Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?58522

Spendenfinanzierte Analyse

Gutachten: Chancen für AfD-Verbotsantrag stehen gut

Verstöße gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie rechtfertigen ein Verbot der AfD, so ein neues Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Ausführlich untersucht wurde auch die Queerfeindlichkeit der Partei.


Symbolbild: Regenbogen-Besen mit Schild "Braunen Dreck wegfegen" beim CSD Hannover 2026 (Bild: IMAGO / Bernhard Herrmann)

Ein von Jurist*innen und weiteren Expert*innen verfasstes Gutachten sieht gute Erfolgschancen für einen AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Die acht Autor*innen, die das umfangreiche Gutachten für die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erstellt haben, begründen ihre Einschätzung besonders mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie.

Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die endgültige Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei liegt dann beim Bundesverfassungsgericht. Die Politik ist sich aber nicht einig, ob ein Parteiverbot beantragt werden sollte.

- Werbung -

Gutachten: Niemand bremst mehr radikale Kräfte

In dem Gutachten, das laut GFF mit privaten Spenden finanziert wurde, heißt es: "Eine innerparteiliche Strömung, die sich öffentlich und dauerhaft gegen die radikalen Kräfte in der AfD stellt, existiert nicht mehr." Eine konsequente Abgrenzung gegen diese Kräfte durch Ordnungsmaßnahmen sei nicht erkennbar. Parteiausschlüsse würden zwar häufig vollzogen, allerdings nicht gegen Parteimitglieder, die mit verfassungsfeindlichen Positionen besonders hervorträten. Die GFF zählt hierzu unter anderem die Parteivorsitzende Alice Weidel, den Europaparlamentarier Maximilian Krah sowie Hans-Thomas Tillschneider aus Sachsen-Anhalt.

Auch die Unvereinbarkeitsliste der Partei, auf der mehrere extremistische Organisationen stehen, dient nach Einschätzung der Expert*innen nicht einer konsequenten Abgrenzung. Vielmehr unterscheide die Parteiführung hierbewusst zwischen formaler Mitgliedschaft und politischem Austausch, was faktische Kooperation mit dem extrem rechten Vorfeld ermögliche, während formal Distanz gewahrt bleibe. Äußerungen mehrerer AfD-Politiker*innen etwa gegen Altkanzlerin Angela Merkel (CDU) zeigten, dass "politisch motivierte Strafverfolgung" zu den Zielen der Partei zähle.

Abwertung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen

Das Politikkonzept der AfD sei auf die "Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung" von Ausländern, Deutschen mit Migrationsgeschichte, Muslim*innen sowie weiteren gesellschaftlichen Gruppen gerichtet, heißt es in einer Zusammenfassung des Gutachtens.

Ausführlich untersucht wurde auch die Queerfeindlichkeit der Partei. In ihrer Grundtendenz sei die AfD "insgesamt von einer LGBTIQ-feindlichen Ideologie geprägt", heißt es in der Expertise. Belegt wurde die Aussage mit zahlreichen Zitaten von AfD-Größen. Zur Frage, ob die Partei mit ihrem Anti-Queer-Kurs auch gegen das Grundgesetz verstößt, schreiben die Autor*innen:

Die Verfassungsfeindlichkeit der AfD im Hinblick auf LGBTIQ-Personen kann sich erst aus angestrebten rechtlich konkretisierten Maßnahmen und/oder einem Verhalten ihrer Anhänger*innen ergeben. Diese sind allerdings im Lichte der vielzähligen rein ideologischen programmatischen und Einzeläußerungen auszulegen. Die vorangegangenen Ausführungen zeigen, dass führende Funktionär*innen der AfD rhetorisch den vollwertigen Subjektstatus von LGBTIQ-Personen in Frage stellen – etwa durch Pathologisierungen ("krankhaft", "Abartigkeiten", "Perversitäten"), durch die systematische Verweigerung der geschlechtlichen Identität von trans Personen (Deadnaming, Misgendering) sowie durch Dämonisierungen, die LGBTIQ-Aktivismus pauschal mit Pädophilie in Verbindung bringen. Wenn führende Funktionär*innen und Mandatsträger*innen öffentliche LGBTIQ-Sichtbarkeit zu einer Bedrohung von Kindern und Familie erklären und dabei Regenbogenfamilien als Ausdruck von "Dekadenz" und "Degeneration" bezeichnen, bleibt zwar offen, welche Mittel genau ergriffen werden sollen, um diese konstruierte Bedrohung abzuwenden. Die Sprache des Pathologischen und des Kindesschutzes begründet aber eine Argumentationsgrundlage dafür, dass LGBTIQ-Personen nicht als gleichwertig, sondern als zu regulierendes gesellschaftliches Problem zu behandeln sind.

Verfassungsschutz beobachtet AfD als Verdachtsfall

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung im Februar festgestellt, es liege zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde die Partei dadurch "nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann". Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Die AfD hatte gegen die Einstufung der Bundespartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung geklagt. Sie wird aktuell als Verdachtsfall vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet.

Die Co-Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, nahmen das Gutachten zum Anlass, um die Fraktionschefs von Union, SPD und Linken erneut um ein Gespräch über einen AfD-Verbotsantrag zu bitten. In ihrem Brief heißt es, man sei der Überzeugung, "dass es keiner weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht aufgeschoben werden kann". (mize/dpa)

-w-

-w-

-w-