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Erste Lesung
Bundestag berät AGG-Reförmchen
Die Bundesregierung will erstmals seit 20 Jahren das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz reformieren. Die demokratische Opposition kritisierte im Bundestag, dass der Gesetzentwurf bei weitem nicht ausreiche.

Am Donnerstagnachmittag debattierten die Abgeordneten über das AGG (Bild: Parlamentsfernsehen)
- 12. Juni 2026, 10:35h 3 Min.
Der Bundestag hat am Donnerstag in erster Lesung den umstrittenen Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (PDF) debattiert. Mitberaten wurden ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel "Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken – Diskriminierungsschutz erweitern" (PDF) und ein Antrag den Grünen mit dem Titel "Gleiche Rechte für alle – Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz 20 Jahre nach Inkrafttreten wirksamer machen" (PDF). Das AGG schützt Menschen seit 2006 im Arbeits- und Zivilrecht teilweise vor Diskriminierungen, auch nach dem Merkmal "sexuelle Identität", wenn auch in geringerem Ausmaß als in den meisten anderen EU-Ländern.
Der Schutz von Betroffenen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll nach Angaben der Bundesregierung jetzt effektiver gestaltet, die Rechtsdurchsetzung gestärkt und Unklarheiten bei der Rechtsauslegung beseitigt werden. So müssen etwa Menschen, die sich diskriminiert fühlen, laut dem Entwurf Ansprüche nicht mehr in einer strikten Frist von zwei Monaten schriftlich geltend machen, sondern binnen vier Monaten. Auch ein niedrigschwelliges Streitschlichtungsverfahren soll eingeführt werden.
Für die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, ist der Entwurf allerdings bei weitem nicht ausreichend: "Die geplante Reform ist zu schwach und bringt Menschen im Alltag sehr wenig", erklärte sie im Vorfeld der Debatte. Sie kritisiert beispielsweise, dass sich nicht auf das AGG berufen kann, wer Diskriminierungen durch staatliche Stellen erlebt. Auch der Gesundheitsbereich und Diskriminierungen durch Künstliche Intelligenz blieben ungeregelt und seien "antidiskriminierungsrechtliche Grauzonen".
CDU: "Diskriminierung wird in diesem Rechtsstaat nicht geduldet"
Familienstaatssekretär Michael Brand (CDU) verteidigte in der Debatte den Entwurf: "Diskriminierung wird in diesem Rechtsstaat nicht geduldet", behauptete der Bundestagsabgeordnete aus Fulda. Durch die Reform würden "Wirksamkeit und Auswirkung des AGG überprüft, als auch aktuelle gemeinsame EU-Richtlinien umsetzt". Carmen Wegge von der Regierungspartei SPD erklärte: "Jede Verbesserung ist ein Schritt nach vorne."

(Bild: Parlamentsfernsehen)
Die Oppositionsfraktionen Grüne und Linke sind allerdings mit den Plänen unzufrieden. Awet Tesfaiesus von den Grünen forderte etwa ein Verbandsklagerecht, "damit Betroffene sich nicht allein durch alle Instanzen durchklagen müssen". Sie wisse aber, dass die Union bei dieser Forderung immer "Schnappatmung" kriege. Dabei ist Fehlen eines echten Verbandsklagerechts im deutschen AGG im europäischen Vergleich eher eine Ausnahme: Andere Länder wie Frankreich oder Schweden haben dies bereits seit Jahren, so können auch queere Organisationen dort klagen und damit Grundsatzurteile erst ermöglichen. Seit Jahren kritisieren auch Aktivist*innen, dass einzelne Betroffene hierzulande den Weg vor ein Gericht scheuten, weil sie einem finanziellen Risiko und psychischen Druck ausgesetzt seien und den bürokratischen Aufwand eines Gerichtsprozesses scheuten.
Linke: "Es reicht nicht"
Maik Brückner von der Linksfraktion erklärte schlicht: "Das AGG wirkt, aber nach 20 Jahren müssen wir feststellen: Es reicht nicht." Wer finanziell abgesichert sei, könne etwa "seine Rechte deutlich leichter durchsetzen als Menschen ohne Ressourcen". Dies widerspreche der Idee des AGG. Wie die Grünen fordern die Linken ein Verbandsklagerecht sowie die Berücksichtigung staatlicher Diskriminierung, etwa durch die Polizei.
Destruktiv äußerte sich Fabian Jacobi von der AfD: Er kritisierte, dass Diskriminierungsschutz der "Vertragsfreiheit" entgegenstehe. Dies öffne "Tür und Tor für eine in letzter Form totalitäre Herrschaftsform". Der Totalitarismus-Vorwurf wird bei den Rechtsextremen bei praktisch allen Gesetzentwürfen zum Schutz von Minderheiten erhoben. Die AfD hatte etwa in einem anderen Antrag in diesem Jahr die "LGBTIQ-Ideologie" als "selbstzerstörerische, totalitäre woke Ideologie" bezeichnet, die die heterosexuelle Familie angreife (queer.de berichtete).
Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. (cw)
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