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Sachsen-Anhalt
Unsichtbare Ansprechpersonen
Sie sollen queeren Gewaltopfern helfen – doch die benannten Ansprechpersonen der Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt bleiben teils anonym und sind kaum auffindbar. Im Justizministerium des Bundeslands ist das Problem seit Langem bekannt.

Symbolbild: Justizzentrum in Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt Magdeburg (Bild: IMAGO / Dirk Sattler)
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9. Juli 2026, 15:54h 4 Min.
Seit 2017 gibt es bei den Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt besondere Ansprechpersonen für Opfer queerfeindlicher Hasskriminalität. Sie sollen Betroffene durch Strafverfahren begleiten, Fragen beantworten und als feste Kontaktpersonen zur Verfügung stehen. Auf dem Papier ist das ein wichtiger Baustein im Kampf gegen queerfeindliche Gewalt, in der Praxis konnten viele Betroffene die Ansprechpersonen jedoch über Jahre kaum finden.
Wer ihre Hilfe in Anspruch nehmen wollte, musste die Kontakte zur Justiz oft erst mühsam suchen. Öffentlich auffindbar waren die Ansprechpersonen lange nicht. Das bestätigt inzwischen auch das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz. In einem Erlass vom Februar 2024 hält das Haus fest, dass die Ansprechpersonen im Internet nicht öffentlich auffindbar waren und deshalb bekannt gemacht werden sollten – zu diesem Zeitpunkt existierte das Angebot bereits seit rund sieben Jahren.
In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der parteilosen Landtagsabgeordneten Henriette Quade gesteht die Landesregierung weiteren Handlungsbedarf ein und kündigt Verbesserungen an. Auf Anfrage von queer.de erklärt Ministeriumssprecher Lars Fischer, die öffentliche Sichtbarkeit werde derzeit geprüft. Warum ein seit 2017 bestehendes Unterstützungsangebot erst Jahre später überhaupt leicht auffindbar wurde, lässt das Ministerium offen.
"Konzept funktioniert – wenn man es findet"
Dass die Idee grundsätzlich funktioniert, zeigt die Erfahrung der Mobilen Opferberatung Halle. Dort arbeitet die Beratungsstelle seit Jahren mit der Ansprechperson der Staatsanwaltschaft zusammen.
Beraterin Antje Arndt berichtet: "Grundsätzlich begrüße ich das Vorhandensein der Ansprechpersonen. Mit der Ansprechperson der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) haben wir auch sowohl als Beratungsstelle als auch der LSQpRT [Lesben-, Schwulen- und Queerpolitischer Runder Tisch; Anm. d. Red] und Klient*innen von uns positive Erfahrungen gesammelt."
Ganz ohne Einschränkung fällt ihr Fazit nicht aus. "Wie immer liegt es sehr am Engagement der Einzelpersonen", sagt Arndt. Wo Staatsanwält*innen die Funktion ernst nehmen und aktiv mit Community und Beratungseinrichtungen zusammenarbeiten, kann das Angebot tatsächlich einen Unterschied machen.
"Es entsteht der Eindruck eines Papiertigers"
Die schleppende Umsetzung in anderen Teilen des Landes sorgt für deutliche Kritik. Nachdem bereits eine frühere parlamentarische Anfrage Defizite offengelegt hatte, hakte Henriette Quade in diesem Jahr erneut nach (Kleine Anfrage und Antwort der Landesregierung als PDF). Aus ihrer Sicht wurden die Probleme bis heute nicht gelöst.
"Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Ansprechpersonen noch immer nicht auffindbar sind und die Erlasse des Ministeriums offensichtlich nicht umgesetzt werden", kritisiert Quade. "Ansprechpersonen müssen auch ansprechbar sein. Wenn das nicht gegeben ist und auch sonst, bis auf Halle, keine Gespräche und Einbeziehung stattfinden, können sie kaum wirksam sein."
Ihre Bilanz: "Wenn die Ansprechbarkeit trotz mehrfacher Feststellung des Problems und trotz der Erlasse des Ministeriums nicht hergestellt wird, entsteht der Eindruck eines Papiertigers."
Mit Blick auf Angriffe auf mehrere Christopher Street Days im vergangenen Jahr betont sie, es brauche klar benannte Ansprechpartner*innen, damit Betroffene Vertrauen in Polizei und Justiz entwickeln könnten.
"Viele wissen gar nichts von dem Angebot"
Kritik kommt auch aus der Community. Nach Einschätzung des LSVD+ Sachsen-Anhalt kennen viele queere Menschen die Ansprechpersonen bis heute nicht. Vorstandsmitglied Sophie Wieser sagt: "Aus unserer Sicht sind diese Ansprechstellen innerhalb der queeren Community noch nicht ausreichend bekannt. Viele Betroffene wissen nicht, dass es diese Möglichkeit gibt oder welche konkreten Aufgaben diese Ansprechpartner*innen übernehmen."
Nach ihren Erfahrungen erfahren Betroffene häufig erst über Beratungsstellen oder Community-Angebote, an wen sie sich wenden können. "Es braucht eine breitere Bekanntmachung, damit Menschen nicht erst nach einer eigenen Erfahrung mit Hass oder Gewalt mühsam herausfinden müssen, wo sie Unterstützung bekommen können", fordert Wieser.
Sie erwartet, dass sichtbare Ansprechpersonen Berührungsängste gegenüber Polizei und Justiz abbauen und die Bereitschaft erhöhen, queerfeindliche Straftaten anzuzeigen
Ein Angebot hilft nur, wenn Betroffene davon wissen
Dort, wo Ansprechpersonen sichtbar sind und mit Beratungsstellen zusammenarbeiten, werden sie von Betroffenen und Community positiv bewertet. Die Idee ist nicht das Problem – sondern die Umsetzung.
Politik, Beratungsstellen und Community setzen denselben Akzent: Ein Unterstützungsangebot kann nur wirken, wenn Betroffene überhaupt erfahren, dass es existiert. Solange Sichtbarkeit und Erreichbarkeit in weiten Teilen des Landes vom Engagement Einzelner abhängen, bleibt die Schutzwirkung begrenzt.
Das Justizministerium kündigt an, die öffentliche Sichtbarkeit der Ansprechpersonen weiter verbessern zu wollen. Ob den Ankündigungen konkrete Schritte folgen, dürfte sich in den kommenden Monaten zeigen – auch vor dem Hintergrund steigender Zahlen queerfeindlicher Hasskriminalität, auf die LSVD+ und andere Verbände hinweisen.
Für queere Menschen in Sachsen-Anhalt zählt am Ende, ob sie im Fall eines Angriffs schnell eine Ansprechperson der Justiz erreichen – oder ob der Opferschutz der Staatsanwaltschaften weiter vor allem ein Papiertiger bleibt.
Halle & Naumburg
Sebastian Lüdecke (Staatsanwalt)
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