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Symbolbild (Bild: shox / pexels)

Eine Initiative queerer Organisationen fordert Nachbesserungen am geplanten Berliner Gewalthilfegesetz. Queere Menschen müssten im Gesetz ausdrücklich benannt und bei Schutz- und Beratungsansprüchen klar berücksichtigt werden, teilte das Bündnis am Dienstag mit. Andernfalls drohten bestehende Lücken im Gewaltschutzsystem bestehen zu bleiben.

Die Initiative startete eine Onlinepetition und rief für Donnerstag, den 11. Juni 2026 um 13 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Berliner Abgeordnetenhau auf. Anlass ist die Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Anti­diskriminierung.

Hintergrund sind Studien, wonach Gewalt in queeren Beziehungen kein Randphänomen ist. Mehr als ein Drittel der befragten LGBTI-Personen berichteten demnach von Gewalterfahrungen in Partnerschaften, bei nichtbinären Menschen liege der Anteil bei über 50 Prozent. Auch trans Personen seien überdurchschnittlich häufig betroffen. Gleichzeitig gebe es erhebliche Hürden beim Zugang zu Hilfsangeboten, etwa durch mangelnde Sensibilisierung oder konkrete Ausschlusserfahrungen.

"Wir fordern daher die ausdrückliche Benennung von LSBTQIA+ Personen im Gesetz sowie die strukturelle Absicherung spezialisierter, diskriminierungssensibler Schutz- und Beratungsangebote", erklärte Leo Yannick Wild, fachliche Leitung der TIN*-Antigewaltberatung der Schwulen­beratung Berlin. Die Initiative appellierte an die Abgeordneten, den Gesetzentwurf entsprechend zu überarbeiten. Ein Gesetz, das queere Menschen nicht ausdrücklich berücksichtige, bleibe hinter dem Anspruch Berlins als "Regenbogen­hauptstadt" zurück. (cw)

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