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"Ich werde euch säubern!"
Mord aus Schwulenhass: Mehr als zwölf Jahre Haft für Täter
Das Landgericht Osnabrück verurteilte einen 35-Jährigen wegen Mordes zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und zwei Monaten. In einer Gemeinschaftsunterkunft hatte er einen schwulen Mitbewohner mit einem Messerstich ins Herz getötet.

Symbolbild: Das Urteil des Osnabrücker Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig (Bild: IMAGO / Swaantje Hehmann)
- 26. Juni 2026, 06:05h 2 Min.
Wegen Mordes aus Hass auf Homosexuelle hat das Landgericht Osnabrück einen 35-Jährigen am Donnerstag zu zwölf Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Der russische Staatsangehörige hatte im November 2025 seinen ukrainischen Mitbewohner in einer Gemeinschaftsunterkunft mit einem Messerstich ins Herz getötet (queer.de berichtete).
Der Vorsitzende Richter der 6. Großen Strafkammer erklärte laut der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Bezahlartikel) , der Angeklagte habe das Opfer als "weniger lebenswert" betrachtet. Er habe sich auf das Alte Testament berufen und Homosexuelle abgewertet. Die Tat stehe "auf sittlich tiefster Stufe".
Morddrohungen vor der Tat
Laut Anklage hatte der Täter den 44-jährigen Arzt und dessen Ehemann nach deren Einzug mit Fragen zur Sexualität bedrängt, sie als "schmutzige Schicht" bezeichnet und schließlich mit dem Tod bedroht. Dabei soll auch der Satz "Ich werde euch säubern!" gefallen sein. Einen Tag nach einer erneuten Drohung zwang er das spätere Opfer, vor ihm auf die Knie zu gehen und sich zu entschuldigen – dabei filmte er die Szene mit seinem Mobiltelefon. Anschließend stach er dem Mann ein Messer in den Oberkörper. Der Stich traf das Herz. Knapp zwei Minuten später rief der Täter den Notruf und behauptete, in Notwehr gehandelt zu haben.
Das Gericht folgte dieser Darstellung nicht. Das Handyvideo zeige, dass der Angeklagte die Situation im Waschkeller kontrolliert habe, während das Opfer unbewaffnet und in die Ecke gedrängt war. Heimtücke ließ sich zwar nicht sicher feststellen, die Tat liege aber "ganz, ganz in der Nähe" davon, so der Richter.
Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert
Eine lebenslange Freiheitsstrafe, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, verhängte das Gericht nicht. Ein psychiatrischer Sachverständiger sah nach Aktenlage Hinweise auf eine schwere psychische Erkrankung, möglicherweise Schizophrenie. Da der Angeklagte Gespräche mit dem Gutachter verweigerte, blieb diese Frage ungeklärt – der Zweifel wirkte sich strafmildernd aus.
Der Witwer des Opfers, der als Nebenkläger am Prozess teilnahm, erhob nach dem Urteil Vorwürfe gegen die Polizei. Er und sein Mann hätten die Behörden nach den Drohungen aufgesucht und vor einer möglichen Eskalation gewarnt – ohne Erfolg. Die Staatsanwaltschaft erklärte auf Anfrage, eine Prüfung habe kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der Beamten ergeben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte bleibt in Untersuchungshaft; eine Revision kann noch beantragt werden. (cw)














