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Symbolbild (Bild: IMAGO / Seeliger)

Nach einem Böllerwurf auf Besucher*­innen des Christopher Street Day (CSD) in Göttingen im vergangenen Jahr hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 18-Jährigen wegen Körper­ver­letzung erhoben. Da der Angeklagte zur Tatzeit noch Heranwachsender war, muss ein Jugendgericht entscheiden, ob das Verfahren nach Jugendstrafrecht geführt wird.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, einen verbotenen Feuerwerkskörper in Richtung einer Gruppe von etwa zehn Personen geworfen zu haben. Diese hielten sich nach CSD-Ende noch in der Nähe des Veranstaltungsortes auf. Bei dem Böller soll es sich um einen leistungsstarken Feuerwerkskörper handeln, dessen Nutzung nur Fachleuten erlaubt sei.

Bei dem Vorfall im August 2025 wurden drei Menschen verletzt, eine Person musste im Krankenhaus behandelt werden (queer.de berichtete). Der Göttinger CSD-Verein und das Queere Zentrum Göttingen hatten die Polizei im vergangenen Jahr scharf kritisiert, weil sie in ihrer Öffentlichkeitsarbeit die mutmaßlich queer­feindliche Motivation der Tat heruntergespielt habe (queer.de berichtete). (mize)

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