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  • 27. Oktober 2006 6 3 Min.

Im Interview: Die Justizministerin zu den neuen Regelungen bei Antidiskriminierung und Förderalismus.

Vom LSVD

Beamte, Richter und Soldaten, sie alle müssten nun vom neuen Allgemeinen Gleichbehand-lungsgsetz profitieren, denn sie sind bislang nicht ihren heterosexuellen Kolleginnen und Kollegen gleichgestellt. Dafür müssen aber noch praktische Dinge geregelt werden bei Bund und Land. Was zu tun ist und was getan wurde, das erläutert Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) im Interview mit dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD).

Mit dem AGG sind Lebenspartner von Beamten und Richtern des Bundes sowie Soldaten im Beihilferecht gleichgestellt worden. Dennoch wollte das BMI zunächst diese Fortschritte durch die Novellierung des Bundesbeamtengesetzes zurücknehmen. Heißt das, die Geltungskraft des AGG hat die Bundesregierung überrascht?

Nein, denn das AGG hat nichts an den geltenden besoldungs-, versorgungs- und beihilferechtlichen Bestimmungen des Beamtenrechts geändert. Und diese Vorschriften sehen eine Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten bisher nicht vor. Daran wird auch die aktuelle Einfügung eines neuen § 79a in das Bundesbeamtengesetz nichts ändern, die Sie ansprechen. Bei diesem Vorhaben geht es allein darum, rechtzeitig den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts gerecht zu werden. Das Gericht hatte entschieden, dass es nicht ausreicht, wenn die Beihilfe wie bisher in Allgemeinen Verwaltungsvorschriften geregelt ist, sondern dass man dafür ein Gesetz brauche. Dafür liegt ein Vorschlag vor, der jetzt im Parlament beraten wird.

Wird der Begriff "Familie" in dem neuen Beamtenstatusgesetz so umschrieben werden, dass davon auch Lebenspartner eindeutig umfasst werden?

Vielleicht ein Satz zur Erläuterung: Das Beamtenstatusgesetz, dessen Entwurf das Bundeskabinett gerade beschlossen hat, betrifft das Statusrecht der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter in den Ländern. Beim Statusrecht geht es um die grundlegenden Fragen der Stellung der genannten Berufsgruppen. Weiter reicht die Gesetzgebungskompetenz des Bundes seit der Föderalismusreform im Sommer dieses Jahres nicht mehr. Einzelfragen wie Laufbahnen, Besoldung und Versorgung werden daher künftig von den Ländern selbst geregelt.
Das Beamtenstatusgesetz zählt es zu den grundlegenden Pflichten des Dienstherrn, für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien zu sorgen. In den Verhandlungen um den Gesetzentwurf haben wir eine Klarstellung in der Gesetzesbegründung durchgesetzt: "Familie" meint alle "Familienangehörigen". Dazu zählen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz nicht nur die Ehepartner, sondern die auch die eingetragenen Lebenspartner. Insoweit haben wir also die erwünschte Gleichstellung erreicht.

Bisher hat das Beamten-, Richter- und Soldatenrecht Lebenspartner in weiten Teilen nicht anerkannt. Homosexuelle Partner sind bei der Besoldung nicht gleichgestellt. Zu-dem hat der Lebenspartner beim Tod eines Soldaten oder Beamten anders als ein Ehepartner keinen Anspruch auf Hinterbliebenenpension. Werden sich diese Ungerechtigkeiten durch das neue Gesetz ändern?

Wie Sie wissen, bin ich für die besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung eingetragener Lebenspartner. Allerdings sind die Spielräume des Bundesgesetzgebers seit der Föderalismusreform wie gerade beschrieben kleiner geworden. Der Entwurf des Beamtenstatusgesetzes wird bei der Besoldung und Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten deshalb leider keinen unmittelbaren Fortschritt bringen, denn der Bund darf diese Bereiche nicht mehr regeln. Das ist allein Sache der Länder. Für Verbesserungen auf Bundesebene werde ich mich aber weiter nachdrücklich einsetzen.

26.10.2006

-w-

#1 gerdAnonym
  • 28.10.2006, 00:08h
  • Zunächst begrüße ich die "persönliche" Haltung von Frau Zypriess als Justizministerin

    Gleichwohl bleibt die Frage offen, warum werden Lebenspartner bei der Neufassung des § 79 a Bundesbeamtengesetz nicht vom Wortlaut miterfasst.

    Da haben wir gerade das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erhalten, dass keine Diskriminierung aufgrund sexueller Identität im Arbeitsrecht und auch im Beamtenrecht mehr zuläßt. Und gleich danach erfolgt der Erlass einer diskriminieriende Regelung in § 79 a Bundesbeamtengesetz bei der Beihilfe.

    Das ist ein klarer Fall für die Gerichte, sollte § 79 a Bundesbeamtengesetz so vom Wortlaut verabschiedet werden und muss meines Erachtens notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht hochprozessiert werden.

    Es ist doch ein Witz in unserem Staate, dass die Regelungen bei den Beamten mittlerweile derart zersplittert ausfallen und je nachdem, wo man in Deutschland lebt und wohnt und der Partner Landesbeamter ist, eine Diskriminierung erfolgt, und anderenorts in Deutschland diese Diskriminierung nicht erfolgt.

    Da spart als der liebe Staat aufgrund Diskriminierung sexueller Identität und dies ist der wahre Grund. Dies aber dürfte das Bundesverfassungsgericht nicht mitmachen und daher empfehle ich den Gang zu unseren höchsten Gerichten, damit endlich die Diskriminierung im Beamtenrecht ein Ende findet. § 79 a Bundesbeamtengesetz kann so vom Wortlaut nicht bleiben.

    Und eines dürfte auch klar sein, sämtliche Oppositionsparteien im Bundestag tragen dieses "unwürdige" Spiel im § 79 a Bundesbeamtengesetz nicht mit.
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#2 holgerAnonym
  • 30.10.2006, 18:11h
  • es ist schon ermüdend, zu hören, wie die Verantwortlichkeiten von einer Ebene auf die andere geschoben werden.
    Ich lebe mit meinem Freund und meinem Sohn zusammen und sicher sind wir eine Familie. Beamtenrechtlich bin ich aber ein Single. Beim Finanzamt gelte ich natürlich NICHT als alleinerziehend, weil ja ein Erwachsener mit im Haus wohnt.
    Wenn wir zusammen auf dem Elternabend der Schule sind und ich mir vorstelle, dass wir die einzige Familie sind unter all den anderen, die keine staatliche Förderung erfährt, nur weil wir schwul sind, kommt Zorn auf.
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#3 hwAnonym
  • 31.10.2006, 14:03h
  • @ holger

    zu recht. kannst du sites nennen zum
    thema schwule familie ?
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