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Konferenz der Justizminister*innen

SBGG: Drei Bundesländer fordern "Prüfmechanismus"

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wollen einen "offenkundigen Missbrauch" des Selbstbestimmungsgesetzes mit einer Plausibilitätskontrolle verhindern. Hamburg fordert unterdessen die Aufarbeitung des Leids von trans und inter Menschen durch die frühere Gesetzgebung.


Protestschild beim CSD: "Echte Selbstbestimmung" scheint in noch weitere Ferne zu rücken (Bild: IMAGO / Future Image)

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen setzen sich auf der Frühjahrskonferenz der Justizminister*innen in Hamburg für eine Änderung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) ein. Die drei ostdeutschen Bundesländer fordern nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen" (Bezahlartikel) einen "verhältnismäßigen, rechtssicheren und entstigmatisierenden Prüfmechanismus" für Fälle "offenkundigen Missbrauchs".

Das von der Ampelregierung verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz trat im November 2024 in Kraft. Es erleichtert trans, inter und nichtbinären Menschen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Damit entfallen gerichtliche Entscheidungen und psychiatrische Gutachten, wie sie nach dem früheren Transsexuellengesetz erforderlich waren. Allerdings gibt es eine verpflichtende Wartezeit von drei Monaten zwischen der ersten Anmeldung und der eigentlichen Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags.

Bundesländer fordern "Katalog objektiver Anhaltspunkte"

Der Vorstoß der drei Bundesländer zielt darauf ab, gesetzlich festzulegen, unter welchen Voraussetzungen Standesämter die Änderung des Geschlechtseintrags verweigern können. Bislang sieht das Selbstbestimmungsgesetz keine ausdrückliche behördliche Plausibilitätskontrolle vor. Notwendig sei insbesondere ein Katalog objektiver Anhaltspunkte, fordern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Konkrete Beispiele nennt der Beschlussvorschlag bislang nicht.

Mutmaßliche Missbrauchsfälle kann man anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des SBGG an einer Hand abzählen. Als prominentes Beispiel gilt jedoch die behördliche "Transition" des verurteilten queerfeindlichen Neonazis Sven alias Marla Svenja Liebich. Aktuell versucht der Landkreis Saalekreis, die Änderung von Liebichs Geschlechtseintrags von "männlich" auf "weiblich" rückgängig zu machen. Die Behörde stützt sich bei dem Präzedenzfall auf eine Regelung im Personenstandsgesetz, nach der fehlerhafte oder unvollständige Einträge im Personenstandsregister berichtigt werden können. Das Verfahren liegt aktuell beim Amtsgericht Halle (queer.de berichtete).

Nach Ansicht der Juraprofessorin Judith Froese sind die Erfolgsaussichten des Verfahrens nicht besonders hoch, weil das Selbstbestimmungsgesetz bewusst auf eine niederschwellige und weitgehend voraussetzungslose Erklärung setzt. "Wenn eine Person nicht gerade kundtut, es nicht ernst zu meinen und nur spaßeshalber oder zu betrügerischen Zwecken eine solche Erklärung abzugeben, wird es kaum möglich sein, jemandem Missbrauch vorzuwerfen", so Froese gegenüber dem MDR.

Bundesländer stellen SBGG nicht infrage

Ähnlich argumentieren auch Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das Selbstbestimmungsgesetz sei für die Betroffenen "ein wichtiger Schritt zu mehr gesellschaftlicher Anerkennung und rechtlicher Selbstbestimmung", erklärte die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen". Gerade deshalb müsse verhindert werden, "dass das Gesetz durch offenkundigen Missbrauch beschädigt wird".

Jeder Missbrauchsfall gefährde das Ziel des Gesetzes, einen respektvollen Umgang mit der Geschlechtsidentität der Betroffenen zu gewährleisten, so Geiert. Vorwürfe, die Initiative der drei Bundesländer ziele auf eine staatliche Überprüfung geschlechtlicher Identität, wies die CDU-Politikerin zurück: "Prüfbar sollen allein objektive und dokumentierbare Umstände sein, die auf eine zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung des Verfahrens hindeuten."

Hamburg fordert Aufarbeitung des Leids von trans und inter Menschen

Die kommende Justizministerkonferenz wird sich darüber hinaus auch mit der Aufarbeitung und Anerkennung des Leids befassen, das trans und inter Menschen durch die frühere Gesetzgebung in Deutschland erfahren haben. Die Vorsitzende der diesjährigen Konferenz, die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne), hat einen entsprechenden Beschlussvorschlag eingebracht.

Gallina erinnerte daran, dass viele trans Personen nach dem Transsexuellengesetz "schwere Eingriffe in ihr Leben und ihren Körper hinnehmen" mussten. Einen Zwang zur Sterilisation stoppte das Bundesverfassungsgericht erst 2011. Kinder mit Varianten der Geschlechtsentwicklung wiederum seien "häufig viel zu früh operiert" worden, um sie einem Geschlecht zuzuordnen, so die Justizsenatorin.

"Die Betroffenen haben aufgrund der historischen Gesetzgebung großes persönliches und irreversibles Leid erlitten. Die aktuelle Situation wird dem erlittenen Leid und den häufig noch andauernden Folgen nicht gerecht", sagte Gallina gegenüber queer.de. "Wir müssen die historische Gesetzgebung und ihre Folgen umfassend aufarbeiten. Ich setze mich auch für die Einrichtung eines staatlichen Entschädigungsfonds ein, der den Betroffenen helfen soll. Dabei sollen die Erfahrungen der Betroffenen und ihrer Interessenvertretungen und die Erkenntnisse aus der Forschung berücksichtigt werden."

Die 97. Frühjahrskonferenz der Justizminister*innen findet am 11. und 12. Juni in Hamburg statt. (mize)

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