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Wenn der Staat Mütter zu Antragstellerinnen macht

Adoptionsstatistik zeigt Diskriminierung von Regenbogen­familien

Die Gesamtzahl der Adoptionen in Deutschland bricht historische Tiefststände – doch bei Regenbogenfamilien zeigt sich ein völlig anderes Bild: Mehr als jede dritte Adoption ist wegen diskriminierender Vorgaben inzwischen eine Stiefkindadoption durch eine Co-Mutter in einer lesbischen Partnerschaft.


Schwarz-Rot hält es weiterhin für opportun, Regenbogen­familien zu diskriminieren (Bild: picsea / unsplash)

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat am Freitag die offiziellen Adoptionszahlen für das Jahr 2025 vorgelegt. Mit gerade einmal 3.517 Adoptionen wurde der tiefste Stand seit der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 registriert – ein Rückgang um vier Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die sogenannte "Fremdadoption" – also die Vermittlung eines Kindes an ein ihm bis dahin völlig fremdes Paar – ist mit nur noch 819 Fällen ein eher seltener Fall.

Wer jedoch genauer in die Daten blickt, stößt auf eine Dynamik, die maßgeblich durch Regenbogenfamilien getrieben wird: Während die klassischen Adoptionen einbrechen, klettern Stiefkindadoptionen auf einen neuen historischen Höchststand. Machten sie im Jahr 2010 noch knapp über die Hälfte (54 Prozent) aller Fälle aus, so waren es im Jahr 2025 stolze 75 Prozent aller Adoptionen in Deutschland. Drei von vier adoptierten Kindern werden somit von der Partnerin oder dem Partner des leiblichen Elternteils angenommen.

Destatis benennt die treibende Kraft hinter dieser Entwicklung Stiefmütter in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Im Jahr 2025 adoptierten insgesamt 1.586 Stiefmütter das Kind ihrer Partnerin. Das Durchschnittsalter dieser Kinder lag bei gerade einmal 1,9 Jahren – ein klares Indiz dafür, dass es sich hierbei um Wunschkinder handelt, die direkt in eine bestehende lesbische Partnerschaft hineingeboren wurden. In satten 80 Prozent dieser Fälle wurden von den beteiligten Frauenpaaren keine Angaben zu einem rechtlichen Kindsvater gemacht.

Das bedeutet konkret: Diese spezifischen Stiefkindadoptionen innerhalb lesbischer Beziehungen machen mittlerweile 36 Prozent aller Adoptionen in ganz Deutschland aus. Mehr als jede dritte Adoption im Land ist der Versuch einer queeren Mutter, die rechtliche Gleichstellung mit ihrer Partnerin für das gemeinsame Wunschkind zu erlangen. Dieser Anteil steigt seit Jahren kontinuierlich an 2023 lag er bei 31 Prozent, im Jahr darauf bei 34 Prozent.

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Ein statistisches Zerrbild durch diskriminierendes Recht

Diese Statistik spiegelt die rechtliche Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare wider: Bekommt eine Frau ein Kind, ist ihre Ehefrau auf die Stiefkindadoption angewiesen, während ein Ehemann automatisch als rechtlicher Vater anerkannt werden kann, auch wenn er nicht der leibliche Vater der Kindes ist. Trotz der Einführung der Ehe für alle vor rund neun Jahren hat der Gesetzgeber diese Diskriminierung noch nicht abgeschafft. Diese kann schlimme Folgen für das Kind haben: Stirbt etwa die leibliche Mutter beispielsweise durch einen Unfall, ist das Kind rechtlich verwaist – und kann der trauernden Witwe vom Jugendamt weggenommen werden.

Schwarz-Rot wollte sogar einmal die rechtliche Diskriminierung lesbischer Elternpaare noch verschärfen: 2020 plante die damalige schwarz-rote Koalition, lesbischen Eltern sogar noch zu einer Zwangsberatung zu verpflichten, heterosexuelle Eltern aber nicht. Dabei sind Kinder laut übereinstimmenden Studien in Regenbogenfamilien nicht schlechter aufgehoben als in traditionellen heterosexuellen Familien. Immerhin: Der Bundesrat lehnte diese diskriminierende Regelung ab (queer.de berichtete).

Auch heute hält Schwarz-Rot weiter an dieser Diskriminierung fest, obwohl sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) letztes Jahr für eine Reform eingesetzt hatte (queer.de berichtete). Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht jedoch keinerlei Änderungen vor.

Gemeinsame Adoptionen: Gleichgeschlechtliche Paare weiterhin in der Minderheit

Neben dem dominanten Bereich der Stiefkindadoptionen wirft der Bericht auch ein Schlaglicht auf die gemeinschaftlichen Adoptionen. Knapp ein Viertel aller adoptierten Kinder (816 Fälle) wurden im Jahr 2025 gemeinsam von einem Paar als Fremdadoption angenommen. Verschiedengeschlechtliche Paare machten dabei insgesamt 21 Prozent aller Adoptionsfälle aus, gleichgeschlechtliche Paare nur drei Prozent, was etwa 100 Kindsadoptionen entspricht.

Obwohl gleichgeschlechtlichen Paaren seit der Einführung der "Ehe für alle" im Jahr 2017 das volle gemeinsame Adoptionsrecht zusteht, bewegen sich die absoluten Zahlen im Bereich der Fremdadoption also weiter auf einem niedrigen Niveau. Dies liegt weniger an mangelndem Interesse der queeren Community, sondern am allgemeinen, drastischen Mangel an zur Adoption vorgemerkten Kindern. Ende 2025 standen bundesweit lediglich 642 zur Adoption vorgemerkte Kinder einer Zahl von 3.187 Adoptionsbewerbungen gegenüber. Auf jedes Kind kommen somit rechnerisch fünf potenzielle Adoptivfamilien. (dk)

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