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Urteil rechtskräftig
Hetze gegen queere Menschen: Geldstrafe für christlichen Prediger in Baden-Württemberg
Andy Shamoon hatte mehrfach die Hinrichtung Homosexueller gefordert und wurde deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte jetzt das Urteil.

Andy Shamoon rief zur Hinrichtung Homosexueller auf (Bild: Screenshot / Youtube)
- 10. Juni 2026, 10:51h 3 Min.
Weil er in einer Predigt in Baden-Württemberg queere Menschen beschimpfte, muss ein Laienprediger aus Österreich eine Geldstrafe zahlen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch ein entsprechendes Urteil des Landgerichts. Die Predigt von Andy Shamoon war vor zwei Jahren in der "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort" in Pforzheim gehalten worden, die vom Landesverfassungsschutz beobachtet wird.
Es handelt sich um einen Ableger der extrem queerfeindlichen US-Kirche "Faithful Word Baptist Church", der nicht dem Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland angehört. Inzwischen ist die Kirche auch unter dem Namen "Seelengewinnen" bekannt. Dem baden-württembergischen Verfassungsschutzbericht 2024 zufolge wird in vielen Predigten Gewalt befürwortet – sie richteten sich hauptsächlich gegen die Menschenwürde. So werde immer wieder die Todesstrafe für homosexuelle Menschen gefordert.
Im Juni 2023 sprach der 34-Jährige, gegen den nun eine Geldstrafe verhängt wurde, laut Gerichtsangaben vor maximal 15 Menschen. Seine Predigt trug den Titel "Gott hasst Menschen". Sie sei auch im Internet übertragen worden und dort noch etwa zwei Monate abrufbar gewesen.
6.750 Euro Geldstrafe
Das Pforzheimer Amtsgericht verurteilte den Österreicher Ende 2024 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 40 Euro (ab 91 Tagessätzen gilt eine Person als vorbestraft). Dagegen zog er vor das Landgericht Karlsruhe, das seine Berufung aber ablehnte. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hin erhöhte es die Geldstrafe leicht auf 45 Euro Tagessatz, also insgesamt 6.750 Euro (queer.de berichtete).
Das Landgericht stellte fest, dass er queere Menschen beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und sie dadurch in ihrer Menschenwürde angegriffen habe. Das sei auf eine Art geschehen, die den öffentlichen Frieden stören könne. Unter anderem habe der 34-Jährige queere Menschen mit Müll verglichen, der in die "Müllverbrennung" gehöre.
Das Landgericht sah den Straftatbestand der Volksverhetzung als erfüllt an. Das Oberlandesgericht überprüfte das Urteil, fand aber keine Rechtsfehler. Es wurde rechtskräftig.
Die Mutterkirche "Faithful Word Baptist Church" zählt zu den queerfeindlichsten Kirchen der USA und fordert ebenfalls die Todesstrafe für Homosexuelle. Immer wieder provoziert die Kirche mit extremen Äußerungen: Nach dem Terroranschlag im LGBTQ+-Club "Pulse" in Orlando im Jahr 2016, bei dem 49 Menschen getötet wurden, veröffentlichte Kirchenchef Steven Anderson ein extrem abwertendes Video. Darin feierte er das Massenattentat mit den Worten, es gebe nun "50 Pädophile weniger auf der Welt", und bedauerte lediglich, dass der Attentäter nicht noch mehr Menschen getötet habe. Anders als in Deutschland sind derartige Äußerungen in den Vereinigten Staaten legal, weil es sich etwa bei der Forderung nach der Hinrichtung der Homosexuellen nach US-Recht um eine abstrakte und religiöse Forderung handle und nicht um einen Aufruf zum Lynchmord. (AFP/cw)











