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Queer History

Sie war die weltweit erste bekannte trans Juristin

Heute vor einem Jahr – am 21. Juni 2025 – starb im südfranzösischen Cahors Maud Marin, die erste offen inter- und transgeschlechtliche Anwältin Frankreichs. Ihre Transition finanzierte sie mit Sexarbeit.


Gezeichnetes Porträt von Maud Marin (Bild: ThePortraitLady / wikipedia / Kolorierung durch Canva)

In Deutschland ist sie kaum bekannt, doch Maud Marin (1945-2025) war die erste offen inter- und transgeschlechtliche Anwältin Frankreichs, wahrscheinlich sogar der Welt. Heute jährt sich ihr Todestag zum ersten Mal.

Marins ebenso hürdenreicher wie außergewöhnlicher Lebensweg begann im normannischen Rouen, wo sie am 28. Juni 1945 geboren wurde. Obwohl ihre Geschlechtsorgane nicht eindeutig entwickelt sind, wird sie bei ihrer Geburt als Junge identifiziert. Doch bereits in ihrer Kindheit wird deutlich, dass sie sich als Mädchen empfindet. Maud lebt in ihrer Jugend isoliert von Gleichaltrigen, kämpft mit dem Unverständnis ihrer Eltern für ihre Weiblichkeit und erlebt sexuelle Gewalt durch einen Mitschüler.

Relative Freiheit bringt erst der Umzug nach Paris, wo sie im französischen Postministerium ein duales Jura-Studium beginnt. Hier lernt sie neue Lebensentwürfe kennen. Sie beginnt, mit weiblicher Kleidung, weiblicher Kosmetik und weiblichen Vornamen zu experimentieren. Schließlich fällt ihre Wahl auf den weitgereist klingenden Vornamen "Maud".

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Nach Coming-out entlassen

Beim Ausleben ihrer weiblichen Persönlichkeit kann sie jedoch nicht auf das Verständnis der Gesellschaft zählen: Verurteilt wird sie sowohl von ihrer Mutter, die aus einer katholisch-konservativen Familie stammt, als auch von ihrem Vater, einem Fortschritts-gläubigen Atheisten. Zur Ablehnung gesellt sich die schiere Unwissenheit: Sie outet sich immer wieder als homosexuell, da Transgeschlechtlichkeit als Konzept völlig unbekannt ist. Auch mit rechtlicher Anerkennung kann sie nicht rechnen: Obwohl der französische Staat Homosexualität unter Erwachsenen seit 1791 nicht mehr strafrechtlich verfolgt, setzt das Heimatland der Menschenrechte auch nach 1968 Geschlechternormen durch, wo es kann. Als Maud Marin in androgyn wirkender Kleidung auf der Arbeit erscheint und einem Amtsarzt verkündet, sie sei homosexuell, wird sie entlassen: ungeeignet für den öffentlichen Dienst.

Der Verlust des Arbeitsplatzes im Ministerium bedeutet für Maud auch das Ende ihres Jura-Studiums. Von ihrer Familie verstoßen und mittellos bleibt ihr keine andere Wahl, als ihren Lebensunterhalt mit Sexarbeit zu verdienen. Sie träumt von einer Existenz als selbstständige Sexarbeiterin in einer luxuriösen Wohnung und mit zahlungskräftigen Kunden – auf dem umkämpften und von Zuhältern streng kontrollierten "Markt" der Pariser Sexarbeit muss sie jedoch lange Zeit auf der Straße um Kunden werben. Und da Zuhälter und Sexarbeiter*innen eifersüchtig über ihre "Reviere" wachen, beginnt Mauds Existenz als Sexarbeiterin im Bois de Boulogne, einem großen Pariser Park. Nachts bietet sie hier ihre Dienstleistungen an. Jede Begegnung beginnt mit einem Eingeständnis: "Je ne suis pas une vraie fille." – "Ich bin kein echtes Mädchen."

Die Gefahren der Sexarbeit


Maud Marin auf dem Cover ihres Buches "Le Saut de l'ange"

Zum Ekel und zur Demütigung, die Maud empfindet, kommen die Gefahren der Sexarbeit hinzu: Nicht alle Freier zahlen, manche sind gewalttätig; mehrfach werden Maud die Zähne eingeschlagen, einmal wird sie mit dem Tod bedroht. Später begibt sie sich unter den "Schutz", den ein Zuhälter bietet. Das bedeutet aber auch, einen Großteil ihrer Einnahmen an ihren Zuhälter abzugeben und in die Konflikte zwischen konkurrierende Banden hineingezogen zu werden. Neben den Freiern und den Zuhältern ist auch die Polizei eine Bedrohung. Mehrheitlich männliche Polizeitbeamt*­innen entscheiden willkürlich darüber, wann und wo welche Sexarbeiter*­innen arbeiten dürfen; immer wieder werden Sexarbeiter*­innen, auch Maud, verhaftet und stundenlang festgehalten.

