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Schweiz

Trans Frau aus Frauenbereich im Freibad abgeführt

Mehrere Frauen hatten sich über die Anwesenheit der Frau im FKK-Bereich des Berner Bades beschwert. Die Stadt kritisierte später das Vorgehen: Die Frau habe sich rechtmäßig in dem Bereich aufgehalten.


Das Marzilibad in Bern (Bild: Stadt Bern)

In einem Schweizer Freibad haben Polizeibeamte am Sonntagnachmittag nach Beschwerden von Frauen eine trans Frau aus einem FKK-Bereich abgeführt. Mehrere Personen protestierten gegen das Vorgehen vor Ort. Nach Angaben der Polizei kam es zu einem Gerangel, bei dem eine Polizistin verletzt wurde.

Das Personal des Marzilibads in Bern soll die Frau nach den Beschwerden aufgefordert haben, das "Paradiesli", einen optionalen FKK-Bereich für Frauen, zu verlassen. Die betroffene Person habe sich geweigert, deshalb sei die Polizei gerufen worden, heißt es in der Polizeimitteilung. Diese hält fest, die "betroffene Person" – die Polizei vermeidet den Begriff "Frau" – habe sich zudem den polizeilichen Maßnahmen aktiv widersetzt.

Im Verlauf des Einsatzes sei eine Polizistin der Kantonspolizei durch eine bislang unbekannte Person tätlich angegriffen und leicht verletzt worden. Nachdem die trans Frau mit zur Wache genommen und dann entlassen wurde, habe es eine spontane Solidaritätskundgebung gegeben, die friedlich verlief, so die Polizei weiter. Weitere Angaben zum Grund der vorläufigen Festnahme machte die Polizei zunächst nicht. Man ermittle zu dem Vorfall.

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Stadt: Vorgehen war falsch

Die Stadt Bern kritisierte das Vorgehen. Das Bad habe sich, als Gespräche kein Ergebnis brachten, "fälschlicherweise für eine polizeiliche Wegweisung" der Frau entschieden. "Die Direktion für Bildung, Soziales und Sport bedauert diesen Entscheid ausdrücklich. Sie entschuldigt sich bei der betroffenen Person", teilte sie mit.

"Alle Personen, die sich als Frau identifizieren und als solche leben, haben Zugang zum freiwilligen FKK-Bereich Paradiesli", betont die Stadt. Eine interne Orientierungshilfe, die das Sportamt zusammen mit der Fachstelle für Gleichstellung in Geschlechterfragen erstellt hat, helfe dem Personal vor Ort zur Handhabung des Zutritts zu geschlechtergetrennten Bereichen. Im "Härtefall" gelte das in einem Ausweis festgehaltene amtliche Geschlecht. "Die betroffene Person erfüllte die Zutrittsregelung", so die Stadt. Man werde die Richtlinien klarer und offener kommunizieren und das Gespräch mit den Beteiligten suchen. (cw/dpa)

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