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Interview
OII Germany: Geschlechtsverändernde Eingriffe an inter Kindern finden nach wie vor statt
Seit 2021 ist es in Deutschland eigentlich verboten, intergeschlechtliche Kinder aus nicht-medizinischen Gründen zu operieren. Das Gesetz sei jedoch "unwirksam", kritisiert der Verein OII Germany – und fordert deutliche Nachbesserungen.

Symbolbild: Person mit Inter-Fächer und Inter-Fahne beim Melbourne Pride 2026
- Von Ina Friebe
28. Juni 2026, 09:17h 5 Min.
Seit fünf Jahren gib es das sogenannte Gesetz zur Behandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (§ 1631e). Es verbietet eine operative Angleichung des körperlichen Erscheinungsbilds von Kindern aus dem alleinigen Grund, es an das männliche oder weibliche Geschlecht anzupassen (queer.de berichtete). Schon bei Vorlage des Gesetzentwurfes im Jahr 2020 hatten Inter-Organisationen und Wissenschaftler*innen den Entwurf kritisiert (queer.de berichtete).
Wie steht es jetzt, fünf Jahre später, um die Kontinuität von Operationen bei inter Kindern in Deutschland? Darüber haben wir mit Florin Lindgrün und Ulrike Klöppel von OII Germany gesprochen. Florin Lindgrün (Pronomen keine/er) ist inter und Vorstandsmitglied von OII Germany sowie systemische*r Berater*in. Ulrike Klöppel (Pronomen sie/keins) ist Beiratsmitglied von OII Germany und Medizinhistorikerin mit Schwerpunkt Geschlechter- und Queerer Geschichte an der Universität Heidelberg.
Die Internationale Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen – OII Germany setzt sich für die fundamentalen Rechte und die Entpathologisierung von intergeschlechtlichen Menschen ein. Der Verein bietet Beratung, Fortbildungen und Community-Treffen an und arbeitet zu Menschenrechten und aktuellen politischen Entwicklungen zu Inter-Themen.
Ihr kritisiert § 1631e als "unwirksam". Warum?
Ulrike Klöppel: Der Schutzbereich des Gesetzes ist viel zu eingeschränkt. Warum sollte der nur gelten für Kinder mit sogenannten "Varianten der Geschlechtsentwicklung"? Das ist ein medizinischer Sammelbegriff für verschiedene Diagnosen, der historisch gesehen mal weiter, mal enger gefasst wurde. Kinder, deren Diagnose nicht zu diesem Spektrum dazugerechnet werden, dürfen also weiterhin operiert werden.
Florin Lindgrün: Man muss dazu sagen, dass "Varianten der Geschlechtsentwicklung" ein pathologisierender Medizinbegriff ist. In der Community sprechen wir stattdessen von "inter" oder "Variationen der Geschlechtsmerkmale". Dagegen lädt der medizinische Begriff Ärzt*innen dazu ein, in "inter" und "nicht inter" zu klassifizieren. Daraufhin wird dann mit schleierhaften Begründungen operiert, etwa weil eine "Funktionsstörung von Geschlechtsorganen" vorliege oder weil es zum Erhalt der "Fortpflanzungsfähigkeit" wichtig sei. Jedoch besteht keine konkrete Gesundheitsgefahr. Trotzdem finden geschlechtsverändernde Eingriffe an Genitalien statt – nur, weil inter Menschen sexistischen, binären Körperbildern der Gesellschaft entsprechen sollen. Das sind Körperverletzungen und Menschenrechtsverletzungen, die zu Genitalverstümmelungen führen können.
Das Gesetz gilt für Kinder, die nicht einwilligungsfähig sind. Aber wie wird festgestellt, ab wann Kinder eine selbstbestimmte Entscheidung zu einer möglichen Operation treffen können?
Ulrike Klöppel: Dazu gibt es keinerlei Regelungen im Gesetz. Das bedeutet, dass die Ärzt*innen die Einwilligungsfähigkeit feststellen können. Das Beste wäre, die Entscheidung bis zur Volljährigkeit aufzuschieben. Bei trans Jugendlichen sind operative Eingriffe vor der Volljährigkeit auch nicht erlaubt – warum sollte das bei inter Kindern also möglich sein? Es bräuchte eine Reihe von Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass das Kind oder die jugendliche Person nicht zu stark dem Druck von Geschlechternormen unterliegt. Diesen Normen unterliegen wir aber alle, auch wenn wir schon volljährig sind. Deswegen bräuchte es unter anderem eine umfassende Beratung, am besten mindestens ein Jahr lang.
