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  • 02. November 2006 5 1 Min.

Kapstadt (queer.de) - Der südafrikanische Justiz-Regierungsberater Enver Daniels warnt davor, dass die geplante Umsetzung der Ehe-Öffnung diskriminierend und damit verfassungswidrig sei. Die Regierung plant derzeit ein neues Gesetz, das festlegt, dass auch schwule und lesbische Paare heiraten dürfen. Daniels argumentiert, dass nur eine Änderung des Ehegesetzes verfassungskonform sei. Das Oberste Verfassungsgericht hat vor knapp einem Jahr entschieden, dass das Ehe-Verbot für Homosexuelle eine Diskriminierung darstelle und daher aufgehoben werden müsse (queer.de berichtete). Daniels kritisierte insbesondere, dass dem aktuellen Entwurf zufolge Standesbeamte Eheschließungen von Schwulen und Lesben "aus moralischen Gründen" ablehnen könnten. Homo-Gruppen haben das Extra-Gesetz für Schwule und Lesben als "Apartheid" bezeichnet. Sie kündigten bereits Klagen an, sollte es in dieser Form in Kraft treten. Das Justizministerium argumentiert jedoch, dass das "Civil Unions Bill" verfassungskonform sei. Immerhin gebe es Homo-Paaren die selben Rechte und Pflichten wie Heteros und bezeichne die Verbindung als "Ehe". Der Entwurf wird derzeit im Justiz-Auschuss des Parlaments beraten. (dk)

-w-

#1 DanielAnonym
#2 SvenAnonym
  • 02.11.2006, 19:05h
  • Wirklich unglaublich!
    Das Geircht ordnet Eheöffnung an und schwubs wird wieder schnell ein neues Diskriminierungsgesetz gemacht.

    Naja, weiter als in Deutschland sind die alle mal!
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#3 FloAnonym
  • 03.11.2006, 10:16h
  • @Daniel & Sven:

    Also es weder Schwachsinn noch unglaublich:

    offenbar soll eben doch nicht die Ehe geöffnet werden, sondern ein paralleles Rechtsinstitut geschaffen werden. (Das auch noch jedem Standesbeamten das Recht gibt, "Homoehen" nicht zu schließen.)

    Insofern ist die Kritik berechtigt, denn
    1. ist es keine echte Gleichstellung ein zweites Rechtsinstitut neben der Ehe zu schaffen. Das ist wiederum diskriminierend
    2. wenn Staatsdiener nach persönlichem Gusto entscheiden können, ob sie Homos die Ehe erlauben oder nicht, hat das wenig mit Rechtsstaatlichkeit zu tun und ist für entsprechende Paare nicht nur diskriminierend, sondern auch mit zusätzlichem (zeitlichen, organisatorischen und finanziellen) Aufwand verbunden.
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