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Entscheidung von tschechischem Gericht

Neonazi Liebich soll nach Deutschland ausgeliefert werden

Sven alias Marla Svenja Liebich soll nach dem Willen eines Gerichts in Pilsen nach Deutschland ausgeliefert werden.


Sven Liebich bei der Verhandlung in Pilsen (Bild: IMAGO / CTK Photo)

Der verurteilte Rechtsextremist Sven alias Marla Svenja Liebich soll von Tschechien nach Deutschland ausgeliefert werden. Das hat das Landgericht im tschechischen Pilsen am Montag angeordnet. Liebich gab im Laufe der Verhandlung an, nicht ausgeliefert werden zu wollen. Nun hat er einige Tage Zeit, um Beschwerde gegen die Entscheidung einzureichen. Die Auslieferung ist also noch nicht rechtskräftig.

Über eine mögliche Beschwerde von Liebich müsste das Oberlandesgericht in der tschechischen Hauptstadt Prag entscheiden. Auch die tschechische Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit auf Rechtsmittel. Vor Verkündung der Entscheidung hatte Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt, dieser wurde jedoch abgelehnt.

Neonazi Liebich war nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April dieses Jahres im tschechischen Schönbach bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen worden (queer.de berichtete). Vor dem Landgericht in Pilsen hatte Liebich ausgesagt, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil er unter anderem Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Derzeit sitzt der 55-Jährige in sogenannter vorläufiger Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens. Die Bedingungen dort gelten als hart.

Bei der Festnahme in Tschechien hatte Liebich einem Bericht der "Mitteldeutsche Zeitung" zufolge Männerkleidung getragen und hatte einen kahlgeschorenen Kopf gehabt. Vor Gericht in Deutschland war Liebich zuletzt in Frauenkleidung erschienen, war geschminkt und hatte lackierte Fingernägel. Zur Verhandlung in Pilsen trat der Rechtsextremist mit Bart und Brille auf, war geschminkt und trug ein Oberteil in Leopardenmuster.

Schnelle Auslieferung möglich

Nachdem Liebich die Auslieferung nach seiner Festnahme in Tschechien zum ersten Mal abgelehnt hatte, hat die auf deutscher Seite für den Fall zuständige Staatsanwaltschaft Halle in Sachsen-Anhalt einen Antrag auf Auslieferung gestellt. Darüber hat nun das Landgericht Pilsen entschieden.

Sobald die Entscheidung über die Auslieferung rechtskräftig ist, soll Liebich an die deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden. Es ist anzunehmen, dass nach Eintreten der Rechtskraft nur wenige Tage vergehen, bis Liebich ausgeliefert wird.

Verurteilung im Juli 2023

Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Er trat die Haft jedoch nicht an, sondern floh Ende August 2025 (queer.de berichtete).

Nach der Verurteilung in Halle hatte Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern lassen (queer.de berichtete). Außerdem wurde der Name von Sven zu Marla Svenja angepasst. Kritiker*innen hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Schließlich hatte Liebich zuvor auf Demos gegen CSDs gegen trans Menschen polemisiert und vor "Trans-Faschismus" gewarnt. Erst kürzlich versuchte Liebich eine weitere Provokation: Er wolle seinen Geschlechtseintrag jetzt zu "nichtbinär" ändern und seinen Namen zu "Anne Frank" (queer.de berichtete).

Im März hatte das Amtsgericht Halle angekündigt, darüber zu entscheiden, ob die Änderungen von Vorname und Geschlecht Liebichs rückgängig gemacht werden können (queer.de berichtete). Der Saalekreis hatte eigenen Angaben nach schon im Dezember rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet. (cw)

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