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Hamburg
Länder fordern Aufweichung der trans Selbstbestimmung
Die Ampel hatte vor zwei Jahren das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Jetzt wollen die Länder bürokratische Hürden einbauen. Queere Aktivist*innen warnen vor einem "Generalverdacht" gegen trans Menschen.

Queere Aktivist*innen haben jahrzehntelang für ein Selbstbestimmungsgesetz gekämpft. Kommt jetzt die Rolle rückwärts? (Bild: Twitter / ChangeGER)
- 12. Juni 2026, 16:10h 3 Min.
Die Justizministerkonferenz hat am Freitag in Hamburg auf Antrag der CDU-geführten Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beschlossen, das Selbstbestimmungsgesetz aufzuweichen, angeblich um "offensichtliche Missbrauchsfälle" zu bekämpfen. Die Landesjustizminister*innen fordern mit ihrem Beschluss die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag zu unterbreiten.
Zwar gibt es bislang nur vereinzelt Fälle von mutmaßlichem Missbrauch. Als prominentes Beispiel gilt die behördliche "Transition" des verurteilten queerfeindlichen Neonazis Sven alias Marla Svenja Liebich. Derzeit versucht der Landkreis Saalekreis in Sachsen-Anhalt, die Änderung von Liebichs Geschlechtseintrags von "männlich" auf "weiblich" rückgängig zu Die Behörde stützt sich bei dem Präzedenzfall auf eine Regelung im Personenstandsgesetz, nach der fehlerhafte oder unvollständige Einträge im Personenstandsregister berichtigt werden können. Das Verfahren liegt aktuell beim Amtsgericht Halle (queer.de berichtete).
LSVD+: "Dies widerspricht dem Sinn von Selbstbestimmung"
Der queere Dachverband LSVD+ warnt vor einer Aushöhlung des Gesetzes: "Wer jetzt neue Prüfmechanismen fordert, stellt eine besonders vulnerable Gruppe unter Generalverdacht", erklärte LSVD+-Bundesvorstandsmitglied Julia Monro. Trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen hätten jahrelang auf das Ende "entwürdigender Begutachtungen" gewartet. "Standesämter oder andere Behörden dürfen nicht zu Prüfstellen geschlechtlicher Identität werden. Dies widerspricht dem Sinn von Selbstbestimmung, sowie der Evidenz, dass geschlechtliche Identität nicht anhand objektiver Kriterien feststellbar ist", so Monro. "Wir appellieren dringend daran den Geist demokratischer Verantwortung zu wahren und warnen ausdrücklich davor, einzelne Provokationen rechtsextremer Akteur*innen zu instrumentalisieren, um die Selbstbestimmung einer ganzen Gruppe infrage zu stellen."
Der Koalitionsvertrag sehe ohnehin bereits eine Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes bis zum 31. Juli diesen Jahres vor. Der LSVD+ appelliert an die Bundesregierung, das Gesetz "evidenzbasiert" zu bearbeiten und nicht politischem Druck nachzugeben. Außerdem wies Monro darauf hin, dass der Rechtsaustaat auf Fälle wie die des Neonazis Liebich auch ohne Einschränkung des Rechts auf Selbstbestimmung reagieren könne: "Bestehende Regelungen zum Strafvollzug und Gewaltschutz gelten unabhängig von einer Änderung des Geschlechtseintrags und haben auch in bei herangezogenen Einzelfällen ihre Wirkung gezeigt."
Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) behauptete hingegen, eine Einschränkung des Selbstbestimmungsgesetzes würde dessen Akzeptanz erhöhen und nur "offensichtlichen Missbrauch" bekämpfen. Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) sprach von einer "Missbrauchslücke im Selbstbestimmungsgesetz".
Das von der Ampelregierung verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz war im November 2024 in Kraft getreten – gegen den erbitterten Widerstand von Union und AfD. Es erleichtert trans, inter und nichtbinären Menschen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Damit entfallen gerichtliche Entscheidungen und teure psychiatrische Gutachten nach dem zuvor gültigen Transsexuellengesetz. In der Praxis bedeutete das verhasste Gesetz für trans Menschen oft, von gerichtlich bestellten Gutachter*innen intimste Fragen zu ihrer Kindheit, ihrer Masturbation, sexuellen Praktiken oder ihrer Unterwäschepräferenz beantworten zu müssen. Viele Betroffene berichteten, dass Gutachter*innen mangelnde Sensibilität bis hin zu offen transphobem und übergriffigem Verhalten gezeigt hätten. (cw)














