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Russland
Lange Haftstrafen für queere Club-Betreiber
Nach dem vagen Verbot der "LGBT-Bewegung" als extremistisch geht der Staat zunehmend strafrechtlich gegen queere Personen und Einrichtungen vor.

Bei der Razzia arbeiteten Polizisten und Nationalisten Hand in Hand (Bild: Amnesty International / @worldprotests Telegram)
- 29. Juni 2026, 16:46h 3 Min.
Ein Gericht in der russischen Stadt Orenburg hat drei Mitarbeiter*innen eines Clubs wegen der angeblichen Beteiligung an der als extremistisch eingestuften sogenannten internationalen LGBT-Bewegung zu langen Haftstrafen verurteilt. Demnach muss der 37-jährige Besitzer des "Pose" für sieben Jahre in Haft und eine Strafe von einer Millionen Rubel zahlen (rund 11.310 Euro).
Auch die 30-jährige Geschäftsführerin muss für sechs Jahre und drei Monate, der 23-jährige künstlerische Leiter für zwei Jahre und drei Monate in ein Straflager. Den drei Beschuldigten wurde Medienberichten zufolge vorgeworfen, trotz Kenntnis des Verbots der sogenannten internationalen LGBT-Bewegung in Russland Veranstaltungen organisiert zu haben, um die Aktivitäten dieser angeblichen Organisation fortzusetzen.
Das "Pose" hatte 2021 eröffnet und unter anderem Drag-Nächte angeboten. Im März 2024 kam es zu einer Razzia durch die Polizei und Nationalgarde, die zu dem Strafverfahren führte. Medienberichten zufolge hatte eine rechtsextreme Gruppe eine Beschwerde eingereicht und die Razzia unterstützt – sie veröffentlichte auch Fotos und Videos von der Razzia, bei der Clubbesucher*innen auf dem Boden liegen mussten und die beiden Angestellten festgenommen wurden (queer.de berichtete). Sie standen nach anfänglicher Untersuchungshaft bis zum Prozess unter Hausarrest.
Vom "Propaganda"-Verbot zum "LGBT-Extremismus"
Im November 2023 hatte Russlands Oberstes Gericht auf Antrag des Innenministeriums die nicht näher definierte "internationale LGBT-Bewegung" als extremistisch verboten (queer.de berichtete). Das Organisieren entsprechender Aktivitäten kann mit bis zu zehn Jahren Haft, eine Beteiligung etwa durch die Verbreitung von "Materialien" mit fünf Jahren Haft belegt werden. Kurze Zeit später kam es zu ersten Razzien in queeren Clubs (queer.de berichtete), während andere Szeneeinrichtungen von selbst schlossen. Teilweise kam es zu Ermittlungen und Strafen nach dem "Propaganda"-Gesetz, anderen Ordnungswidrigkeiten oder "Rowdytums".
Die Gerichts-Entscheidung war ein weiterer Tiefpunkt in Russlands Vorgehen gegen queere Menschen. Wenige Monate nach Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine war bereits das – auf Bußgelder sowie Versammlungsverbote und Zensur setzende – "Propaganda"-Gesetz verschärft worden, es betrifft nun auch "Propaganda" gegenüber Erwachsenen und verbietet auch Informationen, die "zum Wunsch einer Geschlechtsänderung" führen (queer.de berichtete). Während queere Organisationen und Aktivist*innen, auch verfolgt nach einem Gesetz gegen "internationale Agenten", zunehmend ins Ausland flüchteten, untersagte Russland zudem im Sommer 2023 geschlechtsangleichende Operationen und ihre rechtliche Anerkennung (queer.de berichtete).
Im März 2024 hatte Russland die "LGBT-Bewegung" zu der Liste extremistischer und terroristischer Organisationen hinzugefügt (queer.de berichtete). Die Liste wird von der dem Präsidenten unterstellten Behörde Rosfinmonitoring geführt, die die Möglichkeit hat, Finanzströme zu überwachen, andere Behörden zu informieren und Bankkonten von Personen und Organisationen einzufrieren, die als "Extremisten und Terroristen" gelten. Auch die beiden festgenommenen "Pose"-Angestellten waren auf die Liste gesetzt worden (queer.de berichtete).
Rund 20 "Extremismus"-Verfahren
Nach Angaben des Portals "Parniplus" wurden bislang mindestens 19 Verfahren zu Extremismus rund um die "LGBT-Bewegung" angestrengt, darunter zu drei weiteren Clubs. Die Inhaberin des Clubs "Jackson" in Tschita wurde nach einer ebenfalls von Rechtsextremen begleiteten Razzia ursprünglich zu vier Jahren Haft verurteilt, inzwischen wurde die Strafe auf sechs Jahre und zwei Monate Straflager erhöht. Vier Mitarbeiter des Clubs "Black Clover" in Kirow erhielten eine bislang vom Gericht nicht öffentlich gemachte Strafe, zwei weitere Personen konnten ins Ausland fliehen. In Woronesch wartet Iwan Chaitbajew, der Inhaber des Clubs "Zebra", noch auf seinen Prozess.
Zu den weiteren aufsehenerregenden Fällen im Zusammenhang mit angeblichem "LGBT-Extremismus" gehört das Verfahren gegen Andrej Kotow, dem Inhaber des Reisebüros "Men Travel". Er verstarb in der Untersuchungshaft und wurde posthum schuldig gesprochen (queer.de berichtete). Derzeit läuft zudem der sogenannte "Verleger-Prozess" gegen ehemalige Mitarbeiter von Popcorn Books (queer.de berichtete). Einer von ihnen erhielt vier Jahre auf Bewährung, zwei weitere warten noch auf ihren Prozess. (cw/dpa)















