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Kommentar

Das Versagen der Justizminister*­innen

Eine Aufarbeitung des Leids, das trans, inter und nichtbinäre Menschen durch die frühere Gesetzgebung in Deutschland erfahren haben, hält die Mehrheit der Justizminister*innen der Länder für unnötig – ebenso wie einen Entschädigungsfonds. Ein fataler Beschluss, ausgerechnet im Pride-Monat.


Symbolbild: Protestschild "Trans rights are human rights" beim Berliner CSD 2023 (Bild: IMAGO / Carsten Thesing)

Wenn es um LGBTI-Themen in der Politik geht, kamen in den letzten Jahren aus dem Bundesrat und aus den Bundesländern immer wieder erstaunlich positive Signale. Das war im Vorfeld des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) so oder im letzten Jahr mit der Bundesratsinitiative Berlins zur Aufnahme des Merkmals "sexuelle Identität" in den Artikel 3 des Grundgesetzes.

Wobei das Schicksal der Artikel-3-Änderung weiter ungewiss bleibt, auch wenn zuletzt die Queerbeauftragte Sophie Koch sich zuversichtlich gab. Leider reichen gute Argumente selten aus, wenn der politische Wille fehlt. Und der schwächelte bei Queer-Fragen in unionsgeführten Regierungen bekanntlich schon immer. Da kann ich mich nur wiederholen.

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Keine Mehrheit für Vorstoß aus Hamburg

Auch hatten wir erfreut und mit einer gewissen Überraschung zur Kenntnis genommen, dass die Justizminister*innenkonferenz, die gerade in Hamburg tagte und sich als rechtspolitischer Impulsgeber versteht, über die Entschädigungsfrage im Zusammenhang mit geschlechtszuweisenden Operationen an intergeschlechtlichen Kindern beriet und sich mit Grundrechtsverletzungen, die durch Bestimmungen des Transsexuellengesetzes (TSG) verursacht wurden (Stichwort Zwangssterilisierung, aber auch Zwangsehescheidung mit allen sozialen Folgen im Fall von Familie), befasste. Einen entsprechenden Beschlussvorschlag setzte Hamburgs grüne Justizsenatorin Anna Gallina auf die Tagesordnung.

Doch zu früh gefreut. Der Gesetzgeber darf bei seiner Haltung bleiben, dass es für legislatives Unrecht keine Haftung gibt. Wäre ja noch mal schöner, wenn die Politik für den Schaden einstehen müsste, den sie durch gesetzgewordene Menschenfeindlichkeit verursacht. Und wer glaubt, ich würde hier übertreiben, dem empfehle ich gerne zur Lektüre die Verfassungsgerichtsurteile zum TSG. Kurzum, die Konferenz hat den Hamburger Vorschlag nicht auf die Grüne Liste gesetzt, sondern zur Makulatur erklärt. Die fünf Ja-Stimmen reichten dafür bei weitem nicht gegen fünfmal Nein und sechs Enthaltungen (Beschlussvorschlag als PDF).

Die Forderung nach einem Entschädigungsfonds ist nicht neu

Die Forderung, einen Entschädigungsfonds für erzwungene Sterilisationen an trans Menschen einzurichten, ist alles andere als neu. Als Schweden 2018 im UN-Menschenrechtsrat eine entsprechende Empfehlung Richtung Deutschland aussprach, antwortete die damalige Bundesregierung kurz und knapp: Kein Bedarf! Wahrscheinlich hatte sie vorher bei den "Betroffenen" nachgefragt, oder?! Mehr als Polemik fällt mir hier wirklich nicht ein.

Was das Thema der chirurgischen Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern betrifft, ist die Ablehnung einer Entschädigung gleich doppelt traurig. Es wurde 2021 zwar ein OP-Verbot per Gesetz erlassen, aber mit so vielen Schlupflöchern, dass das Leid weiter und offenbar bedenkenlos vermehrt wird. Hier wäre die Entscheidung zu entschädigen letztlich auch ein Signal dafür gewesen, endlich das OP-Verbot zu verschärfen.

Die Union, die so viel von Kinderschutz und Kindeswohl redet, aber offenbar nur, wenn es um die geschlechtliche Selbstbestimmung geht, hätte hier ein Thema, bei dem sie zeigen könnte, dass es ihr nicht nur um Kulturkampf geht.

Die Familienminister*innen sind schon weiter

Um nicht ungerecht gegen die Politik zu sein: Im April kam die Konferenz der Gleichstellungs- und Familienminister*innen der Länder zusammen, kurz GFMK, um über die "Aufarbeitung des historischen Unrechts an trans*, nicht-binären und inter* Menschen" zu beraten, so der von Nordrhein-Westfalen eingebrachte Tagesordnungspunkt mit dem Untertitel: "Konsequenzen für eine gleichberechtigte Zukunft". Dieser Vorschlag wurde immerhin einstimmig angenommen und soll nun zur Hauptkonferenz am 18. und 19. Juni in Dresden abschließend behandelt werden (Beschluss der Vorkonferenz als PDF).

In dem Antrag heißt es:

Ziel der Aufarbeitung soll es sein, ihre [gemeint sind o.g. Personengruppen] Diskriminierungs-, Ausgrenzungs- und Gewalterfahrungen in Deutschland systematisch zu erforschen, sichtbar zu machen und gesellschaftlich aufzuarbeiten. Dabei sollen auch die unterschiedlichen historischen, politisch-rechtlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen in West- und Ostdeutschland berücksichtigt werden.

Es wird eine Bitte an die Bundesregierung sein. Mehr leider nicht. Angesichts der aktuellen Entwicklung, wie wir sie aus dem von Bundesfamilienministerin Karin Prien geführten Ministerium kennen (Stichwort "Demokratie leben"-Programm und Aktionsplan "Queer leben"), überwiegen die gemischten Gefühle. Dass eine solche Aufarbeitung von Unrecht das Mindeste wäre, sollte wohl konsensfähig sein und möglicherweise doch noch einen Weg beschreiben hin zu einem Entschädigungsfonds. Das ist leider wie die Bitte an die Bundesregierung erst einmal Wunschdenken. Aber Wünschen ist ja wohl noch erlaubt.

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