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Verwaltungsgericht Düsseldorf

Vortäuschung von Trans­geschlechtlich­keit? Kommissarin erleidet weitere Niederlage

Das Polizeipräsidium Düsseldorf wirft einer trans Beamtin vor, ihren Geschlechtseintrag nur geändert zu haben, um schneller befördert zu werden. Ein Gericht entschied nun, dass Ermittlungen gegen die Frau rechtens sind.


Der Streit um die Beförderung einer trans Polizistin beschäftigt weiter die Gerichte in NRW (Bild: TechLine / pixabay)

Eine trans Polizeikommissarin aus Düsseldorf, die laut ihren Vorgesetzten ihren Geschlechtseintrag nur für eine Beförderung geändert haben soll, hat eine weitere Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte in einer jetzt bekanntgewordenen Entscheidung einen Eilantrag der Klägerin ab, mit dem sie disziplinarrechtliche Ermittlungen und anstehende Zeugenvernehmungen gegen sich stoppen wollte (Beschluss vom 28.05.2026, Az. 35 L 495/26.O).

Die Beamtin hatten ihren Geschlechtseintrag nach dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetz im Mai 2025 auf weiblich geändert. Daraufhin warf ihr das Polizeipräsidium vor, diesen Schritt nur getan zu haben, um von der Frauenförderung zu profitieren und schneller befördert zu werden. Tatsächlich rutschte sie wegen ihres Geschlechtseintrags um 43 Plätze in der Beförderungsliste nach oben. Sie wurde deshalb bei Beförderungen Ende 2025 und Anfang 2026 nicht berücksichtigt.

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Polizeipräsidium beruft sich auf Aussagen der Beamtin, ihr Anwalt spricht von Transfeindlichkeit

Als Grund für die Ablehnung warf das Polizeipräsidium ihr mehrere, von ihr nicht bestrittene Äußerungen gegenüber Kolleg*innen vor. Laut früheren Angaben des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts kündigte sie nach einem Bericht über eine beförderte Polizeibeamtin mit geändertem Geschlechtseintrag an: "Das mache ich auch." Später soll sie gesagt haben, im nächsten Jahr sei sie "wieder ein Mann". Gegenüber einem weiteren Kollegen habe sie angegeben, bei ihrer geplanten Trauung im kommenden Jahr nicht mit dem weiblichen Geschlechtseintrag heiraten zu wollen.

Ihr Anwalt Christoph Arnold hatte aber argumentiert, dass es sich bei den Aussagen um missverstandene Ironie gehandelt habe. Schließlich sei sie oft auf das Thema angesprochen worden und habe nicht jedem ihr Innersten offenbaren wollen. "Das war ein Gag", so Arnold gegenüber dem WDR (queer.de berichtete). Der Anwalt hatte dem Polizeipräsidium als Motivation für das Vorgehen gegenüber seiner Mandantin Queerfeindlichkeit vorgeworfen.

Verwaltungsgericht sieht Anhaltspunkte für Dienstvergehen

Das Düsseldorfer Gericht sah jetzt jedoch "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, dass die Antragstellerin ein Dienstvergehen begangen hat". Die Vorschriften des Selbstbestimmungsgesetzes würden der Durchführung eines Disziplinarverfahrens nicht entgegen stehen, "denn eine auf Änderung des Geschlechtseintrages gerichtete Erklärung ist dann zweckwidrig, wenn sie nicht jedenfalls auch der Harmonisierung von Geschlechtsidentität und Geschlechtseintrag dient". Das Polizeipräsidium darf also weiter prüfen, ob die Beamtin tatsächlich als Frau lebt.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eingelegt werden. (dk)

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