100 Euro Geldstrafe auf Bewährung
Erst nachdem Wendt Beschwerde eingelegt hatte, wurde die Staatsanwaltschaft angewiesen, erneut zu ermitteln. Nach den erneuten Ermittlungen beantragte die Staatsanwaltschaft schließlich einen Strafbefehl. Das Amtsgericht verwarnte die Beschuldigte und setzte eine mögliche Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je zehn Euro für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung aus. Gegen den Strafbefehl wurde kein Einspruch eingelegt. Er ist rechtskräftig.
Im Rahmen von Wendts Dienstaufsichtsbeschwerde bestätigte die leitende Oberstaatsanwältin später ausdrücklich: "Tatsächlich ist § 192a StGB unberücksichtigt geblieben". Die Vorschrift wurde 2021 eingeführt, um die sogenannte verhetzende Beleidigung unter Strafe zu stellen und eine Strafbarkeitslücke zu schließen. Sie soll gerade dort greifen, wo Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder wegen ihrer sexuellen Orientierung herabgewürdigt werden. Gleichzeitig kündigte die Behörde eine stärkere Sensibilisierung für die Anwendung der Vorschrift an.
"Mich beschäftigt in erster Linie nicht die Höhe der Strafe. Mich beschäftigt der Weg dorthin: Strafanzeige, Strafantrag, Geständnis, Einstellung, Beschwerde, erneute Ermittlungen – und ein Paragraph 192a gegen verhetzende Beleidigung, der gar nicht berücksichtigt wurde. Genau darüber müssen wir sprechen", so Wendt.
Wendt fordert von Staatsanwaltschaften mehr Sensibilität
Der Fall fällt in eine Zeit, in der die Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch, erklärt hat, das derzeit drängendste Problem queerer Menschen sei Gewalt.
"Wenn Politik und Gesellschaft über queerfeindliche Gewalt sprechen, muss auch die Frage gestellt werden, wie konsequent der Staat auf queerfeindliche Angriffe reagiert", kritisiert Andreas Wendt. "Mein Fall zeigt: Zwischen politischem Anspruch und praktischer Rechtsdurchsetzung kann eine erhebliche Lücke liegen. Ich möchte dazu beitragen, dass Betroffene solcher Angriffe künftig schneller Gehör finden und Verfahren nicht erst durch Beschwerden in Bewegung geraten."
Der Unternehmer und TV-Moderator wurde 2007 durch seine Sendung "Salonretter" auf ProSieben bekannt. Zuletzt war er als Juror der internationalen Mode-Show "My Style Rocks" an der Seite von Harald Glööckler und Larissa Marolt auf Sport1 zu sehen. Andreas Wendt lebt in Luxemburg und besitzt die luxemburgische sowie die deutsche Staatsangehörigkeit. Neben seinem unternehmerischen und medialen Engagement ist er Mitglied der Demokratischen Partei in Luxemburg und wirkt in zwei beratenden Gemeindekommissionen mit. (cw)












