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CDU-Fraktionschef Tobias Koch (Bild: CDU-Fraktion des Schleswig-Holsteinischen Landtages)

Ein schleswig-holsteinisches Anti­diskriminierungs­gesetz rückt näher. Die Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen reichten einen entsprechenden Entwurf ein. Mit dem Gesetzentwurf werde es potenziell Betroffenen erleichtert, sich gegen Diskriminierung zu wehren, teilte CDU-Fraktionschef Tobias Koch mit.

Ein wesentlicher Punkt sei, dass Betroffene Diskriminierung künftig nicht vollumfänglich beweisen müssten, sondern lediglich Tatsachen beweisen, die es als überwiegend wahrscheinlich erscheinen ließen, dass die unterschiedliche Behandlung durch Behörden auf einer Diskriminierung beruhe, erklärte Koch.

"Dennoch können wir als CDU-Fraktion festhalten: in Schleswig-Holstein wird es keine Beweislastumkehr geben." Die CDU-Fraktion vertraue den Beamt*­innen in den Behörden. "Die Entscheidung, ob eine Diskriminierung vorlag oder nicht, obliegt dann im Zweifel den Gerichten."

Sollte ein Gericht tatsächlich einen durch Diskriminierung entstandenen Schaden feststellen, werde dieser stets durch die verantwortliche Dienststelle beglichen, nie aber durch einzelne Mitarbeiter*­innen, betonte der Fraktionschef.

Das Landesanti­diskriminierungsgesetz gilt dem Entwurf zufolge für alle öffentlichen Stellen des Landes. Gemeinden, Kreise und Ämter seien nicht betroffen. Weitere Ausnahmen sind Justiz und Polizei, wenn sie im Auftrag von Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig sind.

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Die Sprecherin für Antidiskriminierung der Grünen-Landtagsfraktion, Nelly Waldeck, betonte, gerade in Zeiten, in denen Diskriminierung, Ausgrenzung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zunähmen, sei es wichtig, den Schutz vor Diskriminierung auf alle Bereiche auszuweiten. "Das Gesetz stärkt zudem Antidiskriminierungsverbände, die Betroffene beraten, unterstützen und Verstöße gegenüber öffentlichen Stellen beanstanden können."

Die Gewerkschaft der Polizei nannte das Gesetz überflüssig. Es schaffe massiven bürokratischen Mehraufwand und stelle die Beschäftigten der inneren Sicherheit unter einen unberechtigten Generalverdacht, so der Landesvorstand. (cw/dpa)

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