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Entscheidung gefallen

Tschechien darf Liebich an Deutschland ausliefern

Der verurteilte Rechtsextremist Sven alias Marla Svenja Liebich wehrte sich vehement gegen seine Auslieferung nach Deutschland. Nun hat das Oberlandesgericht in Prag entschieden. Wie geht es weiter?


Sven Liebich bei einer Anhörung am 1. Juni in Pilsen (Bild: IMAGO / CTK Photo)

Tschechien darf den verurteilten Rechtsextremisten Sven alias Marla Svenja Liebich an Deutschland ausliefern. Das Oberlandesgericht in Prag habe die Beschwerden des 55-Jährigen gegen die Auslieferung abgewiesen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Sie seien nicht begründet gewesen. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz.

Die tschechischen Behörden würden sich nun innerhalb einer zehntägigen Frist beim Landeskriminalamt in Sachsen-Anhalt melden, sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der Staatsanwaltschaft in Halle der Deutschen Presse-Agentur. Die Staatsanwaltschaft Halle ist in diesem Fall in Deutschland die zuständige Vollstreckungsbehörde. Es sei davon auszugehen, dass Liebich in den nächsten zehn Tagen von Tschechien in die Frauen-Justizvollzugsanstalt im sächsischen Chemnitz gebracht werde, so der Oberstaatsanwalt. Für die Entscheidung, ob Liebich die Haft dort absitzen oder woanders untergebracht werde, sei dann die Anstaltsleitung in Chemnitz zuständig.

Das Landgericht im tschechischen Pilsen (Plzeň) hatte bereits Anfang Juni entschieden, dass Liebich zur Vollstreckung einer Haftstrafe an die deutschen Behörden übergeben werden soll (queer.de berichtete). Der Rechtsextremist wurde in Deutschland bereits im August 2024 wegen Volks­verhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt (queer.de berichtete). Liebich trat die Haft jedoch nicht an, sondern floh Ende August 2025 (queer.de berichtete).

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Befangenheitsantrag gegen Richterin abgewiesen

Liebich gab an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil er Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Zudem stellte er einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin, die in Pilsen mit dem Fall befasst war. Beide Beschwerden wurden nun abgewiesen. Dies geschah in einer nicht-öffentlichen Sitzung. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Standardmäßig erfolge die Auslieferung nun innerhalb von zehn Tagen, teilte die Gerichtssprecherin mit. Dafür seien die Polizeiorgane zuständig.

Liebich bliebe theoretisch als letzte Möglichkeit noch, das Verfassungsgericht in Brünn (Brno) anzurufen. Das gilt indes als unwahrscheinlich. Die endgültige administrative Entscheidung über die Auslieferung liegt beim tschechischen Justizminister Jeroným Tejc. Der Jurist und ehemalige Sozialdemokrat war von der rechtspopulistischen Partei ANO des Regierungschefs und Milliardärs Andrej Babis für den Posten nominiert worden.

Liebich wurde nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April im tschechischen Krasna bei Asch (Aš) nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen (queer.de berichtete). Derzeit sitzt der 55-Jährige in Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens. Die Bedingungen gelten als hart. Untergebracht sind dort mehr als 1.200 Häftlinge – darunter auch Schwerverbrecher.

Liebich und der Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes

Liebich hatte nach seiner Verurteilung seinen Geschlechtseintrag im Januar 2025 von männlich auf weiblich ändern lassen (queer.de berichtete). Außerdem wurde der Name von Sven zu Marla Svenja angepasst. Kritiker*innen hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Schließlich hatte Liebich zuvor auf Demos gegen CSDs gegen trans Menschen polemisiert und vor "Trans-Faschismus" gewarnt.

Anfang dieses Jahres ging Liebich einen Schritt weiter: Er wolle seinen Geschlechtseintrag jetzt zu "nichtbinär" ändern und seinen Namen zu "Anne Frank" (queer.de berichtete). Die Namensübereinstimmung mit der bekanntesten Symbolfigur für die Opfer des Holocaust bezeichnete er als zufällig, eine Bezugnahme zur historischen Anne Frank sei "zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt" gewesen, behauptete er. Das Amtsgericht Halle kündigte im März an, darüber zu entscheiden, ob die Änderungen von Vorname und Geschlecht Liebichs rückgängig gemacht werden können (queer.de berichtete).

LGBTI-Organisationen kritisierten, dass Liebich mit seinen Geschlechts-Aktionen lediglich das Selbstbestimmungsgesetz lächerlich machen wolle. Damit hatte der Neonazi auch Erfolg: Politiker*innen von AfD und Union forderten mit Verweis auf den Neonazi immer wieder eine Abschaffung oder Verschärfung des von trans Aktivist*innen seit Jahrzehnten geforderten Gesetzes. (dpa/cw)

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