https://queer.de/?58539
Baden-Württemberg
Dragqueen erzielt Erfolg im Kampf gegen AfD
Das Freiburger Landgericht hat nach einer Verhandlung eine Einstweilige Verfügung bestätigt, wonach die Partei ein Bild von Dita Whip nicht nutzen darf.

Dita Whip wehrt sich gegen die Instrumentalisierung durch die AfD (Bild: instagram.com/ditawhip)
- 26. Juni 2026, 19:34h 3 Min.
"Liebe AfD Freiburg und Karl Schwarz: 'See you in court'", wie sehen uns vor Gericht, "war nicht einfach nur ein Spruch. Es war ein Versprechen" – unter dieser Überschrift berichtete die Freiburger Dragquen Dita Whip am Mittwoch in ihrem Instagram-Kanal von einem juristischen Erfolg gegen die AfD. Das Gericht bestätigte eine Einstweilige Verfügung, wonach die Partei ein Bild der Dragqueen nicht verwenden dürfe, weder im Original noch in einer KI-Überarbeitung.
AfD-Stadtrat Karl Schwarz hatte ein entsprechendes Bild unter anderem zu einem Text auf der Webseite des Kreisverbandes genutzt. Anlass war eine Lesung der Dragqueen Ende Februar in der Stadtbibliothek Freiburg aus zwei Kinderbüchern: "Disco" von Frauke Angel und Julia Dürr, in der Vorankündigung beschrieben als "Statement gegen vorgeprägte Geschlechterrollen im Kindergarten, und "Genug gebrüllt, Löwe" von Günther Jakobs – ein "witziges und kunterbuntes Bilderbuch über Freiheit, Fairness und Selbstbestimmung". Die Bücher arbeiteten "gegen natürliche Geschlechterrollen im Kindergarten" und drängten Kleinkindern politische Konzepte auf, beklagte sich Schwarz über diese "Werkzeuge einer links-woken Ideologie". Er sprach von einer "Perversion der Bildung" – die AfD wolle u.a. ein Deutschland, "in dem Kinder ohne perverse Ideologien aufwachsen".

Der mit einer KI-Collage illustrierte AfD-Text, in dem es um die Kinderbuchlesung als auch um Musterungen und eine mögliche Entsendung von Soldat*innen in die Ukraine ging
Mehr hetzerische Zitate und Vorgeschichte bietet dieser Bericht aus dem März. Das streitgegenständliche Bild, offenbar eine KI-Version eines Bildes, das zur Bewerbung der Lesung entstand, zeigte unter anderem die Dragqueen zu direkten Aussagen wie "Ideologie-Irrsinn" und "Hände weg von unseren Kindern".
Ein Kampf nicht nur für die queere Crowd
Dita Whip hatte im März angekündigt, sich dagegen zu wehren, mit Unterstellungen zur Verbindung zu schweren Vorwürfen "als Feindbild in einem politischen Kulturkampf instrumentalisiert zu werden". Für den rechtlichen Kampf unter anderem um eine Unterlassungsaufforderung startete sie ein Crowdfunding – es gehe "um die grundsätzliche Frage, ob und wie sich Menschen – insbesondere queere Menschen – gegen politische Instrumentalisierung zur Wehr setzen können". Letztlich berühre das "Fragen rund um Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, politische Instrumentalisierung im Wahlkampf sowie den Umgang mit queeren Themen im öffentlichen Raum".
Laut einem Bericht der "Badischen Zeitung" aus dem gut besuchten Gericht vom Mittwoch – einem Gütetermin, der ohne Einigung in einer Verhandlung und einem Urteil endete – hatte die AfD eine Frist zur Unterlassung verstreichen lassen. Das Landgericht erließ am 15. April eine Einstweilige Verfügung, gegen die die Partei Widerspruch einlegte.
Instagram / bz_freiburg | Videobeitrag der "Badischen Zeitung"
|
Nach Ansicht des Gerichts hätte die AfD das Bild nicht ohne Zustimmung veröffentlichen dürfen: Hier gelte die entsprechende Regelung des Kunsturhebergesetz. Das sieht Aussnahmen bei Personen der Zeitgeschichte vor, wie die Partei, die auch auf die Verwendung des Bildes als Promotion hinwies, dem Zeitungsbericht nach argumentierte. Das Gericht ging aber von einer Ausnahme von der Ausnahme aus, wonach berechtigte Interessen gegen die Verwendung sprechen könnten – hier etwa die Verknüpfung mit Vorwürfen wie körperlichen Übergriffen gegen Kinder.
Die Nutzung eines durch KI veränderten Bildes hätte nach Gerichtsauffassung ebenfalls eine Zustimmung gebraucht – nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die AfD hatte argumentiert, dass diese nicht greife, wenn eine Person ihr Aussehen stark verändere.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Wie die Zeitung weiter berichtete, müsse die Partei nun alle Verfahrenskosten tragen, insgesamt fast 6.000 Euro, kann aber noch in Berufung gehen. Dita Whip will die Partei zudem auf Schadenersatz verklagen. Laut "Badischer Zeitung" habe sie zudem rund 30 Anzeigen zu Hasskommentaren gestellt.
Die Zeitung lobte das Vorgehen der Dragqueen gegen die AfD in einem Kommentar: "Dass das Landgericht dem stattgegeben hat, kann sie als Erfolg verbuchen – für sich, aber auch für die queere Gemeinschaft. Niemand, auch eine öffentlich auftretende und politisch aktive Person, muss sich gefallen lassen, dass eine Partei ihr Konterfei für politische Zwecke missbraucht. Derartige, durch künstliche Intelligenz erzeugte und politisch motivierte Collagen können ohnehin problematisch sein." (cw)
Links zum Thema:
» Webseite von Dita Whip
Mehr zum Thema:
» Dragqueen geht gegen AfD vor (18.03.2026)