Mit den Einnahmen aus der Sexarbeit bezahlt Maud ihre medizinische Transition, zunächst die Hormonbehandlung. 1974 unterzieht sie sich sogar einer geschlechts­angleichenden Operation. Sie muss dafür nach Belgien fahren: Der französische Staat betrachtet die Operation als Kastration, die in Frankreich verboten ist.

Änderung des Geschlechtseintrags vor Gericht erstritten

Die Kontrolle des französischen Staates über die Körper seiner Bürger*­innen reicht weit: Dem Wehrdienst als Mann entkommt Maud, indem sie zur Musterung als Frau erscheint; für die Ärzt*­innen des Militärs ist ihre Inter­geschlechtlich­keit ein Grund, sie untauglich zu mustern. Nach ihrer geschlechts­angleichenden Operation gilt sie immer noch als Mann. Einmal beschafft sie sich gefälschte Papiere, die sie als Frau ausweist. Als sie daraufhin wegen Sexarbeit verhaftet, in ein Gefängnis für Sexarbeiterinnen gebracht und einer frauenärztlichen Untersuchung unterworfen wird, bewahrt sie nur die Sympathie der Frauenärztin davor, wegen ihres gefälschten Ausweises in ein Männergefängnis eingeliefert zu werden. Dort drohen ihr Entwürdigung und Vergewaltigung durch Wärter und Insassen.

Eine Änderung des rechtlichen Geschlechts ist in Frankreich erst ab 1992 möglich. Maud Marin ist eine der wenigen, die sich die Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags schon vorher erstritten haben. Unterstützt wird sie dabei von der liberalen Gesundheitsministerin Simone Veil. Am 22. Mai 1978 urteilt ein Gericht, dass Maud Marin als inter­geschlechtliche Person nie ein "richtiger" Mann gewesen sei und der Staat sie deshalb als Frau ansehen müsse. Die Anerkennung als Frau ermöglicht es Maud, ihr Jurastudium abzuschließen, aus der Sexarbeit auszubrechen und als Anwältin zu arbeiten. Außerdem versöhnt sich ihre Mutter mit ihr und steht ihr von da an zur Seite.

Erfolgreiche Autorin dreier Bücher

Doch in ihrem neuen Beruf kann sie ihrer Biografie nicht entkommen: Als Strafverteidigerin steht Maud nicht zuletzt Sexarbeiterinnen, Inhaftierten und anderen Frauen am Rand der Gesellschaft bei. Immer wieder erinnert man sie an ihre Trans­geschlechtlich­keit und ihre Vergangenheit als Sexarbeiterin. Deshalb gibt sie auf Drängen ihrer Kolleg*­innen ihre Tätigkeit als Anwältin auf. Stattdessen tritt sie um 1990 als erfolgreiche Autorin dreier Bücher über ihren Lebensweg, die Sexarbeit und die Frauengefängnisse ("Le Saut de l'ange", "Tristes plaisirs" und "Le Quartier des maudites") auf.

Anfang der 1990er Jahre wagt sie in den Pariser Vorstädten noch einmal den Berufseinstieg als Anwältin, doch wieder kommt es zu Konflikten mit ihrem Berufsstand: Maud wirft der Justiz vor, zu Täter*­innen-freundlich zu sein – zudem widerspricht sie öffentlich den offiziellen Ermittlungsergebnissen zu einem islamistischen Bomben-Attentat. Man entzieht ihr schließlich Ende der 1990er Jahre die Zulassung als Anwältin. Unterstützung findet Maud in dieser Zeit beim rechtsextremen, antisemitischen Politiker Jean-Marie Le Pen.

Ihre Werke wurden leider nie übersetzt

Aus Geldnot zieht Maud Marin 1999 mit einer Frau, Liliane Chenu, ins Haus ihrer Mutter nach Cahors, wo die beiden bis zu Mauds Tod in eingetragener Lebenspartnerschaft zusammenleben.

Maud Marins Erbe bilden nicht zuletzt ihre Bücher: In ihren Werken verurteilt Maud die Gesellschaft, den Staat und das Rechtssystem, insbesondere aber das System Sexarbeit und die Zuhälter. Maud Marins Bücher sind in Frankreich vergriffen und wurden leider nie ins Deutsche oder Englische übersetzt – es wäre zu begrüßen, wenn sich dies in naher Zukunft ändern und Mauds Leben einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht werden würde.

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