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Berlin
Grindr-Nutzer gedemütigt und ausgeraubt: Fünf Jahre Haft
Ein 20-Jähriger muss nach einem Urteil des Landgerichts Berlin fünf Jahre hinter Gitter, weil er insgesamt sieben schwule Männer mit Hilfe von Grindr in eine Falle lockte und die Opfer nicht nur ausraubte, sondern auch gezielt erniedrigte.

Vor dem Berliner Landgericht wacht Justitia, die römische Götting der Gerechtigkeit (Bild: Genealogist / wikipedia)
- 18. Juni 2026, 16:38h 2 Min.
Das Landgericht Berlin hat am Mittwoch laut dem Szenemagazin "Siegessäule" den 20-jährigen Daniel F. wegen einer Serie von Raubüberfällen auf schwule Männer zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der sich Angeklagte im November und Dezember 2025 mehrfach der schweren räuberischen Erpressungen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht hat.
F. hatte zugegeben, die Dating-App Grindr genutzt zu haben, um gezielt schwule Männer zu angeblichen Sex-Treffen zu locken. Im Zeitraum von sechs Wochen suchte er so insgesamt sieben Opfer aus, um sie am Treffpunkt auszurauben. Dabei entwendete er Bargeld, Mobiltelefone und andere Wertgegenstände. Die Smartphones nutzte er zudem, um Geldtransfers auf das PayPal-Konto seines Vaters zu veranlassen.
Neben den Raubdelikten floss das erniedrigende Verhalten des Täters in die richterliche Bewertung ein. F. zwang etwa eines seiner Opfer, ein schmutziges Vogelskelett zu kauen – als Strafe dafür, nicht "kooperiert" zu haben. Ein weiteres Opfer musste sich in einer Videoaufnahme selbst als "Schwanzlutscher" beleidigen. Bei vier der Opfern wendete er physische Gewalt wie Faustschläge oder Fußtritte an. Das Gericht betonte, dass die Betroffenen bis heute unter erheblichen psychischen Folgeschäden und Angstzuständen litten.
Täter will nichts gegen Homosexuelle haben
Der Angeklagte hatten im Prozess behauptet, nichts gegen Homosexuelle zu haben. Er habe mit den Überfällen lediglich seine Drogensucht finanzieren wollen – so habe er täglich Kokain konsumiert. Die Staatsanwaltschaft geht von einer Gesamtbeute in Höhe von 7.500 Euro aus.
Mit dem Strafmaß von fünf Jahren folgte die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Frank Klamandt im Kern dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die fünf Jahre und drei Monate gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, in Revision gehen zu wollen.
Während des Prozesses hatte der Berliner Queerbeauftragte Alfonso Pantisano beklagt, dass der Fall zu wenig Aufmerksamkeit bekomme habe. Er kritisierte auch, dass er nicht informiert worden sei: "Warum wurden die LSBTIQ-Ansprechpersonen von @polizeiberlin und Staatsanwaltschaft offenbar nicht frühzeitig eingebunden? Warum wurden die Fälle nicht als mögliche Serie gegen schwule Männer und Männer, die Sex mit Männern haben, eingestuft? Warum gab es keine Warnung?", fragte der SPD-Politiker. (cw)