Florin Lindgrün: Unsere Empfehlung ist, die Kinder aufwachsen lassen, im besten Fall bis zur Volljährigkeit. Bei trans Kindern und Jugendlichen wird genauer hingeschaut und überprüft. Es gibt hier also einen Doppelstandard – auch wenn inter und trans sich natürlich nicht ausschließen. Ein grundsätzliches Problem ist diese normalisierte medizinische Gewalt an unseren inter Körpern, die in dem Gesetz reproduziert wird. Selbst im sogenannten Gesundheitskatalog der Weltgesundheitsorganisation sind Inter-Variationen als pathologisierende Diagnosen weiterhin beschrieben. Als inter Mensch bin ich keine krankhafte Störung, ich bin keine Diagnose und ich bin kein medizinisches Problem, sondern ich bin Teil von geschlechtlicher Vielfalt.
In den Fällen, in denen ein Eingriff nicht bis zur selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden soll, entscheiden Familiengerichte mithilfe von Stellungnahmen von speziellen interdisziplinären Kommissionen. Das klingt ja erstmal sinnvoll.
Florin Lindgrün: In den Kommissionen gibt es keine verpflichtende Inter-Perspektive oder eine medizinunabhängige, wissenschaftliche Perspektive. Fachlichkeit wird den Ärzt*innen vorbehalten und über die Stellungnahmen konstruiert. Das heißt, die Richter*innen entscheiden eigentlich basierend auf Normalitätsvorstellungen von Geschlecht. Das widerspricht dem Ziel des Gesetzes, dass bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung kosmetische Eingriffe aufgeschoben werden sollen, wenn sie keine konkrete Lebensgefahr bedeuten. Es gibt keine wissenschaftlichen Studien oder Belege, dass diese Eingriffe hilfreich wären.
Ulrike Klöppel: In den Kommissionen sitzen Ärzt*innen, die selbst maßgeblich in dem Behandlungskontext aktiv sind. Es gibt also noch nicht mal im medizinischen Bereich eine unabhängige Überprüfung – geschweige denn eine juristische, psychologische oder sozialwissenschaftliche Perspektive, die die Begründungslogiken überprüfen könnte. Das zweite Problem ist, ist, dass die Richter*innen nicht fortgebildet werden. Eine unvoreingenommene Entscheidung hängt also vom Engagement und der Vorbildung der einzelnen Richter*innen ab.
Wie wurde das Gesetz in den letzten fünf Jahren angewandt? Welche Fälle sind euch bekannt?
Florin Lindgrün: Eine Studie der Uni Flensburg von Nick Markwald und Anna Katharina Mangold hat Familiengerichtsurteile analysiert und 40 Gerichtsentscheidungen juristisch ausgewertet. In allen Fällen haben die Interdisziplinären Medizinischen Kommissionen befürwortende Stellungnahmen ausgestellt, sich also für Operationen ausgesprochen. Die Familienrichter*innen sind den Stellungnahmen unkritisch gefolgt. In mindestens 19 Fällen waren die Kinder unter drei Jahre alt. Das ist sehr problematisch.
Was sollte eurer Meinung sonst noch an dem Gesetz verbessert werden?
Ulrike Klöppel: Aus wissenschaftlicher Sicht bräuchte es vor allem eine Überprüfung der Zahlen, um zu belegen, dass nach der Einführung des Gesetzes tatsächlich weniger operiert wird. Das ist sehr schwierig, weil die Dokumentationspflichten mangelhaft sind. Allerdings gibt es Indikatoren, die zeigen, dass die Operationszahlen nicht zurückgegangen sind. Nach unserem Kenntnisstand hat bisher keine medizinunabhängige, wissenschaftlich fundierte Evaluierung des Gesetzes stattgefunden.
Florin Lindgrün: Wir fordern eine verpflichtende kostenlose Peer-Beratung für Eltern. Wir haben auch die Vermutung, dass viele Kliniken das Gesetz gar nicht kennen. Öffentliche Beratungsangebote wie von unserem Verein sollten ausgebaut werden. Außerdem brauchen wir einen Entschädigungsfonds für begangene Menschenrechtsverletzungen an inter Personen. Die Justizminister*innen-Konferenz hat sich Mitte Juni leider dagegen entschieden, aber wir fordern das nach wie vor. Alle diese Dinge sind im Gesetz nicht geregelt.
Links zum Thema:
» Homepage OII Germany














