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Koalitionsstreit

SPD lehnt Änderungen am Selbst­bestimmungs­gesetz ab

Während die Union und die Landes-Justizminister*innen das Selbstbestimmungsgesetz sofort verschärfen wollen, drückt die SPD im Bundestag auf die Bremse. Vom Statistischen Bundesamt gibt es unterdessen neue Zahlen.


SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge: "Aktuell sehen wir keinen Anlass zu Änderungen am Gesetz"

Union und SPD sind sich uneinig über mögliche Änderungen des Selbstbestimmungsgesetzes. Während CDU und CSU auf Einschränkungen des Rechts auf Änderung des Geschlechtseintrags pochen, sieht die SPD keinen Änderungsbedarf. Sie verweist auf die ohnehin anstehende Evaluation des Gesetzes, die abgewartet werden solle. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte vorzeitige Überprüfung soll bis Ende des Sommers abgeschlossen sein.

"Die aktuellen Zahlen bestätigen, was wir früh befürchtet haben", sagte der stellvertretende Unionsfraktionschef Günter Krings (CDU) der "Rheinischen Post". "Wenn sich der Geschlechtseintrag durch eine bloße Erklärung beim Standesamt ändern lässt, ohne unabhängige Beratung und ohne Begutachtung, verliert ein so weitreichender Schritt das Gewicht, das ihm zukommt." Insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch deren Eltern dürften über "einen so grundlegenden Schritt" nicht ohne fachliche Beratung entscheiden, forderte Krings.

In der vergangenen Woche hatte auch die Konferenz der Landes-Justizminister*innen auf Antrag der CDU-geführten Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Bundesregierung zu Änderungen am Selbstbestimmungsgesetz aufgefordert, um "offensichtliche Missbrauchsfälle" zu verhindern (queer.de berichtete).

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SPD will Ergebnis der Evaluation abwarten

"Aktuell sehen wir keinen Anlass zu Änderungen am Gesetz", sagte der Zeitung hingegen die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge. Sollte die offizielle Evaluation doch Änderungsbedarf ergeben, "schauen wir uns das ergebnisoffen an". Die vermeintlich hohen Zahlen bei den Änderungseinträgen wertete Wegge als "ein Zeichen dafür, dass Menschen ihr Leben dank des neuen Selbstbestimmungsgesetzes nun selbstbestimmter gestalten können." Das Gesetz sei "kein Ausdruck von Kulturkampf, sondern hat staatliche Diskriminierung beseitigt".

Im vergangenen Jahr ließen 15.688 Menschen ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister ändern, hieß es in der "Rheinischen Post" unter Berufung auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts. Rund 42 Prozent der Antragstellenden ließen demnach 2025 ihren Eintrag von weiblich zu männlich ändern, 27 Prozent von männlich zu weiblich. 20 Prozent ließen ihren Eintrag von weiblich zu divers umtragen, neun Prozent änderten ihren Eintrag von männlich zu divers. Insgesamt ließen bis Ende März dieses Jahres 28.364 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern. Das Familienministerium war ursprünglich von nur rund 4.000 Änderungen pro Jahr ausgegangen.

Bundesverband Trans* von Zahlen nicht überrascht

Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans* ist von den Zahlen nicht überrascht. "Viele Personen haben jahrelang auf die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes gewartet, um sich eine erniedrigende Begutachtung zu ersparen", sagte Hümpfner gegenüber der "Rheinischen Post". Es sei abzuwarten, auf welchem Niveau sich die Änderungen künftig einpendeln würden.

Das im November 2024 in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz hat das frühere Transsexuellengesetz abgelöst. Mit ihm wurden Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens deutlich erleichtert und sind nun per einfacher Erklärung beim Standesamt möglich. Zuvor brauchte es dafür aufwendige und kostspielige Gutachten. Für Minderjährige unter 14 Jahren müssen die Eltern die Erklärung abgeben. Ab 14 können die Jugendlichen das selbst tun. Widersprechen die Eltern, ist die Zustimmung eines Familiengerichts erforderlich. (mize/AFP)

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